Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Frau Zerrenner bezog sich auf Seite 24 und fragte, wozu Saldenlisten abgefragt wurden zu den aufgenommenen Liquiditätskrediten.

Herr Müller erklärte, dass es sich um einen Zwischenstand handelt, wieviel Einnahmen und Ausgaben es monatlich gibt.

Frau Zerrenner bezog sich auf die 329.000 Euro Sonderrücklagen auf Seite 28. Was befindet sich darin?

Herr Lucas antwortete, dass 2 Bereiche wieder eingegliedert wurden, das IKW und die Kreisstraßenmeisterei. Beim IKW wurde eine Sonderrücklage i.H.v. 329.378,64 Euro ausgewiesen. Derzeitig wird geprüft, ob diese als Sonderrücklage dort richtig ausgewiesen ist. Nach derzeitigem Stand resultiert es aus dem laufenden Ergebnis. Nach entsprechender Klärung erfolgt die richtige Zuordnung, ob es als Sonderrücklage bestehen bleibt oder umgegliedert werden muss bis zur allgemeinen Rücklage.

Frau Zerrenner fragte, wann die IKW mit aufgenommen wurde. Wie lange ist das her?

Herr Lucas sagte, im Jahr 2017.

Herr Egert fragte, ob in Anbetracht der neuen Regelung des Innenministeriums vorgesehen ist, die Haushalte 2022 und 2023 mit erleichterter Variante durchzuführen?

Herr Lucas teilte mit, dass der Jahresabschluss für 2022 bereits beim Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorliegt. Man ist aktuell dabei, in den letzten Zügen den Jahresabschluss für 2023 zu erstellen. Hierbei muss auch die KomBA integriert werden. Parallel müssen auch die Jahresabschlüsse bis 2022 der KomBA erstellt werden.

Herr Heeg fragte, ob der Jahresabschluss als umfangreiche PDF-Datei zur Verfügung steht?

Herr Lucas wird es prüfen.

 

(Herr Maaß gekommen = 9 stimmberechtigte Mitglieder)

 

Die Vorlage 0974/2024 wurde einstimmig mit 7 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.