Der Vorsitzende bittet Herrn Leps, Fachbereichsleiter Bauordnung, die Frage zur letzten Sitzung zu beantworten, ob es Möglichkeiten gibt Veränderungen durchzuführen.

 

Herr Leps bestätigt, dass die neuen Ausschussmitglieder Defizite in der Richtlinie aus dem Jahr 2008 festgestellt haben und gleichzeitig Verbesserungsvorschläge abgaben. Diese Hinweise wurden aufgenommen.

 

Herr Olenicak regt an, dass dem Fördermittelempfänger, mit Zusendung der Genehmigung für sein Objekt, ein Infoblatt beigelegt wird und somit für die Öffentlichkeit sichtbar ist, dass diese Sanierungsmaßnahme mit Unterstützung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgt. Wir hätten Einfluss auf die Form des Schreibens bzw. der Kennzeichnung mit einem qualitativen Wert, womit wir uns auch identifizieren möchten.

 

Herr Honsa bedankt sich für den sehr ausführlichen Beitrag.

Zur Richtlinie selbst, unter 2.2 geht es um die nicht zuwendungsfähigen Maßnahmen. Nicht zuwendungsfähig sind Heizung- und Sanitärinstallation. Darüber sollten wir nachdenken, denn das Thema „Klimawandel“ bekommt eine zunehmende Bedeutung.

Auch spielt die Barrierefreiheit bei Denkmalen eine Rolle. Fahrstühle sollten anteilig gewertet mit förderfähig dargestellt werden.

 

Des Weiteren hat er noch Fragen und Hinweise zur Synopse. Er macht auf eine formelle Sache aufmerksam, dass mit dem heutigen Datum der falsche Ausschuss hinterlegt ist.

 

Herr Leps klärt auf, dass es sich hierbei um einen Platzhalter handelt und nicht mehr änderbar ist.

 

Herr Honsa führt weiter auf - unter Punkt 6 auf der zweiten Seite: „dem Antrag sind bei zuführen“. Wir sollten noch ergänzen, dass eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt wird – um auch die Bauherren zu schützen.

 

Herr Lange hat speziell zu den Wertgrenzen eine Frage bzw. Anregungen.

Unter Bagatellgrenze würde er verstehen, wenn bestimmte Anträge nur noch so gestellt werden, dass ein förderfähiger Mindestbetrag, 200,00 Euro / 500,00 Euro, zustande kommt.

 

Womit möchte sich der Ausschuss beschäftigen?

Für Beträge unter 1.000,00 Euro wird die Zuwendung erteilt und wäre somit ein schnelles Verfahren.

Beträge in Höhe von z. B. 180,00 Euro sind nicht zielführend.

 

Baustellenschilder und Baustellenplaketten machen seiner Meinung nach nur Sinn, wenn die Finanzmittel wirklich sehr groß sind. Ein Baustellenschild ist durchaus anders zu bewerten.

 

Herr Tischmeier möchte feststellen, dass wir nach wie vor über 50.000,00 Euro für den gesamten Landkreis sprechen. Oder gibt es Änderungen im positiven oder negativen Sinne?

 

Herr Audörsch bestätigt, dass das die Fördersumme ist.

 

Der Vorsitzende fügt hinzu, dass die Regeln dafür dennoch geklärt sein müssen.

 

Herr Schönemann stellt für sich fest, wenn er sich die gelb unterlegten Änderungen in der Synopse anschaut, ist das für ihn signifikant. Er sieht das Benannte als völlig normal an und muss nicht benannt werden.