Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Herr Grabner erklärte, dass der Tagesordnungspunkt bereits Bestandteil der letzten Kreistagssitzung war, welcher abschlägig beschieden wurde und er daraufhin dagegen vor dem Hintergrund Widerspruch einlegt hatte, dass dieser Beschluss nachteilig für den Landkreis ist. Somit hat der Kreistag über den Einspruch und über die Festlegung von Schulbezirken erneut zu entscheiden. Diese Thematik wurde ausführlich im Fachausschuss als auch im Kreis- und Finanzausschuss behandelt, diese Ausschüsse hatten jeweils einstimmig bzw. mit großer Mehrheit diesen Beschlussvorschlag dem Kreistag empfohlen, welcher sich dann anderweitig entschieden hatte. Mithin steht die Entscheidung zum nächsten Kreistag am 13.02.2025 wieder zur Entscheidung. 

Herr Heeg sagte, falls der Kreistag wieder ablehnt, könnte der Landrat erneut Widerspruch einlegen. Dann wäre es Sache der Kommunalaufsicht, darüber zu befinden. Herr Heeg fragte, ob dies so richtig sei?
Dies bejahte Herr Grabner, sofern es sich um einen rechtswidrigen Beschluss handelt.

 

Die Vorlage 0061/2024 wurde mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen, bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.