Sitzung: 16.05.2024 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Egert fragte nach dem Stand der Bezahlkarte in Magdeburg. Gibt es einen Kenntnisstand, wie das Modellprojekt in Magdeburg läuft? Kommt es hier zu Verzögerungen? Ist es nicht doch denkenswert, für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld hier auch über das einfache System nachzudenken zur Einführung.
Weiterhin wurde über den Punkt 9.2. abgestimmt zur Erhöhung der Kosten bei der Diakonie. Er bat darum, im Kreistag auszuführen, was zur Kostenerhöhung geführt hat und warum sich die Verwaltung entschieden hat, nach entsprechender Informationslage hier zu einer Verschiebung der vom Kreis- und Finanzausschuss abgelehnten Liste zu kommen.
Herr Krüger antwortete, dass Herr Grimm ausgeführt hatte, dass es sich um einen Schreibfehler der Verwaltung handelt. Es gab keine Kostenerhöhung in dem Sinne, es wurde nur falsch eingetragen.
Herr Böddeker antworte, dass die Bezahlkarte auf dem Weg ist. Das Vergabeverfahren läuft. Die Bieter sind ausgesucht. Das Verfahren läuft bisher planmäßig, so dass man voraussichtlich im Spätsommer damit starten kann. Tatsächlich ist die Einführung der Bezahlkarte technisch sehr komplex. Sie ist sowohl im Prosoz und der Ausländersoftware angebunden und hat Verbindung zu den Bankensystemen. Sie erfüllt alle Anforderungen und scheint planmäßig zu laufen
Herr Maaß hatte zu Punkt 9.2. eine Anfrage. Er bezog sich auf den Schreibfehler in der Liste und fragte, warum er gleichgeblieben ist. Er bat darum, dass es ausführlicher im Kreistag ausgeführt wird.
Herr Northoff sicherte zu, dass die entsprechende Information zum Kreistag kommt.
Herr Egert fragte nochmals, ob es schon einen Erfahrungswert zur Einführung der Bezahlkarte aus Magdeburg gibt.
Herr Böddeker teilte mit, dass es schon sehr positive Erfahrungen gibt, sowohl in technischer als auch organisatorischer Hinsicht.
Frau Zerrenner äußerte sich zur Aussage von Herrn Heeg und wies darauf hin, dass der Kultur und Tourismusausschuss vor dieser Legislatur beschlussfähig war. Wenn man also nicht möchte, dass hier im Kreis- und Finanzausschuss diskutiert wird, dann sollte man in der nächsten Legislatur dafür sorgen, dass man selber Beschlüsse fassen kann.
Herr Northoff informierte, dass gemäß der Richtlinie des öffentlichen Personennahverkehrs der Leistungserbringer, die Firma Vetter, verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Frist eine Kalkulation der Kosten, die auch mit einem Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerplaners versehen sind, einzureichen. Diese Kalkulation liegt bisher im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nicht vor mit der Begründung, dass die Firma Vetter nicht weiß, was mit den Einnahmen aus dem 49 Euro-Ticket geschehen ist. Er erwartet bis zum Kreistag eine Antwort der Verwaltung zu dieser Frage, wie die Kalkulation aussieht. Die Berechnung ist vorzulegen und er denkt, dass inzwischen auch eine Entscheidung zu den 49 Euro gefallen ist. Wenn sie nicht gefallen ist, muss sich die Firma Vetter entscheiden, auf Grund welcher Basis sie kalkuliert. Diese Kalkulation, versehen mit einem Testat, möchte er sehen.
Herr Hippe bezog sich auf die Richtlinie „Allgemeine Vorschrift über die Gewährung von Mitteln für eigenwirtschaftliche Ausgestaltung und Personenverkehrsdienst im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“. Hierin sind zwei Fristen geregelt, einmal die Vorabkalkulation für das kommende Jahr. Sie formuliert, dass durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis zum 31.05. des Jahres für das Folgejahr die Kalkulation durch den Betreiber zu stellen ist. Diese liegt für das Jahr 2024 vor. Für das Jahr 2023 regelt der Abs. 7, dass der Betreiber verpflichtet ist, bis spätestens zum 30.6. eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr eine Schlussrechnung zu erstellen, welche die tatsächlichen Einnahmen und Kosten ausweisen. Da heute noch nicht der 30.06. ist, kann und wird er auch bis zum Kreistag keine Information geben können, da die Schlussrechnung beim Wirtschaftsprüfer liegt. Die Kalkulation für das kommende Jahr ist fraglich, weil weder geklärt ist, wie die Erlösverteilung in Deutschland von den Ländern auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen soll. Für 2023 ist es so, dass alle Erlöse, die die Unternehmen aus dem Deutschlandticket erhalten haben, behalten können. Für dieses Jahr ist es vollkommen offen. Dazu sollte ein Verteilerkonzeptschlüssel erstellt werden, welchen es nach wie vor nicht gibt. Es ist im Moment offen, wie man mit den Einnahmen aus dem Deutschlandticket umgeht.
Herr Northoff bat um Vorlage, wie die Vorabkalkulation für das Jahr 2024 vorläufig aussieht.
Herr Hippe äußerte, dass es nichts bringt, weil darin der Erlös des Deutschlandtickets fehlt. Die Kalkulation ist im Moment noch unvollständig.
Herr Northoff gab an, dass der Erlös aus dem Deutschlandticket unterm Strich eine Position sein wird, so dass man alternativ nur 2 Zahlen hat, mit diesem Erlös oder ohne.
Herr Hippe gab an, dass man mit dem Unternehmen nochmal diskutieren müsste, da bisher keine Erlösangaben durch das Unternehmen vorliegen.