Sitzung: 08.10.2024 Bau-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Der
Vorsitzende bittet Herrn Leps, Fachbereichsleiter Bauordnung, die Frage zur
letzten Sitzung zu beantworten, ob es Möglichkeiten gibt Veränderungen
durchzuführen.
Herr Leps
bestätigt, dass die neuen Ausschussmitglieder Defizite in der Richtlinie aus dem
Jahr 2008 festgestellt haben und gleichzeitig Verbesserungsvorschläge abgaben.
Diese Hinweise wurden aufgenommen.
Herr
Olenicak regt an, dass dem Fördermittelempfänger, mit Zusendung der Genehmigung
für sein Objekt, ein Infoblatt beigelegt wird und somit für die Öffentlichkeit
sichtbar ist, dass diese Sanierungsmaßnahme mit Unterstützung des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld erfolgt. Wir hätten Einfluss auf die Form des Schreibens bzw.
der Kennzeichnung mit einem qualitativen Wert, womit wir uns auch identifizieren
möchten.
Herr Honsa
bedankt sich für den sehr ausführlichen Beitrag.
Zur
Richtlinie selbst, unter 2.2 geht es um die nicht zuwendungsfähigen Maßnahmen.
Nicht zuwendungsfähig sind Heizung- und Sanitärinstallation. Darüber sollten
wir nachdenken, denn das Thema „Klimawandel“ bekommt eine zunehmende Bedeutung.
Auch spielt
die Barrierefreiheit bei Denkmalen eine Rolle. Fahrstühle sollten anteilig
gewertet mit förderfähig dargestellt werden.
Des Weiteren
hat er noch Fragen und Hinweise zur Synopse. Er macht auf eine formelle Sache
aufmerksam, dass mit dem heutigen Datum der falsche Ausschuss hinterlegt ist.
Herr Leps
klärt auf, dass es sich hierbei um einen Platzhalter handelt und nicht mehr
änderbar ist.
Herr Honsa
führt weiter auf - unter Punkt 6 auf der zweiten Seite: „dem Antrag sind bei
zuführen“. Wir sollten noch ergänzen, dass eine wasserrechtliche Genehmigung
benötigt wird – um auch die Bauherren zu schützen.
Herr Lange
hat speziell zu den Wertgrenzen eine Frage bzw. Anregungen.
Unter Bagatellgrenze
würde er verstehen, wenn bestimmte Anträge nur noch so gestellt werden, dass
ein förderfähiger Mindestbetrag, 200,00 Euro / 500,00 Euro, zustande kommt.
Womit möchte
sich der Ausschuss beschäftigen?
Für Beträge
unter 1.000,00 Euro wird die Zuwendung erteilt und wäre somit ein schnelles
Verfahren.
Beträge in
Höhe von z. B. 180,00 Euro sind nicht zielführend.
Baustellenschilder
und Baustellenplaketten machen seiner Meinung nach nur Sinn, wenn die
Finanzmittel wirklich sehr groß sind. Ein Baustellenschild ist durchaus anders
zu bewerten.
Herr
Tischmeier möchte feststellen, dass wir nach wie vor über 50.000,00 Euro für
den gesamten Landkreis sprechen. Oder gibt es Änderungen im positiven oder
negativen Sinne?
Herr
Audörsch bestätigt, dass das die Fördersumme ist.
Der
Vorsitzende fügt hinzu, dass die Regeln dafür dennoch geklärt sein müssen.
Herr Schönemann stellt für sich fest, wenn er sich die gelb unterlegten Änderungen in der Synopse anschaut, ist das für ihn signifikant. Er sieht das Benannte als völlig normal an und muss nicht benannt werden.