Sitzung: 06.02.2025 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0104/2025
Herr Dittmann sagte, dass die
zur Verfügung gestellte Stellungnahme der Verwaltung noch nicht die Umsetzung
des Beschlusses erfüllt. Herr Dittmann erinnerte, dass er im Kreistag
darum bat, dass allen Kreistagsmitgliedern die Unterlagen zur KKM,
einschließlich des bestehenden Vertrages, zur Verfügung gestellt werden. Dies
sei noch nicht erfolgt.
Herr Grabner hatte folgenden
Änderungswunsch:
Der Beschlussvorschlag als solches ist
nachvollziehbar, dem wird auch nachgekommen. Es wurde bereits aufgezeigt, dass
sich mit der Thematik beschäftigt wurde, es aber nicht bis zum 11.03.2025
möglich sei, einen beschlussreifen Antrag dahingehend zu präsentieren, wo
sämtliche Varianten mit Vor- und Nachteilen und Kosteneffekten dargelegt sind. Herr
Grabner bat darum, diesen Bestandteil des Beschlussvorschlages bis zu einem
späteren Zeitpunkt auszusetzen. In der Sitzung des Kultur- und
Tourismusausschusses am 11.03.2025 können die bereits bis dahin erstellten
Meilensteine bzw. Zeitpläne vorgelegt werden (mit sicherlich schon ansatzweise
dargestellten Varianten). Bis zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich mit ggf.
beihilferechtlicher Prüfung, mit Vor- und Nachteilen, mit sämtlichen
Kostenunterlegungen, was es ggf. für den Landkreis, für die Stadt bedeutet, was
wohin über geht – all das müsste berücksichtigt und betrachtet werden.
Herr Dittmann sieht hier keinen
Dissens zu seinem Antrag, der Beschlussvorschlag lautet, bis zum 11.03.2025
einen Zeit- und Maßnahmeplan zu erarbeiten aus dem vorhergeht, bis wann welche
Meilensteine im Kreistag zur Vertragsvorsetzung erörtert werden müssen; das
deckt sich. Es sollen nicht alle Varianten, Vor- und Nachteile am 11.03.2025
vorliegen, sondern das sozusagen der Weg bis dahin und was alles zu beachten
ist, in die Diskussion kommt.
Herr Grabner sagte, dass dies
aus seiner Sicht dann so in Ordnung wäre. Es wurde hier anders interpretiert,
nämlich dass zur Sitzung schon sämtliche Variantenvergleiche vorliegen müssen.
Herr Maaß sagte, dass es in der Fraktion ablehnend
diskutiert wurde, genau aus den gesagten Gründen. Es sei unstrittig, dass die
Gesellschaften sich mit diesem Sachverhalt tiefgründig befassen müssen, um hier
für 2027 die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten. Dass alles wesentlich
früher festgelegt werden muss, wo der Weg hinführt, ist jedem klar. Die
Fraktion war auch der Auffassung, dass der 11.03.2025 nicht das Datum sein
kann, wo man schon Dinge vorlegen kann, die den Sachverhalt wirklich erfassen.
Herr Grabner sagte, dass zur
Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses ein Zeitstrahl vorgelegt wird, aus
dem hervorgeht, wann welche Maßnahmen vorgesehen sind, die dann entsprechend
rechtlich belegt und detailliert dargestellt werden.
Es gab keine weiteren Fragen.
Die Vorlage
0104/2024 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem
Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.