Sitzung: 18.02.2025 Bildungs- und Sportausschuss
Zu diesem TOP übergab Herr Hemmerling das Wort an Frau
Treffkorn.
Frau Treffkorn berichtete wie folgt:
1.
Schnellmeldung
zur Statistik der BbS Anhalt-Bitterfeld (Stand: 04.11.2024)
SuS/Azubi´s gesamt: 2.513
(137 Klassen)
" davon Teilzeitschüler(innen) 1.806
(71,8 %)
" davon Vollzeitschüler(innen) 707
(28,1 %)
Hinzu kommen noch
76 SuS in der Pflegeschule.
Gegenüber dem
vorangegangenen Schuljahr werden insgesamt 41 SuS/Azubi`s an den BbS
Anhalt-Bitterfeld weniger beschult.
2. Gründung eines Grundschulverbundes
Astrid Lindgren
Mit E-Mail vom 16.12.2024 hat die Stadt Zerbst/Anhalt darüber
informiert, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Gründung
eines Grundschulverbundes Astrid Lindgren bestehend aus dem Hauptstandort,
Astrid-Lindgren-Grundschule Zerbst und dem Teilstandort, GS Dorbritz,
einstimmig beschlossen hat.
Ebenso wurde die Neufassung der GS-Bezirkssatzung einstimmig
beschlossen.
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat die Beschlussfassung einschließlich aller
erforderlichen Unterlagen dem Landesschulamt (LSchA) zur Prüfung und
Genehmigung zugeleitet. Das LSchA hat die Zustimmung im Januar 2025 sowohl für
die Gründung des Grundschulverbundes als auch für die Neufassung der
GS-Bezirkssatzung erteilt.
Damit kann eine Aufnahme des Grundschulverbundes in den
Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen des LK
Anhalt-Bitterfeld im Rahmen einer Fortschreibung erfolgen. Da die Stadt
Zerbst/Anhalt angehalten ist, die Schülerzahlentwicklung im GS-Bereich zum SJ
2025/2026 nochmals, bezogen auf die GS Steutz, zu prüfen, wird eine weitere
Fortschreibung des SEPl zum Ende des Jahres (31.12.2025) anvisiert.
3.
Unterrichtsversorgung
an den Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld im
SJ 2024/2025
In der MZ vom 08.11.2024 gab es eine Veröffentlichung des
Bildungsministeriums zur Unterrichtsversorgung an den Schulen im Land
Sachsen-Anhalt.
Vor diesem Hintergrund hat der LK Anhalt-Bitterfeld mit Schreiben vom
02.11.2024 das LSchA gebeten, schulkonkrete Angaben zu dieser Thematik
für die 23 Schulen in Trägerschaft des LK Anhalt-Bitterfeld mitzuteilen.
Mit Schreiben vom 11.12.2024 teilte das LSchA die schulformbezogenen
Angaben mit Stand: 02.12.2024 bzgl. der Unterrichtsversorgung im SJ
2024/2025 wie folgt mit:
Schulform |
Unterrichtsversorgung in % |
Grundschulen |
96,99 |
Sekundarschulen |
84,67 |
Gemeinschaftsschulen |
90,83 |
Gymnasium |
96,58 |
Förderschulen |
87,50 |
BbS |
94,20 |
|
92,12 |
Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte.
Die Verwaltung ist nochmals mit Schreiben vom 31.01.2025 an das LSchA
herangetreten, um schulkonkrete Angaben in der Sache zu erhalten. Eine
Rückantwort steht noch aus.
4.
Umsetzungsstand
„Startchancen Programm“ an der Sek I Wolfen-Nord und der Sek Helene Lange in
Bitterfeld
In der letzten Ausschusssitzung wurde durch die Verwaltung dazu bereits
informiert.
Zum aktuellen Sachstand wurde Folgendes ausgeführt:
Es gibt weiterhin noch keine Förderrichtlinie des LSA zu den einzelnen
Säulen des Programmes. Am 23.01.2025 fand eine gemeinsame Beratung mit
Vertretern der beiden Schulen, Vertretern der beteiligten FB (Schulverwaltung,
Bau und Fördermittelmanagement) und der schulfachlichen Referentin beim LSchA
statt.
Thematisiert wurde die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes, welches
u. a. Fördervoraussetzung sein wird. An den beiden Schulen sollen für die
Erarbeitung entsprechende Steuergruppen gebildet werden. Diese sollen bis zum
15.03.2025 auch eine Vorschlagsliste erarbeiten, zur baulichen und
ausstattungsmäßigen Umsetzung einschließlich einer Priorisierung der
entsprechenden Maßnahmen.
Am 26./27.03.2025 finden die nächsten Veranstaltungen des Landes zu
dieser Thematik in Halberstadt statt.
5.
Beschulung
von ukrainischen SuS an den Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
(Stand: 19.12.2024)
Gesamt: 419
SuS
GS: 164
SuS
Sek: 145
SuS
GmS: 1
SuS
Gymn.: 70
SuS
FöS: 5
SuS
BbS Anhalt-Bitterfeld: 34
SuS
Gegenüber der letzten Erhebung (Stichtag: 24.10.2024) werden 2
SuS insgesamt mehr beschult (hier: GS-Bereich).
Das Landesschulamt
teilte zudem mit, dass zukünftig nur noch vierteljährlich Erhebungen zu dieser
Thematik durchgeführt werden (nächste Stichtagsmeldung: 27.03.2025).
6.
Fortschreibung
des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen im Planungszeitraum
SJ 2022/2023 bis SJ 2026/2027
Die Unterlagen zur 1. Fortschreibung einschließlich der
Beschlussausfertigung des Kreistages zum Beschluss Nr. 037-05/2024 wurden dem
LSchA zur Prüfung übergeben.
Mit Schreiben vom 24.01.2025 teilte das LSchA mit, dass der 1.
Fortschreibung des SEPl zugestimmt wird. Die Zustimmung erstreckt sich jedoch
nicht auf die Schulbezirke (SB) bzw. Schuleinzugsbereiche (SEB). Diese bedürfen
einer gesonderten Zustimmung durch die Schulbehörde gemäß § 41 Abs. 1 und 2a
SchulG LSA.
Der Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld hat in seiner Sitzung am
13.02.2025 die 2. Änderungssatzung für die Festlegung von SB und SEB für die
allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
erneut abgelehnt. Die Verwaltung prüft nunmehr das weitere Vorgehen in der
Sache.
7.
Beantragung
eines neuen Bildungsgangs (BG) an den BbS Anhalt-Bitterfeld zum
SJ 2025/2026
Am 10.02.2025 stellte die BbS Anhalt-Bitterfeld den Antrag auf
Etablierung des BG einjährige Berufsfachschule (BFS) Pflegehilfe an den BbS Anhalt-Bitterfeld
beim LK Anhalt-Bitterfeld.
Bekanntermaßen hält der LK Anhalt-Bitterfeld am Standort im OT
Bitterfeld eine Pflegeschule vor, in der Pflegefachfrauen und -männer
ausgebildet werden.
Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung sind u. a. der Realschulabschluss
oder die Berufserlaubnis als Pflegehelfer/-in. Diese einjährige Ausbildung kann
auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Auf diese Weise sollen neben der Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann
zukünftig auch die Helfer im Pflegebereich ausgebildet werden. Damit soll zudem
ein Beitrag geleistet werden, den Fachkräftemangel entgegenzutreten.
Die Anträge für das SJ 2025/2026 müssen bis zum 01.03.2025 beim
Landesschulamt vorliegen. Zur Antragstellung gehört auch der Beschluss des
Kreistages im Rahmen einer Fortschreibung des SEPl für die BbS im LK
Anhalt-Bitterfeld. Nach Rücksprache mit dem LSchA kann dieser nachgereicht
werden. Die Verwaltung wird die entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten und
in die politischen Gremien (BS: 22.04.2025, KFA: 24.04.2025, KT: 08.05.2025)
einbringen.
Derzeit sind noch Zuarbeiten durch die Berufsbildende Schulen
Anhalt-Bitterfeld bezüglich des Bedarfes sowie der sächlichen und personellen
Voraussetzungen erforderlich. Diese sind Bestandteilt der Antragstellung und
der Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien des Landkreises.
Herr Hemmerling
bedankte sich für die Ausführungen.
Frau Zoschke
erkundigte sich bzgl. des Förderprogramms Startchancen, ob die beiden genannten
Schulen, die Steuergruppen eingerichtet haben und am Konzept arbeiten, ohne zu
wissen, welche Fördervoraussetzung daran geknüpft sind, nicht umsonst arbeiten?
Oder wird dieses Konzept dann trotzdem
anerkannt?
Frau Treffkorn
erläuterte, dass das Förderziel feststeht und bereits im Förderprogramm
Startchancen etabliert ist. Es richtet sich an Schulen mit einem hohen Anteil
an SuS mit Migrationshintergrund und benachteiligten Schülerinnen und Schülern (SuS). Ziel ist es, die Lernergebnisse in den
Fächern Deutsch und Mathe zu verbessern.
Die Erarbeitung
des Konzeptes wurde diskutiert und Vorschläge eingebracht. Es ist schwierig
einzuschätzen, wie umfänglich dieses Konzept sein soll. Wer schlussendlich die
Prüfung des Konzeptes vornimmt, ist derzeit nicht bekannt. Erfahrungsgemäß wird
es durch pädagogische Fachkräfte beim LSchA erfolgen.
Nach den Wortmeldungen ging Herr Hemmerling zum TOP 8
über.