Sitzung: 06.02.2025 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: BV/0061/2024
Herr Grabner erklärte, dass der Tagesordnungspunkt bereits Bestandteil der letzten
Kreistagssitzung war, welcher abschlägig beschieden wurde und er daraufhin
dagegen vor dem Hintergrund Widerspruch einlegt hatte, dass dieser Beschluss
nachteilig für den Landkreis ist. Somit hat der Kreistag über den Einspruch und
über die Festlegung von Schulbezirken erneut zu entscheiden. Diese Thematik
wurde ausführlich im Fachausschuss als auch im Kreis- und Finanzausschuss
behandelt, diese Ausschüsse hatten jeweils einstimmig bzw. mit großer Mehrheit
diesen Beschlussvorschlag dem Kreistag empfohlen, welcher sich dann anderweitig
entschieden hatte. Mithin steht die Entscheidung zum nächsten Kreistag am
13.02.2025 wieder zur Entscheidung.
Herr Heeg sagte, falls der Kreistag wieder ablehnt, könnte
der Landrat erneut Widerspruch einlegen. Dann wäre es Sache der
Kommunalaufsicht, darüber zu befinden. Herr Heeg fragte, ob dies so
richtig sei?
Dies bejahte Herr Grabner, sofern es sich um einen rechtswidrigen
Beschluss handelt.
Die Vorlage 0061/2024 wurde mehrheitlich
mit 4 Ja-Stimmen, bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen, dem Kreistag zur
Beschlussfassung empfohlen.