Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Dittmann sagte, dass es Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes sind, die bereitgestellt wurden, die unter Zeitdruck stehen. Am Schloss Bernburg wird schon erheblich saniert. Die Fraktion hat die Sorge, wenn nichts passiert, dass potenzielle Kostensteigerungen im Schloss Bernburg dadurch gedeckt werden, dass man darauf verweist, dass es in Köthen strukturelle Grundsatzprobleme gibt und deswegen die Mittel nicht in das Köthener Schloss fließen. Deswegen dieser Antrag, um einerseits Klarheit zu bekommen, wo wir eigentlich stehen und wo sich der Kreistag unterstützend einbringen kann.

Herr Grabner antwortete, dass die Sorgen nicht ganz nachvollzogen werden können, da sowohl im Aufsichtsrat der KKM permanent über dieses Projekt berichtet wird und im Aufsichtsrat sowohl Mitglieder des Stadtrates Köthen als auch Mitglieder des Kreistages Anhalt-Bitterfeld vertreten sind; diese sollten dann immer auf dem aktuellen Stand sein. Der Aufsichtsrat hat sich mindestens 2018 bereits mit der Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, dort auch ein entsprechendes Nutzungs- oder Bauplanungskonzept präsentiert. Es gab 2023 nochmals eine Beschlussfassung im Rahmen des Aufsichtsrates, wo erneut das Raumnutzungskonzept beschlossen und auch gegenüber der Staatskanzlei eingereicht worden war. Die Tatsache, dass das Schloss Bernburg schon ein Stück weiter ist, liegt daran, dass sich zum einen hier die Sanierung ausschließlich auf bestehende Räumlichkeiten bezieht und zum anderen dort „nur“ finanzielle Mittel in Höhe von ca. 9 Mio. Euro fließen, so dass hier sicherlich gegenüber der Stiftung ein etwas leichteres Unterfangen gegeben war, als es bei uns der Fall ist. Es wurde bis Mitte 2024 davon ausgegangen, dass wir mit der Nutzung des dann erweiterten Schlosses unterhalb des Radars der Kommunalaufsichten schweben. Mittlerweile hat die Stiftung klar signalisiert, dass sie eine verbindliche Vereinbarung zwischen KKM bzw. dem Nutzer Stadt Köthen und Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben möchte. Die neueste Information bezieht sich auf eine E-Mail vom 04.02.2025, welche von einer Nutzungsgarantie von den nächsten 25 Jahren ausgeht. Das sind Voraussetzungen, welche so nie zwischen den Vertragspartnern besprochen wurden, die aufgegriffen werden müssen und selbstverständlich innerhalb des Kreistages zur Abstimmung gestellt werden. 

Herr Dittmann sagte, der Antrag beschreibt letztlich, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der KKM ihrer Verschwiegenheitspflicht nachkommen, die dürfen in der Fraktion nicht einfach berichten. Andererseits wurde aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass sich in den Gremien des Kreistages auch mit dieser Frage beschäftigt wird, da hier langfristige Verpflichtungen im Zweifelsfall einzugehen sind, die Haushaltsauswirkungen haben und die liegen in der Kompetenz des Kreistages. Daher gibt es kein Dissens zwischen der Antragstellung und dem Geschilderten.

Herr Maaß sagte, dass zielführend diskutiert werden muss, dass wir Einigkeit in der Einführung von Gremienbeschlüssen erzielen und damit letztendlich eine zügige Sicherung der Mittel einhergeht. Wenn es aber eher den Eindruck erwecken soll, dass wir nicht genau wissen, was wir wollen, dann ist das nicht zielführend.

Herr Graber sagte, dass die Darstellung in der Öffentlichkeit falsch gewesen sei. Es wurde sogar davon gesprochen, dass alles versucht wird es so hinzudrehen, dass mittels Hilfe der Kommunalaufsicht diese Sanierung „abgewürgt“ werden soll, ohne überhaupt eine Hintergrundinformation zu haben.

Herr Heeg fragte, von wem die Forderung der 25 Jahre kam?

Herr Grabner antwortete, dass dies von der Stiftung kam.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Die Vorlage 0105/2024 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.