Sitzung: 16.05.2024 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0979/2024
Der Kreis- und Finanzausschuss
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt über die folgenden, von der
Verwaltung als abzulehnenden vorgeschlagene Anträge:
AZ |
Antragsteller |
Projekt |
Anlage |
05/2024 |
Heidefüchse Muldestausee e. V. |
Trainings- und Probelager inkl. Veranstaltung für Neugewinnung
von Kids |
1 |
06/2024 |
Weihnachtsmarkt-Zerbst-Anhalt e. V. |
Anschaffung von Bühnentechnik für den Zerbster Weihnachtsmarkt |
2 |
07/2024 |
Weihnachtsmarkt-Zerbst-Anhalt e. V. |
Bühnenprogramm Weihnachtsmarkt mit Amateur-Künstler, Kitas,
Schulen u. Vereine |
3 |
12/2024 |
Turnverein „Gut Heil“ Zerbst e. V. |
Beschaffung von Beleuchtungstechnik für die Bühne Carnevalclub
„Rot-Weiß“ ZE |
4 |
19/2024 |
Kultur- und Innovations-zentrum Essenzen-Fabrik Zerbst e. V. |
Jahresprojekt = „Kleinkunst 2024“ in der
Essenzen-Fabrik Zerbst |
5 |
22/2024 |
Int. Fasch-Gesellschaft Zerbst e. V. |
Fasch-Akademie Zerbst 2024 |
6 |
23/2024 |
Evang. Kirchengemeinde St. Jakob |
Nacht der Kirchen am 17.08.2024 |
7 |
24/2024 |
1.Köthener Karnevalsgesellschaft KUKAKÖ 1954 e. V. |
Anschaffung Ballettstangen fürs Tanztraining |
8 |
31/2024 |
Evang. Kirchengemeinde Bitterfeld |
Jahresprogramm = Ausgestaltung Kirchen-
Musik in Bitterfeld |
9 |
32/2024 |
Förderverein Barockkirche Burgkemnitz e. V. |
Jahresprojekt = Burgkemnitzer Konzerte
und Orgelvespern (01.März
bis 31.Dezember 2024) |
10 |
36/2024 |
Evang. Kirchengemeinde-verband Aken |
Jahresprojekt = Konzertreihe in Aken |
11 |
Frau Zerrenner äußerte, dass das Projekt „Nacht der
Kirchen“ abgelehnt wurde, weil der Haushalt es nicht hergibt. Weiter hinten
kommt jedoch ein Antrag auf 10.000 Euro (Kunstwelten). Sie findet es
unterstützenswerter, dass die „Nacht der Kirchen“ nicht mal mit 1.000 Euro
gefördert werden soll und stellte den Änderungsantrag, die 910,00 Euro der
Kirche zukommen zu lassen.
Herr Northoff fand die Begründung der Verwaltung nicht
nachvollziehbar, dass hier Eintritt genommen werden könne. Das Geld war
anderweitig ausgegeben und es macht nur Sinn, dem stattzugeben, wenn
anderweitig gekürzt wird.
Er fragte, ob es seitens der
Verwaltung Einwende gibt.
Herr Krüger bejahte, weil hier Sachen vermischt werden,
die aus seiner Sicht nicht zu vermischen sind. Im Haushaltsplan gibt es ein
Budget und es wäre unzulässig, aus einem anderen Produkt das Geld
herauszunehmen.
Herr Böddeker erklärte, dass man das Geld von einer
Haushaltsstelle zur anderen verschieben müsste.
Herr Dittmann griff 2 Punkte heraus und bezog sich zuerst
auf die Anlage 4, Turnverein „Gut Heil“. Hier handelt es sich nicht um eine
kulturelle Förderfähigkeit, da der Verein das Ganze in einer Satzung als
Abteilung Kultur führt und nicht ausdrücklich als Karneval. Man könnte sich
auch mit der Vereinsarbeit auseinandersetzten. Auch hätte man feststellen
können, dass der Landkreis mit diesem Verein schon Verträge geschlossen hat
über die Nutzung als Schulsporthalle für den Sportunterricht. Es wäre leicht
gewesen herauszufinden, dass es sich um einen Verein mit Sitz in Zerbst handelt.
Dass der Verein es nicht geschafft hat, die obsoleten Nachforderungen
einzubringen, hat er vergeigt. Der erste Absatz in der Ablehnungsbegründung ist
aus seiner Sicht obsolet. Aber am Ende sind es formelle Gründe, die
dagegenstehen, insofern wurde ein Fehler in der Antragstellung gemacht.
Wo es spannend wird ist die
Anlage 5 „Essenzen-Fabrik“. Da endet die Stellungnahme der Verwaltung mit „ist
förderfähig“. Das Einzige was fehlt, sind die Haushaltsmittel. Er stellte sich
die Frage, wenn auf der anderen Seite in der Beschlussvorlage eine ganze Reihe
von Projekten mit dem Höchstfördersatz von 70% ausgewiesen wird, warum dann
nicht innerhalb der Verwaltung der Ansatz unternommen wurde, denen die 70% zu
geben, wo die Möglichkeit vorliegt – im Übrigen auch für die Essenzen-Fabrik -
dann geht man eben auf 60 %. Eine Argumentation, wie sie in der
Vorlaufkommunikation zwischen den Fachbereichen und ihm geführt wurde, sie
bräuchten nur ihren Eintritt erhöhen, spottet der Zielrichtung von
Kulturförderung. Man will gerade mit solchen Angeboten ein Kulturangebot
ermöglichen.
Er stellte den Antrag, die
Liste 10 aus 10.2. (alt) nochmal zu überarbeiten und die Projekte, die
förderfähig sind, durch eine Kürzung des Höchstfördersatzes aus der Liste zu
10.1. (alt) entsprechend gegenzufinanzieren und abzusenken. Dann kann man auch
ein flächendeckendes Förderprogramm aus dem Gesamtbudget von 65.000 Euro in den
Landkreis bringen.
Herr Northoff gab an, dass demnach auch der Eintritt in
die Kirche geklärt ist. Es betrifft Maßnahmen mit nicht allzu hohen Beträgen.
Herr Loth erklärte, dass man es sich nicht leicht
gemacht hatte zu entscheiden, was wie und wo kommt. Der Ausschuss hat zu den
einzelnen Projekten nochmal nachgefragt, es wurde noch eine Kürzung bei einem
Projekt vorgenommen, um es auf 2 andere zu verteilen, die förderfähig sind. Man
hat erfahren, dass die Mittel, die für die einzelnen Projekte eingestellt
wurden, so dringend gebraucht werden. Vor der Neuwahl besteht keine
Möglichkeit, noch einen Kultur- und Tourismusausschuss durchzuführen. Er
bezweifelte, dass die Mittel dann noch gebraucht werden, nachdem die nächste
Ausschusssitzung wieder stattfindet.
Herr Dittmann äußerte, dass es so wäre, wenn der
Sitzungskalender eingehalten wird. Man sollte hier über eine zusätzliche
Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses und Kreis- und Finanzausschusses
nachdenken.
Herr Heeg erklärte, dass es bereits schon in 2
Ausschüssen beraten wurde. Wenn man es so in Frage stellt, braucht man keine
Ausschüsse mehr, sondern nur noch die Ausschüsse, die die Entscheidung treffen.
Dann erübrigt sich manches.
Herr Maaß wunderte sich über die Entwicklung dieser
Art der Förderung und auch über die Arbeit der Bereiche. Er empfindet die
Diskussion, die jetzt geführt wird als durchaus schwierig. Es geht nicht darum,
dass der gesamte Beschluss in Frage gestellt wird, sondern es geht um eine
Maßnahme, wo das Geld nicht da ist. Ob es in der kompletten Höhe sein muss, ist
noch die Frage. Es geht nicht darum, dass die anderen Sachen in Frage gestellt
werden, sondern dass überall Geld weggenommen wird.
Herr Northoff bemerkte, dass es nicht nur die eine
Geschichte betrifft. Wir haben 4 Fälle, wo mangels Haushaltsmittel die
Förderung versagt wird, obwohl die Voraussetzungen vorliegen. Es sind jedoch
alles keine Beträge, die die Veranstaltung in Frage stellen sollten.
Herr Sonnenberger unterstrich, dass die Diskussion im
Ausschuss kompliziert war und man zu diesem Ergebnis gekommen ist. Wenn viel
mehr Anträge gestellt sind, ist das Problem, dass man tatsächlich sagt, man
macht einen Schlussstrich. Man könnte auch die Richtlinie ändern und macht eine
Prozentsatzforderung rückwirkend. Aber es würde völlig widersprechen, wie man
bisher rangegangen ist. Überall mal 500 Euro wegzunehmen sollte schon beraten
werden. Er plädierte dafür, heute zu einem Beschluss zu kommen, damit die
Fördermittel ausgereicht werden können. Es wäre fatal, hier einen Zeitverzug
reinzubringen.
Herr Loth äußerte, dass tatsächlich jeder Antrag
detailliert wurde und man versucht hat, das Beste rauszuholen.
Herr Egert fragte, ob er der Fairness halber doch noch
zu der Liste Fragen abgeben darf.
Herr Northoff erklärte, dass die Abstimmung über diesen
Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird. Es wird zuerst über die Vorlage
0978/2024 abgestimmt und anschließend über die Vorlage 0979/2024.
Die Vorlage 0979/2024
wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme, bei 1 Enthaltung,
bestätigt.