Frau Reinbothe übergab die Leitung wieder an Herrn Mormann.

 

Frau Mylius ging auf die Formulierung „nichtförderfähige Anträge“ ein und betonte, dass dies der Vorschlag und die Meinung der Verwaltung sei, die Ausschussmitglieder jedoch anderer Meinung sein können. Daher wurde hier der Begriff „nichtförderfähige Anträge“ verwendet und nicht abzulehnende Anträge.

 

Herr Schönemann beantragte, dem Motorsportclub Köthen e. V. im ADMV eine Zuwendung zukommen zu lassen. Frau Reinbothe unterstützte diesen Antrag und schlug einen Betrag i. H. v. 1.000,00 Euro vor.

 

Frau Kutz und Herr Döring verwiesen aber auf die gültige Richtlinie und konnten der Argumentation der Verwaltung zustimmen. Herr Döring unterstrich noch einmal die Wichtigkeit einer neuen Richtlinie mit klaren Vorgaben, was gefördert werden kann und was nicht. Herr Mormann bestätigte, dass 2016 ein erneuter Versuch unternommen werden soll, eine neue Richtlinie zu erstellen. Frau Reinbothe betonte, so lange die Richtlinie so schwammig ist, sollten auch solche Vereine gefördert werden, die zur Ausgestaltung von Stadtjubiläen beitragen, auch wenn die kulturelle Betätigung nicht ausdrücklich in ihrer Satzung verankert ist. Herr Lehmann ergänzte, dass es vor allem für die Öffentlichkeit wichtig wäre, eine gewisse Geradlinigkeit dabei zu vertreten, um nachvollziehen zu können, weshalb der eine Verein gefördert wird und ein anderer nicht.

 

Herr Mormann stellte den Antrag von Frau Reinbothe, den Motorsportclub Köthen e. V. im ADMV mit 1.000,00 Euro zu fördern, zur Abstimmung. Diesem wurde mit 6 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.

 

Frau Hamella erkundigte sich nach der Ablehnung des Antrages vom Greppiner Heimatverein. Dazu konnte Frau Mylius ausführen, dass der Antragsteller inzwischen eine Antragsänderung vorgenommen hat und sich das Projekt jetzt ausschließlich auf die Beseitigung des Taubenkotes reduziert hat. Somit ist es nicht förderfähig.

Des Weiteren fragte Herr Mormann nach dem Grund zur Ablehnung des Vereins zur Pflege des Eisenbahnkulturgutes Köthen e. V. Frau Mylius informierte hierzu, dass der Verein seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und fehlende Unterlagen nicht nachgereicht hat.

 

 

 

Die Beschlussvorlage BV/0203/2015 wurde ohne den geförderten Antrag des Motorsportclubs Köthen e. V. im ADMV (vgl. zuvor gemachte Ausführungen) wie folgt zur Abstimmung gestellt:

 

Der Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt auf der Grundlage des § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 31. Januar 2008 die nichtförderfähigen Anträge der nachfolgend aufgeführten Antragsteller abzulehnen:

 

Aktenzeichen

Antragsteller

Projekt

beantragte Zuwendung

des LK in €

Anlage

400131/01-05/15

Greppiner Heimatverein

e. V.

Bergung und Präsentation historischer Exponate zur Ausstellung „650 Jahre Greppin“

1.260,00

1

400131/01-15/15

AWO Kreisverband

Köthen e. V.

Verbrauchsmaterial  und Ausstattung  für unsere Handarbeitsgruppe

   700,00

2

400131/01-37/15

Ziergeflügel und Exoten-

verein Osternienburg /

Aken e. V.

Ausstellung exotischer

Vögel im Schützenhaus

Aken zur Würdigung des

40jährigen Vereins-

bestehens

   416,00

4

400131/01-38/15

Verein zur Pflege des

Eisenbahnkulturgutes

Köthen e. V.

Bahnhistorische Aus-

stellung

    700,00

5

400131/01-39/15

Förderverein Buchdorf

Mühlbeck-Friedersdorf

e. V.

18. Buchdorfgeburtstag,

Leseveranstaltungen

   470,00

6

400131/01-40/15

Köthener Sportverein

2009 e. V.

Kulturelle, künstlerische

u. touristische Exkursionen durch Köthens schöne

Einrichtungen

2.000,00 

7

 

 

Gesamt:

5.546,00

 

 

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.