Sitzung: 06.02.2025 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0105/2025
Herr Dittmann sagte, dass es
Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes sind, die bereitgestellt wurden, die
unter Zeitdruck stehen. Am Schloss Bernburg wird schon erheblich saniert. Die
Fraktion hat die Sorge, wenn nichts passiert, dass potenzielle
Kostensteigerungen im Schloss Bernburg dadurch gedeckt werden, dass man darauf
verweist, dass es in Köthen strukturelle Grundsatzprobleme gibt und deswegen
die Mittel nicht in das Köthener Schloss fließen. Deswegen dieser Antrag, um
einerseits Klarheit zu bekommen, wo wir eigentlich stehen und wo sich der
Kreistag unterstützend einbringen kann.
Herr Grabner antwortete, dass
die Sorgen nicht ganz nachvollzogen werden können, da sowohl im Aufsichtsrat
der KKM permanent über dieses Projekt berichtet wird und im Aufsichtsrat sowohl
Mitglieder des Stadtrates Köthen als auch Mitglieder des Kreistages
Anhalt-Bitterfeld vertreten sind; diese sollten dann immer auf dem aktuellen
Stand sein. Der Aufsichtsrat hat sich mindestens 2018 bereits mit der
Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, dort auch ein entsprechendes Nutzungs-
oder Bauplanungskonzept präsentiert. Es gab 2023 nochmals eine Beschlussfassung
im Rahmen des Aufsichtsrates, wo erneut das Raumnutzungskonzept beschlossen und
auch gegenüber der Staatskanzlei eingereicht worden war. Die Tatsache, dass das
Schloss Bernburg schon ein Stück weiter ist, liegt daran, dass sich zum einen
hier die Sanierung ausschließlich auf bestehende Räumlichkeiten bezieht und zum
anderen dort „nur“ finanzielle Mittel in Höhe von ca. 9 Mio. Euro fließen, so
dass hier sicherlich gegenüber der Stiftung ein etwas leichteres Unterfangen
gegeben war, als es bei uns der Fall ist. Es wurde bis Mitte 2024 davon
ausgegangen, dass wir mit der Nutzung des dann erweiterten Schlosses unterhalb
des Radars der Kommunalaufsichten schweben. Mittlerweile hat die Stiftung klar
signalisiert, dass sie eine verbindliche Vereinbarung zwischen KKM bzw. dem
Nutzer Stadt Köthen und Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben möchte. Die neueste
Information bezieht sich auf eine E-Mail vom 04.02.2025, welche von einer
Nutzungsgarantie von den nächsten 25 Jahren ausgeht. Das sind Voraussetzungen,
welche so nie zwischen den Vertragspartnern besprochen wurden, die aufgegriffen
werden müssen und selbstverständlich innerhalb des Kreistages zur Abstimmung
gestellt werden.
Herr Dittmann sagte, der Antrag
beschreibt letztlich, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der KKM ihrer
Verschwiegenheitspflicht nachkommen, die dürfen in der Fraktion nicht einfach
berichten. Andererseits wurde aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass sich in den
Gremien des Kreistages auch mit dieser Frage beschäftigt wird, da hier
langfristige Verpflichtungen im Zweifelsfall einzugehen sind, die
Haushaltsauswirkungen haben und die liegen in der Kompetenz des Kreistages.
Daher gibt es kein Dissens zwischen der Antragstellung und dem Geschilderten.
Herr Maaß sagte, dass
zielführend diskutiert werden muss, dass wir Einigkeit in der Einführung von
Gremienbeschlüssen erzielen und damit letztendlich eine zügige Sicherung der
Mittel einhergeht. Wenn es aber eher den Eindruck erwecken soll, dass wir nicht
genau wissen, was wir wollen, dann ist das nicht zielführend.
Herr Graber sagte, dass die
Darstellung in der Öffentlichkeit falsch gewesen sei. Es wurde sogar davon
gesprochen, dass alles versucht wird es so hinzudrehen, dass mittels Hilfe der
Kommunalaufsicht diese Sanierung „abgewürgt“ werden soll, ohne überhaupt eine
Hintergrundinformation zu haben.
Herr Heeg fragte, von wem
die Forderung der 25 Jahre kam?
Herr Grabner antwortete, dass dies
von der Stiftung kam.
Es gab keine
weiteren Anfragen.
Die Vorlage
0105/2024 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem
Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.