Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt über die folgenden, von der Verwaltung als abzulehnenden vorgeschlagene Anträge:

 

AZ

Antragsteller

Projekt

Anlage

05/2024

Heidefüchse

Muldestausee e. V.

Trainings- und Probelager inkl. Veranstaltung für Neugewinnung von Kids

1

06/2024

Weihnachtsmarkt-Zerbst-Anhalt e. V.

Anschaffung von Bühnentechnik für den Zerbster Weihnachtsmarkt

2

07/2024

Weihnachtsmarkt-Zerbst-Anhalt e. V.

Bühnenprogramm Weihnachtsmarkt mit Amateur-Künstler, Kitas, Schulen u. Vereine

3

12/2024

Turnverein „Gut Heil“ Zerbst e. V.

Beschaffung von Beleuchtungstechnik für die Bühne Carnevalclub „Rot-Weiß“ ZE

4

19/2024

Kultur- und Innovations-zentrum Essenzen-Fabrik Zerbst e. V.

Jahresprojekt = „Kleinkunst 2024“ in der

                          Essenzen-Fabrik Zerbst

5

22/2024

Int. Fasch-Gesellschaft Zerbst e. V.

Fasch-Akademie Zerbst 2024

6

23/2024

Evang. Kirchengemeinde St. Jakob

Nacht der Kirchen am 17.08.2024

7

24/2024

1.Köthener Karnevalsgesellschaft KUKAKÖ 1954 e. V.

Anschaffung Ballettstangen fürs Tanztraining

8

31/2024

Evang. Kirchengemeinde Bitterfeld

Jahresprogramm = Ausgestaltung Kirchen-

                                Musik in Bitterfeld

9

32/2024

Förderverein Barockkirche Burgkemnitz e. V.

Jahresprojekt = Burgkemnitzer Konzerte

                          und Orgelvespern

                  (01.März bis 31.Dezember 2024)

10

36/2024

Evang. Kirchengemeinde-verband Aken

Jahresprojekt = Konzertreihe in Aken

11

 

 


Frau Zerrenner äußerte, dass das Projekt „Nacht der Kirchen“ abgelehnt wurde, weil der Haushalt es nicht hergibt. Weiter hinten kommt jedoch ein Antrag auf 10.000 Euro (Kunstwelten). Sie findet es unterstützenswerter, dass die „Nacht der Kirchen“ nicht mal mit 1.000 Euro gefördert werden soll und stellte den Änderungsantrag, die 910,00 Euro der Kirche zukommen zu lassen.

Herr Northoff fand die Begründung der Verwaltung nicht nachvollziehbar, dass hier Eintritt genommen werden könne. Das Geld war anderweitig ausgegeben und es macht nur Sinn, dem stattzugeben, wenn anderweitig gekürzt wird.

Er fragte, ob es seitens der Verwaltung Einwende gibt.

Herr Krüger bejahte, weil hier Sachen vermischt werden, die aus seiner Sicht nicht zu vermischen sind. Im Haushaltsplan gibt es ein Budget und es wäre unzulässig, aus einem anderen Produkt das Geld herauszunehmen.

Herr Böddeker erklärte, dass man das Geld von einer Haushaltsstelle zur anderen verschieben müsste.

Herr Dittmann griff 2 Punkte heraus und bezog sich zuerst auf die Anlage 4, Turnverein „Gut Heil“. Hier handelt es sich nicht um eine kulturelle Förderfähigkeit, da der Verein das Ganze in einer Satzung als Abteilung Kultur führt und nicht ausdrücklich als Karneval. Man könnte sich auch mit der Vereinsarbeit auseinandersetzten. Auch hätte man feststellen können, dass der Landkreis mit diesem Verein schon Verträge geschlossen hat über die Nutzung als Schulsporthalle für den Sportunterricht. Es wäre leicht gewesen herauszufinden, dass es sich um einen Verein mit Sitz in Zerbst handelt. Dass der Verein es nicht geschafft hat, die obsoleten Nachforderungen einzubringen, hat er vergeigt. Der erste Absatz in der Ablehnungsbegründung ist aus seiner Sicht obsolet. Aber am Ende sind es formelle Gründe, die dagegenstehen, insofern wurde ein Fehler in der Antragstellung gemacht.

Wo es spannend wird ist die Anlage 5 „Essenzen-Fabrik“. Da endet die Stellungnahme der Verwaltung mit „ist förderfähig“. Das Einzige was fehlt, sind die Haushaltsmittel. Er stellte sich die Frage, wenn auf der anderen Seite in der Beschlussvorlage eine ganze Reihe von Projekten mit dem Höchstfördersatz von 70% ausgewiesen wird, warum dann nicht innerhalb der Verwaltung der Ansatz unternommen wurde, denen die 70% zu geben, wo die Möglichkeit vorliegt – im Übrigen auch für die Essenzen-Fabrik - dann geht man eben auf 60 %. Eine Argumentation, wie sie in der Vorlaufkommunikation zwischen den Fachbereichen und ihm geführt wurde, sie bräuchten nur ihren Eintritt erhöhen, spottet der Zielrichtung von Kulturförderung. Man will gerade mit solchen Angeboten ein Kulturangebot ermöglichen.

Er stellte den Antrag, die Liste 10 aus 10.2. (alt) nochmal zu überarbeiten und die Projekte, die förderfähig sind, durch eine Kürzung des Höchstfördersatzes aus der Liste zu 10.1. (alt) entsprechend gegenzufinanzieren und abzusenken. Dann kann man auch ein flächendeckendes Förderprogramm aus dem Gesamtbudget von 65.000 Euro in den Landkreis bringen.

Herr Northoff gab an, dass demnach auch der Eintritt in die Kirche geklärt ist. Es betrifft Maßnahmen mit nicht allzu hohen Beträgen.

Herr Loth erklärte, dass man es sich nicht leicht gemacht hatte zu entscheiden, was wie und wo kommt. Der Ausschuss hat zu den einzelnen Projekten nochmal nachgefragt, es wurde noch eine Kürzung bei einem Projekt vorgenommen, um es auf 2 andere zu verteilen, die förderfähig sind. Man hat erfahren, dass die Mittel, die für die einzelnen Projekte eingestellt wurden, so dringend gebraucht werden. Vor der Neuwahl besteht keine Möglichkeit, noch einen Kultur- und Tourismusausschuss durchzuführen. Er bezweifelte, dass die Mittel dann noch gebraucht werden, nachdem die nächste Ausschusssitzung wieder stattfindet.

Herr Dittmann äußerte, dass es so wäre, wenn der Sitzungskalender eingehalten wird. Man sollte hier über eine zusätzliche Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses und Kreis- und Finanzausschusses nachdenken.

Herr Heeg erklärte, dass es bereits schon in 2 Ausschüssen beraten wurde. Wenn man es so in Frage stellt, braucht man keine Ausschüsse mehr, sondern nur noch die Ausschüsse, die die Entscheidung treffen. Dann erübrigt sich manches.

Herr Maaß wunderte sich über die Entwicklung dieser Art der Förderung und auch über die Arbeit der Bereiche. Er empfindet die Diskussion, die jetzt geführt wird als durchaus schwierig. Es geht nicht darum, dass der gesamte Beschluss in Frage gestellt wird, sondern es geht um eine Maßnahme, wo das Geld nicht da ist. Ob es in der kompletten Höhe sein muss, ist noch die Frage. Es geht nicht darum, dass die anderen Sachen in Frage gestellt werden, sondern dass überall Geld weggenommen wird.

Herr Northoff bemerkte, dass es nicht nur die eine Geschichte betrifft. Wir haben 4 Fälle, wo mangels Haushaltsmittel die Förderung versagt wird, obwohl die Voraussetzungen vorliegen. Es sind jedoch alles keine Beträge, die die Veranstaltung in Frage stellen sollten.

Herr Sonnenberger unterstrich, dass die Diskussion im Ausschuss kompliziert war und man zu diesem Ergebnis gekommen ist. Wenn viel mehr Anträge gestellt sind, ist das Problem, dass man tatsächlich sagt, man macht einen Schlussstrich. Man könnte auch die Richtlinie ändern und macht eine Prozentsatzforderung rückwirkend. Aber es würde völlig widersprechen, wie man bisher rangegangen ist. Überall mal 500 Euro wegzunehmen sollte schon beraten werden. Er plädierte dafür, heute zu einem Beschluss zu kommen, damit die Fördermittel ausgereicht werden können. Es wäre fatal, hier einen Zeitverzug reinzubringen.

Herr Loth äußerte, dass tatsächlich jeder Antrag detailliert wurde und man versucht hat, das Beste rauszuholen.

Herr Egert fragte, ob er der Fairness halber doch noch zu der Liste Fragen abgeben darf.

 

Herr Northoff erklärte, dass die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird. Es wird zuerst über die Vorlage 0978/2024 abgestimmt und anschließend über die Vorlage 0979/2024.

 

 

Die Vorlage 0979/2024 wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme, bei 1 Enthaltung, bestätigt.