Sitzung: 04.11.2024 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Grabner wies darauf hin, dass der Haushalt nicht mehr in diesem Jahr eingebracht und versabschiedet wird, sondern die Beschlussfassung in den Februar 2025 geschoben wird.
Budget 20 – Kämmerei (Seite 215 bis 232)
Herr Lucas stellte umfangreich das Budget für den Fachbereich Kämmerei vor und stand für Anfragen zur Verfügung.
Herr Heeg kritisierte, dass die Wirkung der Vollstreckung, nämlich, wieviel Geld die Vollstreckung in den Kreishaushalt hereinspielen soll, an keiner Stelle im Produkt 1111203 zu finden ist. Da werden gleiche Dinge unterschiedlich bemessen. Der Produktplan ist 2003 definiert wurden. Es soll von der Politik verstanden werden, welcher Teil der Verwaltung wirtschaftlich gut funktioniert. Das erfüllt dieser Haushalt in keiner Weise. Die entscheidenden Fragen sind z.B., wieviel soll die Vollstreckungsabteilung einspielen? Wir haben ein erhebliches Maß an Außenständen.
Wenn man in der Finanzwirtschaft sagt, dass die Erlöse/Zuschüsse geringer ausfallen, findet man das im Bereich der Schülerbeförderung gar nicht. Aber die Schülerbeförderung wird dadurch teurer. Wo gehen die 20 Mio. Euro jedes Jahr hin, die uns fehlen? Welche Stellschrauben haben wir, die Finanzsituation des Landkreises zu verbessern? Wie können wir lenkend und steuernd einwirken auf die Verwaltung, damit sie ihre Maßnahmen anders durchführt und der Haushalt positiv und nicht im 8-stelligen Betrag verlief? Wieviel wurde bei der Vollstreckung eingespielt?
Herr Grabner äußerte, wir sitzen hier, um auf den Haushalt einwirken zu können. Wenn Sie uns fragen, wie die Politik auf die Verwaltung hinwirken soll, sind wir hier fehl am Platze. Von der politischen Seite sollte schon etwas Kreativität rüberkommen, damit wir keinen 8-stelligen Defizitbetrag im Haushalt ausweisen müssen und jedes Jahr beschließen. Seitens der Verwaltung sind weitestgehend alle Potenziale zur Senkung des Defizits ausgeschöpft.
Herr Lucas erklärte, dass 2013 auf das doppische System umgestellt wurde. Bisher bekam er noch nicht das Feedback, dass es in enormen Bereichen Änderungsbedarf geben sollte.
Herr Egert verzeichnete eine Personalkostensteigerung i.H.v. von 150.000,00 Euro. Gibt es eine Übersicht, wie viele offene Forderungen wir einspielen könnten? Gerade im Bereich Jobcenter kann man nicht mehr einspielen, da Summen weggestrichen werden. Welchen Mehrwert wird man erzeugen und welche offenen Forderungen wird man zurückbekommen.
Herr Lucas erklärte, dass es ein Problem ist, da man die Verjährung als solches unterbrechen muss. Aktuell ist er verpflichtet bzw. angehalten, alles Mögliche zu tun, um die Verjährung zu unterbrechen und nicht auf die Forderung zu verzichten.
Herr Grabner ergänzte, dass es oftmals Fremdforderungen sind, die wir betreiben müssen, beispielsweise beim UVG zwei Drittel sowie Jobcenter usw.
Herr Egert bezog sich auf die eingestellten 50.000 Euro für Klagen gegen die Kreisumlage. Gibt es von Kommunen im Vorfeld die Abfrage, wie sie zu der Position stehen? Gibt es Tendenzen, dass man Klagen bekommen hat oder kann dieser Posten nach unten korrigiert werden?
Herr Lucas teilte mit, dass man bei 2 Kommunen nicht ganz die Entwicklung vorausschauen kann. Unterm Strich ist das ein vorsichtiger Ansatz. Wenn es zur Klage kommen sollte, reicht das Volumen von 50.000 Euro hinten und vorne nicht.
Herr Grabner äußerte, dass es Andeutungen gab, aber reine offizielle Ankündigungen zur Klage gab es noch nicht.
Herr Heeg stellte folgende Fragen. Wie hoch sind die Forderungen? Wieviel Forderungen werden im Jahr abgeschrieben? Wieviel Forderungen kommen neu hinzu und wieviel werden im Forderungsmanagement eingetrieben? Diese Zahlen findet er nicht im Finanzplan.
Herr Lucas wies darauf hin, dass bei der Vollstreckung nicht nur der monetäre Effekt beachtet werden soll, sondern auch der „Abschreckungsaspekt“ zu beachten ist. Wenn man nur die Zahlen spielen lassen würde, wieviel reinkommen und wieviel Aufwand wir gegenüberstellen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Vollstreckung nicht hilft. Wenn sich das Thema rumspricht, dass wir keine Vollstreckung mehr haben würden, als Landkreis, welche Schlussfolgerung würde man dann als Schuldner nach sich ziehen?
Herr Urban fragte nach der aktuellen Zahl der Kreisumlage.
Herr Lucas antwortete, es sind 87.885.100 Euro auf Grund einer Änderung bei der Steuerkraftmesszahl.
Budget 50 – Soziales, Senioren und Inklusion (Seite 280 bis 336)
Frau Petzhold erläuterte umfangreich das Budget des Fachbereiches Soziales, Senioren und Inklusion und stand für Anfragen zur Verfügung.
Herr Egert fragte, wann die gesetzliche Krankenversicherung bei den Ukrainern beginnt. Es ist leistungsorientiert und es wird eine gewisse Leistung bezogen, wenn sie automatisch krankenversichert sind
Frau Petzhold äußerte, dass sie nicht automatsch gesetzlich krankenversichert sind.
Herr Braunsdorf erklärte, wenn sie zuvor im SGB II Bezug waren und dann wechseln, würden sie in die Grundsicherung reinfallen. Der Landkreis hat dann die Krankenbehandlungskosten zu tragen.
Frau Zoschke fragte, ob der Rahmenvertrag durch das Land aufgekündigt wurde. Jetzt finden die Verhandlungsgeschehen statt. Was wir im Haushalt im Bereich Eingliederungshilfe stehen haben, sind das neue Zahlen? Was passiert, wenn sich der Rahmenvertrag so gravierend verändert, dass die Zahlen nicht mehr Grundlage dafür seien können.
Frau Petzhold sagte, dass die Mittel zur Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege vom Land getragen werden. Wenn der Rahmenvertrag neu abgeschlossen oder man sich in Einzelstreitigkeiten ergießt und es teurer werden würde, würde es immer zu Lasten des Landes fallen und nicht zu Lasten des Landkreises. Wir tragen nur die Personalkosten für diese Aufgaben.
Herr Ehrlich vermutete, wenn der Ukrainer privat versichert ist, müsste man die Kosten, die er verursacht, an seine private Krankenkasse weiterleiten.
Herr Braunsdorf erklärte, dass der Personenkreis Ukrainer gar nicht versichert ist und sich privat nicht versichern kann und demzufolge der Landkreis die Kosten zu tragen hat.
Frau Petzhold äußerte, es ist fraglich, ob wir einen Anspruch haben an die Versicherung, die der Mensch in der Ukraine hat, das können wir nicht durchsetzen. Bis letztes Jahr bestand noch keine Möglichkeit, auf die Renten zuzugreifen. Jetzt kann man zumindest die Menschen auffordern, ihre Rente einzusetzen.
Budget 40 – Schulverwaltung (Seite 499 bis 623)
Frau Treffkorn erläuterte umfangreich das Budget des Fachbereiches Schulverwaltung und stand für Anfragen zur Verfügung.
Herr Dittmann hatte eine Nachfrage zu Seite 584, Förderschule „Schule am Heidetor“ in Zerbst, Bereitstellung von Sportstätten. Ist es vorgesehen, in dieser Schule den Sportunterricht wieder zu ermöglichen und wenn ja, in welcher Haushaltsposition wird das veranschlagt?
Frau Treffkorn äußerte, dass die Sportstätten im Fachbereich 68 aufgeführt sind. Es würde dann in der internen Leistungsverrechnung ersichtlich sein.
Herr Dittmann fragte, ob eine Bedarfsanzeige der Schule zur Nutzung einer Sportstätte vorliegt.
Frau Treffkorn teilte mit, dass im Fachbereich 40 keine vorliegt, aber im Fachbereich 68.
Frau Zoschke bezog sich auf das Gymnasium Bitterfeld. Hier wurde zugesichert, dass es eine Untersuchung zur Tragfähigkeit und Statik des alten Gebäudes gibt. Wo findet man diese im Haushalt?
Herr Grabner erklärte, dass das Thema über den Fachbereich 68 läuft. Die ersten Gespräche/Untersuchungen sind bereits erfolgt. Man kann mit viel Aufwand und Kosten eine entsprechende Abfederung dieser Setzungserscheinungen hinbekommen, aber unbedingt notwendig sind sie nicht. Man lässt es sich noch einmal verschriftlichen, um die Entscheidung treffen zu können. Es werden auch die Sanitärtrakte saniert oder man geht auf Nummer sicher und richtet eine verstärkte Bodenplatte her.
Frau Zoschke fragte, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung dann zur Verfügung gestellt werden kann für ein grünes Klassenzimmer.
Herr Grabner konnte dazu nichts sagen und müsste es prüfen lassen.
Herr Heeg bezog sich auf die Seite 500, Zeile 24. Dort ist ein Ergebnis in 2023 von 9,5 Mio. Euro verzeichnet. Der Ansatz von 2024 betrug bereits 14,6 Mio. Euro und 2025 steht eine Null. Was verbirgt sich hinter diesen starken Schwankungen?
Herr Lucas erklärte, dass die interne Leistungsverrechnung nochmal neu überarbeitet wird, wenn die kompletten Kosten aufwandsseitig feststehen. Es handelt sich hierbei um eine Verrechnung der Kosten. Bei den Schulen sind es Gebäudekosten, wie Unterhaltung, Strom, Wasser usw.
Budget 41 – Bildung, Kultur und Sport (Seite 623 bis 665)
Frau Faust erläuterte umfangreich das Budget des Fachbereiches Bildung, Kultur und Sport und stand für Anfragen zur Verfügung.
Herr Dittmann stellte fest, dass die Honorare für weitere Ausstellungen erheblich steigen. Zum Anstieg der Personalkosten über 30.000 Euro wurde nichts gesagt. Wenn es keine große Ausstellung mehr gibt, worin begründet sich der erhebliche Personalaufwand?
Frau Faust äußerte, dass die große Dauerausstellung offen für jeden war. Jetzt sind mehrere kleinere Veranstaltungen geplant mit Künstlern, welche eingekauft werden müssen. Deshalb steigen die Honorarkosten. Personelle Änderungen gibt es in der Galerie keine. Jedoch ist eine weitere geringfügige Beschäftigte dazugekommen. Es sind 2 Festangestellte und 4 geringfügig Beschäftigte.
Herr Grabner sicherte zu, es nochmal überprüfen zu lassen. Wenn es bisher 3 geringfügig Beschäftigte waren und eine weitere dazu kommt. Eine verursacht nicht die Kosten in dieser Größenordnung.
Frau Zoschke bemängelte wiederholt die Zugänglichkeit des Kreismuseums in Bitterfeld. Ein Rollstuhlfahrer oder gehbehinderter Mensch kommt dort nicht herein. Hat der Landkreis schon mal darüber nachgedacht, die Barrierefreiheit des Gebäudes einzuplanen?
Herr Grabner verneinte. Man hat aber eine zuständige Kollegin im Hause, die momentan damit beschäftigt ist, sämtliche Gebäude in Augenschein zu nehmen und zu schauen, inwieweit diese barrierefrei sind bzw. mit welchen Mitteln die Barrierefreiheit herzustellen wäre. Ob sie das Kreismuseum schon begutachtet hat, konnte er nicht sagen.
Herr Heeg bezog sich auf die Besucherzahlen. Wenn man von den geplanten Einnahmen für Eintrittsgelder ausgeht, plant das Kreismuseum Bitterfeld 5,6 Personen pro Öffnungstag. Das Filmmuseum immerhin 35,8 Personen pro Öffnungstag. Welche Maßnahmen plant der Fachbereich, um diese Zahlen deutlich zu verbessern?
Frau Faust wird es nochmal prüfen. Sie kann sich nicht vorstellen, dass es nur 1 Person pro Stunde ist. Das Kreismuseum in Bitterfeld fokussiert sich eher auf die Führung der Schulen, die regelmäßig zu Besuch kommen und führt die Veranstaltungen durch, die den Bereich Bitterfeld betreffen, wie Bernsteinsammlung und Fossilienarbeiten.
Herr Grabner ergänzte, dass das Kreismuseum nicht vor Attraktivität strotzt und man hier einer ganzheitlichen neuen Konzeption bedarf. Mit dem derzeitigen Zustand wird man keine Scharen anlocken.
Herr Heeg teilte mit, dass er als Förderverein der Musikschule Köthen eine zweckgebundene Spende bekommen habe für sozialschwache Musikschüler. Kann vorgesehen werden, solche Kosten zu übernehmen oder sind das Dinge, die hier als normale Elternbeiträge bezahlt werden? Braucht man einen eigenen Prozess dafür, um dieses Geld zukommen zu lassen?
Frau Faust bat Herrn Heeg, bitte Kontakt mit der Buchungsstelle aufzunehmen.
Herr Dittmann bezog sich auf das Produkt „Sonstige Kulturpflege“ und fragte, woraus die Erhöhung der Zuschusshöhe insgesamt resultiert, für die Förderung. In der Richtlinie hatte sich nichts geändert. Bei dem Zuschuss an den jüdischen Friedhof in Köthen ist es demnach jetzt möglich, dass alle jüdischen Friedhöfe im Kreisgebiet einen Zuschuss zum Betrieb erhalten?
Herr Grabner antwortete, hier geht es um die Sanierung der Kapelle, die auf dem jüdischen Friedhof steht und dem Verein fehlen noch entsprechende Mittel, die bisher generiert wurden. Deshalb beteiligen wir uns mit einem einmaligen Zuschuss von 10.000 Euro.
Frau Faust erklärte, dass die Erhöhung der Kulturförderrichtlinie darauf basiert, dass wir momentan in einer schwierigen Situation sind. Die Bedarfe der ortsansässigen Vereine steigen so extrem, weil sie anderweitig keine Möglichkeit haben, keinen finanziellen Zuschuss erhalten, um ihre Projekte durchzuziehen. Wir sind in 2025 erstmalig in der Situation, dass wir 120.000 Euro kürzen müssen, von die eigentlich zur Verfügung stehenden Mittel. Da man die kulturelle Tragweite unterstützend fördern möchte, hat man 10.000 Euro mehr eingeplant.
Herr Egert ist der Auffassung, dass aufgezeigt werden müsste, wo genau Deckungslücken sind, wo sie sich am meisten auftun und wie sie zu Stande gekommen sind. Wenn es aus anderen Töpfen kommt, sollten wir wieder etwas gegenüber dem Land oder Bund geltend machen, weil man bei Sozialleistungen massiv nachbessern müsste.
Herr Grabner gab an, dass es eigentlich ein Angebot war, um die steigende Nachfrage ein Stück weit abzufedern. Wenn es nicht gewünscht ist, wird es wieder gestrichen.
Herr Egert fragte, woher die Deckungslücken jetzt plötzlich kommen.
Frau Faust äußerte, es sind Gespräche, welche die Kollegen mit den Projektträgern vor Ort führen. Einige sagen, sie wissen nicht, wie sie das Projekt durchführen können, wenn der Landkreis es nicht unterstützt. Sie konnte nicht sagen, dass es zu 100% überall so ist. Das ist das, was durch die Kollegen herangetragen wird. Und dadurch, dass wir eben mit 120.000 Euro an Antragstellung über den eigentlich zur Verfügung stehenden Mitteln sind.
(Herr Egert gegangen = 8 Anwesende)
Budget 38 – Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (Seite
700 bis 728)
Herr Donath erläuterte umfangreich das Budget des Fachbereiches Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und stand für Anfragen zur Verfügung.
Herrn Dittmann war bekannt, dass der Bund entsprechende Lebensmittellager für Krisensituationen vorhält. Welche Aufgabe haben wir als Landkreis mit dieser zusätzlichen Personalstelle zu erfüllen.
Herr Donath äußerte, dass ihm keine Lebensmittellager bekannt sind. Materiallager für Sanitätsvorhaltung sind vorhanden. Die unteren Landesbehörden haben die Aufgabe, den Fall vorzuplanen, falls es zu einer Ernährungskrise kommt, die durch den Bund ausgerufen wird. Hier ist die untere Landesbehörde noch nicht tätig geworden und die Aufgabe besteht darin, diese Vorsorge zu treffen. Wenn es tatsächlich zu einer Sicherstellung kommen muss, das Ganze auch umzusetzen, um die Ernährung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln zu gewährleisten. Es gibt keine Lager für Verbrauchsgüter. Es gibt größere Lager für Getreide, dafür ist aber der Bund zuständig, das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung.
Es gibt ein Ernährungsvorsorgezuständigkeitsgesetz auf Landesebene. Dort ist eindeutig geregelt, was die unteren Landesbehörden, die Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführen haben.
Die allgemeine Sicherstellung liegt beim Landkreis. Die Gemeinden haben die Aufgabe der Sicherstellung und der Vorsorgemaßnahmen und sind den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet.
Herr Heeg stellte fest, dass die Kosten, welche man als Rettungsdienst hat, als Einnahmen in der Leitstelle aufgeführt sind. Wie sind diese 2 Produkte zu verstehen, weil sie von der Aufgabenstellung sehr weit zusammenstehen?
Herr Donath erklärte, dass wir 1 Fachdienst sind und 2 Produkte zusammenziehen. Der Rettungsdienst soll eigentlich zu 100% refinanziert werden durch den Kostenträger, bei der Leitstelle nur 54,13%. Deshalb findet sich ein Teil der Leitstelle in einem anderen Produkt wieder.
Er wies darauf hin, dass es teilweise abweicht. Man muss sagen, es sind die verhandelten Kosten. Die Kosten der Leitstellendisponenten werden noch nicht zu 100% anerkannt. Es waren vorher 54,13 %. Derzeitig gibt es 19 Leitstellendisponenten, aktuell sind es 15,65 VZÄ und im nächsten Jahr 15,925 VZÄ bei den anerkannten Leitstellendisponenten. Mit jedem Jahr bekommt man von den Kostenträgern eine weitere Stelle anerkannt. Das ist historisch gewachsen. Für die 19 Disponenten wird man in wenigen Jahren eine 100%ige Anerkennung der Kosten haben. In dem Produkt sind jedoch alle Personalkosten aufgeführt, deshalb kommt man nie auf 100 %. So ist es auch bei dem Thema Rettungsdienst. Ein großer Teil wird von den Kostenträgern anerkannt. Bestimmte Sachen werden aber auch nicht anerkannt, die sogenannten Ereignisse mit einer großen Anzahl von Verletzten oder kranken Personen. Hier sagt der Gesetzgeber, dass es nicht Aufgabe des Kostenträgers ist, diese zu refinanzieren. Trotzdem entstehen dem Landkreis Kosten und es wird nie zu einer 100%igen Refinanzierung kommen. Ähnlich sieht es bei der Abschreibung aus. Die Zeiträume stimmen nicht immer überein mit den Verhandlungen der Kostenträger. Da sind die Abschreibungszeiträume erheblich länger. Zum 21.08.2024 war keine Einigung möglich. Jetzt haben die Kostenträger unser Angebot akzeptiert.
Frau Zoschke bezog sich auf Seite 714. Was passiert, wenn der Kreistag dem Ansatz für Unterhaltung, Instandsetzung und Reparatur nicht folgt? Es erfolgt die Erhöhung von 29.000 Euro auf 64.600 Euro.
Herr Donath äußerte, dass es eine Verordnung des Landes für die Digitalisierung geben wird. Alle 6 Jahre müssen die Tablets erneuert werden. Diese hatte der Landkreis gekauft und zu 100% refinanziert bekommen. Ab 2021 wehren sich die Kostenträger, diese Tablets gegen neue zu ersetzen. Man hat begonnen, diese Tablets auszuschreiben und seitdem fährt man auf Verschleiß. Jetzt ist man dabei, diese Verordnung zu schreiben, wo die Landkreise verpflichtet werden, diese einzuführen.
Herr Heeg bezog sich auf bauliche Veränderungen und fragte, ob sie sich alle in FB 68 befinden.
Herr Donath antwortete, im FB 68 und wir selber haben 60.000 Euro eingeplant.
Herr Heeg bezog sich auf neue Nutzungsentgelte beim Rettungsdienst. Im vorliegenden Planansatz sind es 1,758 Mio. Euro. Woher kommt die Differenz von 100.000 Euro?
Herr Donath sagte, dass wir bis zum 31.05.2025 den Kostenleistungsnachweis bei den Kostenträgern einreichen, das gleiche machen die Leistungserbringer. Danach beginnen die Verhandlungen. Es wird versucht, die Summe darzustellen. Dann werden die entgeltfähigen Einsätze durch die Leistungsempfänger verhandelt. Nächstes Jahr muss die Verhandlung so verlaufen, dass man sich auf 29.484 Einsätze geeinigt hat, die entgeltfähig sind, bei ca. 35.000 ausgelösten Einsätzen. Daraus errechnet sich das Entgelt. Man bekommt nicht alles wieder und im Folgejahr gibt es eine Spitzabrechnung. Das heißt, wenn man nicht 29.484 Einsätze entgeltfähig hatte, sondern es auf einmal 31.000 oder 33.000 Einsätze waren, die erlösfähig zum Ende waren, haben wir mehr eingenommen als wir durften und so ist es auch voraussichtlich in diesem Jahr. Wir werden in diesem Jahr knapp 50.000 Euro Mehreinnahmen aus vergangenen Jahren haben, die abzubauen sind.
Die Kosten sind nicht gleichzeitig die Einnahmen.
Herr Ehrlich fragte, mit welchem Preis der Feldkochherd angesetzt wurde.
Herr Donath sagte, mit 150.000 Euro. Der Fachdienst Betreuung hat die Aufgabe, 100 betreuungsbedürftige Personen zu versorgen, u.a. mit einer warmen Mahlzeit. Der Fachdienst Logistik hat die Aufgabe, 200 Einsatzkräfte zu versorgen. Dazu wird auch jeweils ein Feldkochherd benötigt.
Herr Ehrlich wies darauf hin, dass es mittlerweile Feldküchencenter gibt, welche 600 Personen beköstigen können und diese kosten 10.000 Euro.
Herr Krüger nahm den Hinweis von Herrn Ehrlich auf. Er geht davon aus, dass die Kostenschätzung des Fachbereiches sich an den Erfahrungswerden der Vergangenheit orientiert.
Budget 03 – Dezernat II (Seite 268 bis 280)
Frau Wohmann erläuterte das Budget der Dezernatsleitung des Dezernates II.
Es gab keine Nachfragen.
Budget 52 – Stabstelle strategische Sozialplanung, Entwicklung
und Vernetzung zum Kindeswohl (Seite 274 bis 276)
Frau Hauck erläuterte das Budget der Stabstelle strategische Sozialplanung, Entwicklung und Vernetzung zum Kindeswohl anhand der beigefügten PowerPoint-Präsentation und stand für Anfragen zur Verfügung.
Frau Bauer fragte, was unter einem Bildungsmanager Ganztagsbildung zu verstehen ist.
Frau Hauck erklärte, das Ziel ist es, dass es eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter geben soll, welche das Hortangebot noch ergänzt. Es geht darum, dass die Koordination die Strukturen im Landkreis anvisiert und Lücken in der Ganztagsbildung identifiziert. Es wird auch in den Kreisvolkshochschulen Potential gesehen, fehlende Angebote für junge Menschen zu schaffen und anzubieten. Das Projekt wird für den Landkreis als sehr gewinnbringend angesehen. Man ist gerade in der Vorbereitung dieses Antrages und benötigt noch Kommunen, die mit uns zusammenarbeiten.
Herr Grabner äußerte, dass die Kommunen unterstützt und beraten werden sollen, um ein vollflächiges Angebot insgesamt landkreisweit zu schaffen.