Der Kreistag beschließt die 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gemäß Anlage 1.
Herr Wolpert erklärte, dass ihm ein Änderungsantrag der Fraktion AfD vorliege:
Änderung § 5 Abs. 1 Nr. 1
Der Vergabeausschuss soll unter die beschließenden Ausschüsse zugefügt werden; es soll somit ein dritter Anstrich hinzugefügt werden:
- Vergabeausschuss
Herr Loth sagte, dass sich der Änderungsantrag mit seinen vielen Punkten darauf bezieht, den Vergabeausschuss – so wie er war – wieder einzurichten. Der Vergabeausschuss sei ein wichtiger Ausschuss, die Kreistagsmitglieder haben das Recht und die Pflicht, hier mit einzugreifen. Eine Berichterstattung in Ausschüssen hält Herr Loth für unbefriedigend.
Herr Grabner bat darum, diesem Antrag nicht
zuzustimmen. Das Ansinnen ist nachvollziehbar, aber im Vergabeausschuss werden
keine Korrekturen mehr herbeigeführt, sondern es wird lediglich bestimmt, dass
die Ausschreibung/Vergabe rechtmäßig erfolgt ist oder nicht. Es gibt keine
rechtlichen Möglichkeiten mehr, etwas zu lenken oder zu korrigieren.
Herr Grabner schlug vor, dass Projekte ab einer bestimmten Größenordnung
ausführlich im Bau-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und
Landwirtschaftsausschuss besprochen werden, hier das Leistungsverzeichnis
dokumentieren und um entsprechend Korrekturen für die dann zu erfolgende
Ausschreibung herbeiführen zu können. Der Vergabeausschuss an sich ist dafür
nicht prädestiniert.
Herr Dittmann stimmte den Ausführungen des Landrates zu und erklärte, dass die Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich die Beschlussvorlage mitträgt und sich für die Abschaffung des Vergabeausschusses ausspricht.
Auch Herr Krillwitz findet eine grundsätzliche Straffung der Struktur gut. Allerdings findet er die Erhöhung der Wertgrenze von 25.000 Euro auf 250.000 Euro nicht verhältnismäßig, da der Kreistag auch eine Kontrollfunktion hat.
Herr Krillwitz beantragte, den Wert auf 100.000 Euro netto zu begrenzen.
Herr Loth unterstrich nochmals die Wichtigkeit eines
Vergabeausschusses und pflichtete Herrn Krillwitz bei, dass eine Wertgrenze von
250.000 Euro zu hoch sei.
Herr Loth beantragte daraufhin, den Wert auf 50.000 Euro zu begrenzen.
Herr Egert erklärte, dass der Vergabeausschuss nicht abgeschafft, sondern in den Kreis- und Finanzausschuss integriert werde und es gibt immer noch eine Kontrollfunktion des Kreistages ab Werten von 250.000 Euro. Herr Egert erklärte, dass die Fraktion CDU-FDP dem Beschlussantrag grundsätzlich zustimmen wird, gleichzeitig aber den Landrat auffordert, in der strukturellen Vorbereitung von Leistungsverzeichnissen anderweitig vorzugehen und hier die Ausschüsse stärker einzubinden. Unter Maßgabe der neuen Struktur des Prozesses wird die Fraktion sowohl der Erhöhung auf 250.000 Euro als auch der Integration in den Kreis- und Finanzausschuss zustimmen.
Auch Herr Heeg begrüßte den Vorschlag, die auszuschreibenden Leistungen in die beratenden Ausschüsse einzubringen.
Herr Wolpert ließ über den Änderungsantrag von Herrn Loth, dass der Vergabeausschuss wieder hinzugefügt wird, wie folgt abstimmen:
Der Änderungsantrag der Fraktion AfD wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 26 Gegenstimmen, bei 6 Enthaltungen
abgelehnt.
Da der 1. Punkt des Änderungsantrages abgelehnt wurde, zieht Herr Loth die weiteren Punkte seines Änderungsantrages zurück.
Der Änderungsantrag von Herrn Loth, die Wertgrenze auf 50.000 Euro zu senken, ist der weitergehende Antrag und wird somit zuerst abgestimmt:
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 28
Gegenstimmen, bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Änderungsantrag von Herrn Krillwitz
wurde mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen,
21 Gegenstimmen, bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Die Vorlage BV/0005/2024 wurde mehrheitlich mit 29 Ja-Stimmen und 16 Gegenstimmen, bei keiner Enthaltung, bestätigt.