Zu diesem TOP übergab Herr Hemmerling das Wort an Frau Treffkorn.

 

Frau Treffkorn berichtete wie folgt:

 

1.    Schnellmeldung zur Statistik der BbS Anhalt-Bitterfeld (Stand: 04.11.2024)

 

SuS/Azubi´s gesamt:                                                                   2.513 (137 Klassen)

" davon Teilzeitschüler(innen)                                              1.806 (71,8 %)

" davon Vollzeitschüler(innen)                                                 707 (28,1 %)

 

Hinzu kommen noch 76 SuS in der Pflegeschule.

 

Gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr werden insgesamt 41 SuS/Azubi`s an den BbS Anhalt-Bitterfeld weniger beschult.

 

2.    Gründung eines Grundschulverbundes Astrid Lindgren

 

Mit E-Mail vom 16.12.2024 hat die Stadt Zerbst/Anhalt darüber informiert, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Gründung eines Grundschulverbundes Astrid Lindgren bestehend aus dem Hauptstandort, Astrid-Lindgren-Grundschule Zerbst und dem Teilstandort, GS Dorbritz, einstimmig beschlossen hat.

Ebenso wurde die Neufassung der GS-Bezirkssatzung einstimmig beschlossen.

 

Die Stadt Zerbst/Anhalt hat die Beschlussfassung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen dem Landesschulamt (LSchA) zur Prüfung und Genehmigung zugeleitet. Das LSchA hat die Zustimmung im Januar 2025 sowohl für die Gründung des Grundschulverbundes als auch für die Neufassung der GS-Bezirkssatzung erteilt.

 

Damit kann eine Aufnahme des Grundschulverbundes in den Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen des LK Anhalt-Bitterfeld im Rahmen einer Fortschreibung erfolgen. Da die Stadt Zerbst/Anhalt angehalten ist, die Schülerzahlentwicklung im GS-Bereich zum SJ 2025/2026 nochmals, bezogen auf die GS Steutz, zu prüfen, wird eine weitere Fortschreibung des SEPl zum Ende des Jahres (31.12.2025) anvisiert.

 

3.    Unterrichtsversorgung an den Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld im

SJ 2024/2025

In der MZ vom 08.11.2024 gab es eine Veröffentlichung des Bildungsministeriums zur Unterrichtsversorgung an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt.

Vor diesem Hintergrund hat der LK Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom 02.11.2024 das LSchA gebeten, schulkonkrete Angaben zu dieser Thematik für die 23 Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld mitzuteilen.

 

Mit Schreiben vom 11.12.2024 teilte das LSchA die schulformbezogenen Angaben mit Stand: 02.12.2024 bzgl. der Unterrichtsversorgung im SJ 2024/2025 wie folgt mit:

 

Schulform

 

Unterrichtsversorgung in %

Grundschulen

96,99

Sekundarschulen

84,67

Gemeinschaftsschulen

90,83

Gymnasium

96,58

Förderschulen

87,50

BbS

94,20

 

92,12

Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte.

 

Die Verwaltung ist nochmals mit Schreiben vom 31.01.2025 an das LSchA herangetreten, um schulkonkrete Angaben in der Sache zu erhalten. Eine Rückantwort steht noch aus.

 

4.    Umsetzungsstand „Startchancen Programm“ an der Sek I Wolfen-Nord und der Sek Helene Lange in Bitterfeld

 

In der letzten Ausschusssitzung wurde durch die Verwaltung dazu bereits informiert.

 

Zum aktuellen Sachstand wurde Folgendes ausgeführt:

 

Es gibt weiterhin noch keine Förderrichtlinie des LSA zu den einzelnen Säulen des Programmes. Am 23.01.2025 fand eine gemeinsame Beratung mit Vertretern der beiden Schulen, Vertretern der beteiligten FB (Schulverwaltung, Bau und Fördermittelmanagement) und der schulfachlichen Referentin beim LSchA statt.

 

Thematisiert wurde die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes, welches u. a. Fördervoraussetzung sein wird. An den beiden Schulen sollen für die Erarbeitung entsprechende Steuergruppen gebildet werden. Diese sollen bis zum 15.03.2025 auch eine Vorschlagsliste erarbeiten, zur baulichen und ausstattungsmäßigen Umsetzung einschließlich einer Priorisierung der entsprechenden Maßnahmen.

 

Am 26./27.03.2025 finden die nächsten Veranstaltungen des Landes zu dieser Thematik in Halberstadt statt.

 

5.    Beschulung von ukrainischen SuS an den Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

(Stand: 19.12.2024)

 

Gesamt:                                          419 SuS

GS:                                                    164 SuS

Sek:                                                   145 SuS

GmS:                                                     1 SuS

Gymn.:                                               70 SuS

FöS:                                                       5 SuS

BbS Anhalt-Bitterfeld:                  34 SuS

 

Gegenüber der letzten Erhebung (Stichtag: 24.10.2024) werden 2 SuS insgesamt mehr beschult (hier: GS-Bereich).

 

Das Landesschulamt teilte zudem mit, dass zukünftig nur noch vierteljährlich Erhebungen zu dieser Thematik durchgeführt werden (nächste Stichtagsmeldung: 27.03.2025).

 

6.    Fortschreibung des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen im Planungszeitraum

SJ 2022/2023 bis SJ 2026/2027

 

Die Unterlagen zur 1. Fortschreibung einschließlich der Beschlussausfertigung des Kreistages zum Beschluss Nr. 037-05/2024 wurden dem LSchA zur Prüfung übergeben.

 

Mit Schreiben vom 24.01.2025 teilte das LSchA mit, dass der 1. Fortschreibung des SEPl zugestimmt wird. Die Zustimmung erstreckt sich jedoch nicht auf die Schulbezirke (SB) bzw. Schuleinzugsbereiche (SEB). Diese bedürfen einer gesonderten Zustimmung durch die Schulbehörde gemäß § 41 Abs. 1 und 2a SchulG LSA.

 

Der Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 die 2. Änderungssatzung für die Festlegung von SB und SEB für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erneut abgelehnt. Die Verwaltung prüft nunmehr das weitere Vorgehen in der Sache.

 

7.    Beantragung eines neuen Bildungsgangs (BG) an den BbS Anhalt-Bitterfeld zum

SJ 2025/2026

 

Am 10.02.2025 stellte die BbS Anhalt-Bitterfeld den Antrag auf Etablierung des BG einjährige Berufsfachschule (BFS) Pflegehilfe an den BbS Anhalt-Bitterfeld beim LK Anhalt-Bitterfeld.

Bekanntermaßen hält der LK Anhalt-Bitterfeld am Standort im OT Bitterfeld eine Pflegeschule vor, in der Pflegefachfrauen und -männer ausgebildet werden.

Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung sind u. a. der Realschulabschluss oder die Berufserlaubnis als Pflegehelfer/-in. Diese einjährige Ausbildung kann auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.

Auf diese Weise sollen neben der Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann zukünftig auch die Helfer im Pflegebereich ausgebildet werden. Damit soll zudem ein Beitrag geleistet werden, den Fachkräftemangel entgegenzutreten.

 

Die Anträge für das SJ 2025/2026 müssen bis zum 01.03.2025 beim Landesschulamt vorliegen. Zur Antragstellung gehört auch der Beschluss des Kreistages im Rahmen einer Fortschreibung des SEPl für die BbS im LK Anhalt-Bitterfeld. Nach Rücksprache mit dem LSchA kann dieser nachgereicht werden. Die Verwaltung wird die entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten und in die politischen Gremien (BS: 22.04.2025, KFA: 24.04.2025, KT: 08.05.2025) einbringen.

Derzeit sind noch Zuarbeiten durch die Berufsbildende Schulen Anhalt-Bitterfeld bezüglich des Bedarfes sowie der sächlichen und personellen Voraussetzungen erforderlich. Diese sind Bestandteilt der Antragstellung und der Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien des Landkreises.

 

Herr Hemmerling bedankte sich für die Ausführungen.

 

Frau Zoschke erkundigte sich bzgl. des Förderprogramms Startchancen, ob die beiden genannten Schulen, die Steuergruppen eingerichtet haben und am Konzept arbeiten, ohne zu wissen, welche Fördervoraussetzung daran geknüpft sind, nicht umsonst arbeiten?

Oder wird dieses Konzept dann trotzdem anerkannt?

 

Frau Treffkorn erläuterte, dass das Förderziel feststeht und bereits im Förderprogramm Startchancen etabliert ist. Es richtet sich an Schulen mit einem hohen Anteil an SuS mit Migrationshintergrund und benachteiligten Schülerinnen und Schülern (SuS). Ziel ist es, die Lernergebnisse in den Fächern Deutsch und Mathe zu verbessern.

Die Erarbeitung des Konzeptes wurde diskutiert und Vorschläge eingebracht. Es ist schwierig einzuschätzen, wie umfänglich dieses Konzept sein soll. Wer schlussendlich die Prüfung des Konzeptes vornimmt, ist derzeit nicht bekannt. Erfahrungsgemäß wird es durch pädagogische Fachkräfte beim LSchA erfolgen.

 

Nach den Wortmeldungen ging Herr Hemmerling zum TOP 8 über.