Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Dittmann sagte, dass die zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Verwaltung noch nicht die Umsetzung des Beschlusses erfüllt. Herr Dittmann erinnerte, dass er im Kreistag darum bat, dass allen Kreistagsmitgliedern die Unterlagen zur KKM, einschließlich des bestehenden Vertrages, zur Verfügung gestellt werden. Dies sei noch nicht erfolgt.

 

Herr Grabner hatte folgenden Änderungswunsch:

Der Beschlussvorschlag als solches ist nachvollziehbar, dem wird auch nachgekommen. Es wurde bereits aufgezeigt, dass sich mit der Thematik beschäftigt wurde, es aber nicht bis zum 11.03.2025 möglich sei, einen beschlussreifen Antrag dahingehend zu präsentieren, wo sämtliche Varianten mit Vor- und Nachteilen und Kosteneffekten dargelegt sind. Herr Grabner bat darum, diesen Bestandteil des Beschlussvorschlages bis zu einem späteren Zeitpunkt auszusetzen. In der Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses am 11.03.2025 können die bereits bis dahin erstellten Meilensteine bzw. Zeitpläne vorgelegt werden (mit sicherlich schon ansatzweise dargestellten Varianten). Bis zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich mit ggf. beihilferechtlicher Prüfung, mit Vor- und Nachteilen, mit sämtlichen Kostenunterlegungen, was es ggf. für den Landkreis, für die Stadt bedeutet, was wohin über geht – all das müsste berücksichtigt und betrachtet werden. 

Herr Dittmann sieht hier keinen Dissens zu seinem Antrag, der Beschlussvorschlag lautet, bis zum 11.03.2025 einen Zeit- und Maßnahmeplan zu erarbeiten aus dem vorhergeht, bis wann welche Meilensteine im Kreistag zur Vertragsvorsetzung erörtert werden müssen; das deckt sich. Es sollen nicht alle Varianten, Vor- und Nachteile am 11.03.2025 vorliegen, sondern das sozusagen der Weg bis dahin und was alles zu beachten ist, in die Diskussion kommt.

Herr Grabner sagte, dass dies aus seiner Sicht dann so in Ordnung wäre. Es wurde hier anders interpretiert, nämlich dass zur Sitzung schon sämtliche Variantenvergleiche vorliegen müssen.

Herr Maaß sagte, dass es in der Fraktion ablehnend diskutiert wurde, genau aus den gesagten Gründen. Es sei unstrittig, dass die Gesellschaften sich mit diesem Sachverhalt tiefgründig befassen müssen, um hier für 2027 die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten. Dass alles wesentlich früher festgelegt werden muss, wo der Weg hinführt, ist jedem klar. Die Fraktion war auch der Auffassung, dass der 11.03.2025 nicht das Datum sein kann, wo man schon Dinge vorlegen kann, die den Sachverhalt wirklich erfassen.

Herr Grabner sagte, dass zur Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses ein Zeitstrahl vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, wann welche Maßnahmen vorgesehen sind, die dann entsprechend rechtlich belegt und detailliert dargestellt werden.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

Die Vorlage 0104/2024 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.