Herr Audörsch bittet um Meinungen. Zusammen mit der Vergabestelle und der Rechtsabteilung soll dazu eine Stellungnahme erarbeitet werden, wie weiter verfahren werden kann, sollten -einmalig oder wiederholt- keine Angebote eingehen.

 

Herr Olenicak ergänzt, dass es um einen zügigen Ablauf geht. Dieser darf nicht willkürlich erfolgen, sondern in einer geregelten Form vorgenommen werden, und dazu die rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Er regt an, dass wir als Ausschuss, mit Hilfe der Verwaltung natürlich, alles soweit vorbereiten damit im Kreistag der Beschluss zum weiteren Verfahren gefasst werden kann. Die Verwaltung legitimiert wird, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

 

Herr Tischmeier sagt, dass es viele Richtlinien und ganz klare Vorgaben gibt. Er glaubt nicht, dass wir im Vergaberecht die Möglichkeit haben, eigenständige Entscheidungen zu treffen.

 

Herr Honsa bestätigt dies. Wir sollten den Spielraum, den es gibt ausloten und den kleinen Rahmen nutzen. Er ist der Meinung, wenn wir in der zweiten Runde die freihändige Vergabe nutzen und diese Regularien einhalten: Mindestens drei Angebote, Firmen mit denen wir gut zusammenarbeiten können und wir positive Erfahrungen gesammelt haben, wenn möglich auch regionale Firmen, dann sollten wir das auch so umsetzen.

 

Herr Audörsch fasst die Anregungen zusammen.

Eine Vorlage im Rahmen der Ermächtigungsregelung der Verwaltung als Wertgrenze, die Erarbeitung einer Marktanalyse (regional) und als Voraussetzung der Änderung zum Verfahren der Tatbestand des zeitlichen Drucks. (Ferien, Bauablauf usw.).

 

Herr Maaß bestätigt.

Es ist tatsächlich angebracht auszuloten, welche Rahmenbedingungen wir setzen können, damit sich für den Landkreis günstigere Bedingungen ergeben. Es sollten Rahmenbedingungen gesetzt werden, die es den Firmen einfacher und nachvollziehbarer machen.  Wo haben wir noch Möglichkeiten erfolgreicher bei Ausschreibungen zu sein.

Er möchte wissen, welche Auswirkungen sich daraus ergeben, denn wir bewegen uns in einem komplizierten Zeitablauf.

 

Herr Audörsch informiert, dass es in diesem konkreten Fall so ist, dass wir eine relativ lange Ausführungszeit haben. Es wird nicht mit Komplikationen gerechnet.

 

Herr Büße hat eine Elektrofirma. Er hat Auszüge einer Ausschreibung mitgebracht.

Er hat gekennzeichnet, was die auszuführende Leistung ist und der Rest besteht nur aus rechtlichen Informationen. Er findet dies abschreckend.

 

Dort steht geschrieben: Die Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleinere und mittlere Unternehmen und dahinter steht „Nein“.

Es gibt die Klassifizierung anhand der Mitarbeiter und des Jahresumsatzes.

Das ist für einen Handwerksbetrieb, der sich im öffentlichen Bereich bewegt nicht neu, aber es schreckt ab.

 

Herr Audörsch bestätigt den Eindruck von Herrn Büße.

Es sollten zur Angebotsabgabe möglichst wenig Formelles abgefordert werden, damit die Angebote formell im Verfahren verbleiben können.

 

Herr Büße bemerkt auch die Grenze von 1.000,00 Euro für Reparaturen, die die Bauleiter beauftragen können. Das ist nicht haltbar und umsetzbar.

 

Herr Dr. Försterling war 10 Jahre Mitglied des Vergabeausschusses. Er möchte wissen, welchen Einfluss der Ausschuss auf die Vergabe jetzt noch hat.

Herr Audörsch antwortet, dass der Kreistag dem Bauausschuss die Aufgaben gibt und die Vergabe ist eine Entscheidung, die meist gebunden ist.

 

Herr Försterling stellt fest, dass sich dann am Prozedere nichts geändert hat.

Herr Dr. Försterling bittet um Klärung, welchen Einfluss die Kreistagsmitglieder hier im Ausschuss haben.

 

Herr Honsa erklärt, dass der Finanz- und Hauptausschuss die Entscheidungen trifft. Wir können Einfluss darauf nehmen, dass es für den Handwerker zügiger und mit weniger Aufwand durchführbar ist.

 

Herr Tischmeier fügt an, dass die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages sich entschieden haben, den Vergabeausschuss abzuschaffen. Herr Grabner hat lediglich eine Mitteilungspflicht über Vergaben, aber einen Einfluss über das Vergabeverfahren haben wir, seines Wissens, im Kreis- und Finanzausschuss nicht.

 

Herr Olenicak fordert die Fraktionen auf mit ihren Mitgliedern zu besprechen, welchen Einfluss wir im Rahmen unserer beratenden Möglichkeiten nehmen können.

 

In der nächsten Sitzung wird darüber gesprochen, welche Ansatzpunkte möglich sind.

 

Laut Herrn Tischmeier gab es einen Beschluss für vereinfachte Vergaben, dass bei Ausschreibungen grundsätzlich geprüft wird, ob es Firmen im Landkreis Zerbst, Köthen, Bitterfeld gibt, die die Aufträge bedienen können.