Herr Bodendorf vom FB 55 erklärt die Bedeutung des schlüssigen Konzeptes.

 

Frau Pagel von der Firma Domus Consult (vormals Analyse & Konzepte) wird per Teams zuschaltet.

 

Frau Pagel erläutert den Stand des schlüssigen Konzeptes.

 

Auf die anliegende Präsentation wird Bezug genommen.

 

Herr Dr. Trummel erscheint um 18:15 Uhr.

 

Herr Heeg hinterfragt bezüglich der Präsentation den Vergleichszeitraum 2 = besonderes Mieterklientel. Sind hier Studenten gemeint? Wurde dies bei der Erhebung berücksichtigt, dass hier kein SGB XII Anwendung findet, sondern BaföG?

 

Herr Bodendorf bestätigt, dass Studenten nicht gesondert erfasst werden.

 

Frau Zoschke bitte um Übersendung der Powerpoint mit dem Protokoll.

 

Bei einer Neuvermietung ist die Hinterlegung einer Kaution erforderlich, wurde die Hinterlegung der Kalkulation mit einbezogen?

 

Herr Bodendorf erläutert, dass Kautionen Beschaffungskosten darstellen, die nicht bei der Mietwerterhebung zu berücksichtigen sind. Diese Kosten werden als Darlehen vorgestreckt und müssen dann von dem jeweiligen Leistungsberechtigten (evtl. monatlich) zurückgeführt werden. Es werden nur Grundmiete und kalte Betriebskosten berücksichtigt.

 

Frau Pagel erläutert, dass bei der Erarbeitung überprüft wird, aus welchen Bereichen die Angebote der Wohnungen stammen (Stadt oder Land).

 

Herr Heeg gibt zu bedenken, dass sich ab 01.01.2025 Zusatzbelastungen durch die neue Grundsteuer ergeben werden. Muss dies berücksichtigt werden?

 

Herr Bodendorf teilt mit, dass der eingangs mitgeteilte 4-Jahresrhythmus ein Muss darstellt. Nach 2 Jahren findet bereits eine Indexfortschreibung statt. Die erhöhte Grundsteuer ist somit frühestens mit der nächsten BKA anzurechnen, somit zum 01.01.2026.

 

Frau Makowsky verlässt die Sitzung um 18:41 Uhr.

 

Herr Ehrlich verliest die Empfehlung; diese wird einstimmig angenommen.

 

Herr Heeg bitte bei Vorlagen um die Nummerierung der Seiten sowie um den Vermerk von Datum und den Hinweis „Stand zum …“.