Herr Schulze verwies darauf, dass heute die Haushaltssperren entsprechend der Auflage zur Haushaltssatzung beraten werden. Die entsprechende Übersicht wurde den Mitgliedern des Ausschusses bereits im Vorfeld übergeben.

Er erteilte anschließend Herrn Lingk das Wort.

Herr Lingk schlug vor, über jede einzelne Position zu sprechen. Wenn Fragen sind, wird  versucht, diese gleich zu beantworten. Es bleibt aber abzuwarten, inwieweit die Vorschläge eingehalten werden können.

 

Zu den Bereichen Landrat, Personalamt, Kämmerei, Rechtsamt, Ordnungsamt, Schulverwaltungsamt und Kultur gab es keine Anfragen.

 

Sozialamt und Jugendamt

Herr Hövelmann bezog sich auf die Sperrungen der Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende in Höhe von 1,65 Mio. €. Er stellte fest, dass das eigentlich gesetzlich verpflichtende Aufgaben sind und bat um nähere Informationen.

Herr Lingk erklärte, dass die KomBA monatlich einen Fortschrittsbericht für die Leistungen im Heizungs- und auch für den KdU Bereich vorlegt. Mit den Monatsberichten 2015 liegt schon eine Untererfüllung von 1,3 Mio. € vor. Aus dieser Untererfüllung wurden in Abstimmung mit der KomBA diese Zahlen rekrutiert. Es ist eine Pflichtaufgabe und sie wird auch umgesetzt.

Herrn Hövelmann geht es hier um die drei Positionen zu den Elternbeiträgen und fragte an, ob das weniger Eltern in Anspruch nehmen? In Bezug auf die Reduzierung der Unterbringungskosten verwies er darauf, dass die Zahl der Kinder, die Hilfe benötigen, nicht zurückgeht, sondern eher zunimmt. Wenn jetzt hier die Mittel gesperrt werden, welche Auswirkungen hat das?

Herr Lingk erklärte, dass diese Meldung direkt vom Jugendamt gekommen ist. Die Ämter wurden im Vorfeld zu der Haushaltssperre befragt. Entsprechend dem derzeitigen Erfüllungsstand ist anzunehmen, dass man zu diesem Ergebnis kommen wird. Die entsprechenden Erfüllungsstände zu den jeweiligen Sachkonten können, wenn es gewünscht wird, nachgereicht werden.

Frau Dr. Engst ergänzte, dass in der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine Satzung beschlossen wurde, wo Pflegekinder in Kurzzeitpflege aufgenommen werden können.

Hier spart man enorme Kosten gegenüber einer Heimunterbringung.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement

Herr Hövelmann bezog sich auf die enormen Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten in den Verwaltungsgebäuden sowie bei den Schulen, insbesondere bei den Reinigungskosten. Wurden hier die Kosten zu hoch angesetzt oder erfolgten hier Ausschreibungen?

Herr Mühlbauer erklärte, dass diese Objekte erneut ausgeschrieben wurden. Es gibt einen  neuen Ausschreibungsmodus sowie eine neue Zertifizierung. Durch dieses System konnten diese Einsparungen erzielt werden. Die jetzt genannten Summen resultieren aus der neuen Ausschreibung.

Herr Hövelmann fragte nach, ob das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt war.

Herr Mühlbauer erklärte, dass die jetzt genannten Summen zum Zeitpunkt der Beschluss-fassung noch nicht vorlagen.

Herr Mormann fragte, wenn jetzt 98 T€ und 100 T€ eingespart werden, wie dann der Gesamthaushalt aussieht.

Herr Mühlbauer bezog sich auf die vorgeschlagenen Einsparungen beim Berufsschulzentrum.

Das Berufsschulzentrum ist die größte Berufsschule im Land Sachsen-Anhalt mit ca 100 Räumen und 3000 Schülern.

Herr Mormann bat um eine entsprechende Zusammenstellung.

Herr Böhm informierte, dass im Vergabeausschuss die neuen Verträge erst vor kurzem beschlossen wurden. Die Verwaltung konnte deshalb bei der Planung die Ergebnisse noch nicht wissen.

 

Festlegung:   Erarbeitung einer Zusammenstellung zu den Einsparpotentialen im Bereich der Bewirtschaftungskosten

 

Zum Amt für Hochbau, Tiefbau und Gebäudemanagement gab es keine weiteren Anfragen.

 

Wirtschaftsentwicklungs- und Tourismusamt

Herr Hövelmann bat um eine Erläuterung zur Doppelveranschlagung von 61.600 €. Wurde das tatsächlich nicht bemerkt?

Herr Lingk erklärte, dass es zwei unterschiedliche Sachkonten waren und auch so erfasst wurden. Mit Hilfe des Fachamtes wurde die Doppelbuchung erkannt und auch korrigiert.

Es gab keine weiteren Anfragen und Vorschläge zu den Sperrvorschlägen.

Herr Dr. Rauball stellte fest, dass man sich an das Wort des Innenministers halten sollte und die zusätzlichen Beträge, die er für Flüchtlinge zur Verfügung stellen will, mit in den Haushalt einzustellen. Ist das beabsichtigt oder will man keinen Nachtrag?

Herr Böddeker erklärte, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich sein wird. Die Mittel sind ja zum Teil gesperrt. Die Sperrung kann aber aufgehoben werden, wenn eine Gegenfinanzierung erfolgt ist. Hinzu kommt aber, dass der Landkreis nur die Differenz zum bisherigen Betrag bekommt. Deshalb muss man am Ende sehen, wieviel der Landkreis tatsächlich bekommen wird.

Herr Dr. Rauball findet das aber nicht mutig genug. Nach seiner Meinung kann davon ausgegangen werden, dass man tatsächlich mehr Geld bekommt. Die Gespräche, die zur Erhöhung der Pauschalen im Landkreistag geführt wurden, führen doch dazu, dass man die entsprechenden Zahlen einstellen könnte.

Herr Böddeker verwies auf folgendes Problem. Natürlich bekommt der Landkreis mehr Geld als bisher eingestellt wurde. Es wird aber davon ausgegangen, dass man 2015 eine weitgehende Kostendeckung erreichen wird. Man hat aber auch Einnahmen, die begründet werden müssen. Gegenwärtig hat man eine Kostenunterdeckung in diesem Aufgabenbereich von ca 2-3 Mio. €.

Es wird davon ausgegangen, dass auch in diesem Bereich diese Summe bekommen wird, aber dann wieder einen Teil sperren muss. Es ist nicht so, dass keine Einnahmen eingestellt sind und wir dann 15 Mio. € bekommen. Wir werden nur die Differenz bekommen.

Herr Hövelmann bezog sich auf die 8.600 € pro Leistungsempfänger, die in unseren Landkreis kommen. Es ist ja aber nur ein Durchschnittswert, der auf der Basis der Ist-Zahlen der Landkreise ermittelt wurde.

Herr Schulze verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Landesregierung diesen Durchschnittswert von sich aus angenommen hatte.

Herr Hövelmann erklärte, dass die Landkreise die Durchschnittaufwendungen zwischen

7.300 € (Salzlandkreis) und 12.000 € (Halle) gemeldet haben. Wie hoch liegen die Aufwendungen pro Kopf im Landkreis Anhalt-Bitterfeld?

Herr Böddeker informierte, dass der Landkreis in der Übersicht für die Landkreise bei 9.700 € liegt. Diese Zahl stimmt aber nicht so ganz. Die Kosten stimmen zwar, aber die Anzahl der

Flüchtlinge nicht. Nach unseren Berechnungen haben wir Kosten von ca. 8.800€ bis 8.900 € für das Jahr 2014 akquiriert. Hier sind die Kopfkosten in der richtigen Höhe enthalten und man redet noch von über 1 Mio. € Gesamtkosten aus der Gesundheitsfürsorge. Hier wird es eine Deckelung geben. Für 2015 wird man bei den Kosten bei 8.600 € liegen.

Herr Dr. Rauball fragte nach, ob der ominöse Satz, dass „der Landkreis überschuldet ist“, aus dem Konsolidierungskonzept entfernt worden ist.

Herr Lingk erklärte, dass das Konsolidierungskonzept mit diesem Satz beschlossen wurde. Die Verwaltung kann nicht so einfach diesen Satz streichen.

Herr Schulze ergänzte, dass man den Beschluss so bestätigt hatte, war aber trotzdem etwas angesäuert. Man hatte die Signale von der Landesregierung gehört und trotzdem hat das Landesverwaltungsamt den Kassenkreditrahmen um 10 Mio. € reduziert. Auf der anderen Seite kam vom Land die Forderung, dass die Kreise trotzdem bereit stehen sollen, um eventuell die Kreisumlage für die betreffenden Kommunen zu stunden. Das wird uns aber jetzt noch schwerer fallen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.