Sitzung: 08.10.2024 Bau-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Herr
Audörsch bittet um Meinungen. Zusammen mit der Vergabestelle und der
Rechtsabteilung soll dazu eine Stellungnahme erarbeitet werden, wie weiter
verfahren werden kann, sollten -einmalig oder wiederholt- keine Angebote
eingehen.
Herr
Olenicak ergänzt, dass es um einen zügigen Ablauf geht. Dieser darf nicht
willkürlich erfolgen, sondern in einer geregelten Form vorgenommen werden, und
dazu die rechtlichen Möglichkeiten nutzen.
Er regt an,
dass wir als Ausschuss, mit Hilfe der Verwaltung natürlich, alles soweit
vorbereiten damit im Kreistag der Beschluss zum weiteren Verfahren gefasst
werden kann. Die Verwaltung legitimiert wird, die notwendigen Entscheidungen zu
treffen.
Herr
Tischmeier sagt, dass es viele Richtlinien und ganz klare Vorgaben gibt. Er
glaubt nicht, dass wir im Vergaberecht die Möglichkeit haben, eigenständige
Entscheidungen zu treffen.
Herr Honsa
bestätigt dies. Wir sollten den Spielraum, den es gibt ausloten und den kleinen
Rahmen nutzen. Er ist der Meinung, wenn wir in der zweiten Runde die
freihändige Vergabe nutzen und diese Regularien einhalten: Mindestens drei
Angebote, Firmen mit denen wir gut zusammenarbeiten können und wir positive
Erfahrungen gesammelt haben, wenn möglich auch regionale Firmen, dann sollten
wir das auch so umsetzen.
Herr
Audörsch fasst die Anregungen zusammen.
Eine Vorlage
im Rahmen der Ermächtigungsregelung der Verwaltung als Wertgrenze, die
Erarbeitung einer Marktanalyse (regional) und als Voraussetzung der Änderung
zum Verfahren der Tatbestand des zeitlichen Drucks. (Ferien, Bauablauf usw.).
Herr Maaß
bestätigt.
Es ist
tatsächlich angebracht auszuloten, welche Rahmenbedingungen wir setzen können,
damit sich für den Landkreis günstigere Bedingungen ergeben. Es sollten
Rahmenbedingungen gesetzt werden, die es den Firmen einfacher und
nachvollziehbarer machen. Wo haben
wir noch Möglichkeiten erfolgreicher bei Ausschreibungen zu sein.
Er möchte
wissen, welche Auswirkungen sich daraus ergeben, denn wir bewegen uns in einem
komplizierten Zeitablauf.
Herr
Audörsch informiert, dass es in diesem konkreten Fall so ist, dass wir eine
relativ lange Ausführungszeit haben. Es wird nicht mit Komplikationen
gerechnet.
Herr Büße
hat eine Elektrofirma. Er hat Auszüge einer Ausschreibung mitgebracht.
Er hat
gekennzeichnet, was die auszuführende Leistung ist und der Rest besteht nur aus
rechtlichen Informationen. Er findet dies abschreckend.
Dort steht
geschrieben: Die Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleinere und
mittlere Unternehmen und dahinter steht „Nein“.
Es gibt die
Klassifizierung anhand der Mitarbeiter und des Jahresumsatzes.
Das ist für
einen Handwerksbetrieb, der sich im öffentlichen Bereich bewegt nicht neu, aber
es schreckt ab.
Herr
Audörsch bestätigt den Eindruck von Herrn Büße.
Es sollten
zur Angebotsabgabe möglichst wenig Formelles abgefordert werden, damit die
Angebote formell im Verfahren verbleiben können.
Herr Büße
bemerkt auch die Grenze von 1.000,00 Euro für Reparaturen, die die Bauleiter
beauftragen können. Das ist nicht haltbar und umsetzbar.
Herr Dr.
Försterling war 10 Jahre Mitglied des Vergabeausschusses. Er möchte wissen,
welchen Einfluss der Ausschuss auf die Vergabe jetzt noch hat.
Herr
Audörsch antwortet, dass der Kreistag dem Bauausschuss die Aufgaben gibt und
die Vergabe ist eine Entscheidung, die meist gebunden ist.
Herr
Försterling stellt fest, dass sich dann am Prozedere nichts geändert hat.
Herr Dr.
Försterling bittet um Klärung, welchen Einfluss die Kreistagsmitglieder hier im
Ausschuss haben.
Herr Honsa
erklärt, dass der Finanz- und Hauptausschuss die Entscheidungen trifft. Wir
können Einfluss darauf nehmen, dass es für den Handwerker zügiger und mit
weniger Aufwand durchführbar ist.
Herr
Tischmeier fügt an, dass die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages sich
entschieden haben, den Vergabeausschuss abzuschaffen. Herr Grabner hat
lediglich eine Mitteilungspflicht über Vergaben, aber einen Einfluss über das
Vergabeverfahren haben wir, seines Wissens, im Kreis- und Finanzausschuss
nicht.
Herr
Olenicak fordert die Fraktionen auf mit ihren Mitgliedern zu besprechen,
welchen Einfluss wir im Rahmen unserer beratenden Möglichkeiten nehmen können.
In der
nächsten Sitzung wird darüber gesprochen, welche Ansatzpunkte möglich sind.
Laut Herrn Tischmeier gab es einen Beschluss für vereinfachte Vergaben, dass bei Ausschreibungen grundsätzlich geprüft wird, ob es Firmen im Landkreis Zerbst, Köthen, Bitterfeld gibt, die die Aufträge bedienen können.