Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Herr Dittmann stellte folgende Fragen. Bei den beschlossenen Maßnahmen, Seite 9, Nr. 6 (PV-Anlagen auf Kreisgebäuden) beantragt die Fraktion SPD-Bündnis90/Die Grünen, den letzten Satz zu streichen. Wenn etwas rentierlich ist bei den Strompreisen, ist es eine PV-Anlage für Verwaltungsobjekte.

Auf Seite 11, Nr. 8, wurden 2 gegensätzliche Positionen aufgeführt. Zum einen fehlt das Konzept. Wenn wir was haben, soll es verkauft werden. Er bat um Präzisierung.

Auf Seite 17, Fachbereich 10, Unterpunkt 6. Dieser Punkt sollte erläutert werden, was damit gemeint ist.

Auf Seite 18, Punkt 1, bezieht sich auf die digitale Ratsarbeit. Diese Regelung widerspricht der der Geschäftsordnung. Das müsste noch einmal abgeglichen werden.

Herr Grabner ging auf die jeweiligen Punkte ein.

Seite 11, Nr. 6:

Den Änderungsantrag (Streichung des letzten Satzes) übernahm er. Der Bereich der Stabstelle Strategisches Gebäudemanagement konnte erstmalig durch eine Umsetzung innerhalb des Hauses neu besetzt werden. Es wird dann priorisiert, um die Objekte ausfindig zu machen, die für die Bestückung mit einer PV-Anlage auf den Dächern bzw. Fassaden genutzt werden.

Auf Seite 11 ist kein Widerspruch zu erkennen, denn sollte das Konzept feststellen, dass eine Ertüchtigung für die Eigennutzung zu kostenintensiv ist, wird als Option 2 der Veräußerung des Objektes zugestimmt. Man arbeitet nach wie vor an der Erstellung der Kosten für die Ertüchtigung zur Nutzung. Soweit diese vorliegt, wird man sie im Fachausschuss präsentieren, um die nächsten Schritte einzureichen bzw. den Verkauf des Objektes zu verifizieren.

Herr Dittmann fragte, warum noch einmal Geld investiert wird, um eine Nutzung herbeizuführen, obwohl es momentan leer steht? Ist es nicht konsolidierend sinnvoller, wenn wir es sowieso nicht nutzen und das Personalentwicklungskonzept vorsieht, dass wir es nicht verstärken, es dann schlichtweg abzustoßen?

Herr Grabner verneinte, denn Zielsetzung ist, dafür Gebäude leer zu nutzen, die so desolat sind, dass eine Investition bzw. werterhaltende Maßnahme dieser Investition zugegen stehen bzw. diese Investition übersteigen. Es handelt sich hier um das Objekt in der Lindenstraße für die Kreisvolkshochschule als auch die Ziegelstraße in Bitterfeld, wo ein enormer Bedarf an Investitionen besteht.

Seite 17, Fachbereich 10, Unterpunkt 6:

Herr Günther konnte hier kein spezielles Beispiel nennen. Er würde jedoch mit Herrn Nitsche sprechen. Die Gebäude wurden bereits über das Maß genutzt, dass man prüft, gegebenenfalls neu zu bauen, zu sanieren oder abzustoßen.

Das Gleiche kann man bei einem Fahrzeug überlegen, ob es voll ist, es weiterzunutzen oder es neu anzuschaffen.

Herr Grabner erklärte zu Seite 18, Punkt 1, dass es nicht der Geschäftsordnung widerspricht. Wer die Unterlagen in digitaler Form haben will, bekommt sie auch digital. Jeder, der auf die Papierform verzichtet, würde schon zur Einsparung beitragen.

Herr Egert bezog sich auf das Einfordern offener Forderungsbeiträge und ob es sinnhaft hier im Konsolidierungskonzept aufgenommen werden könnte oder weil es einen anderen Haushalt betrifft, dann kein ergebnishaltiges Konsolidierungskonzept wäre. Er fragte, ob man es hier noch als Konzept mit aufführen könnte. Es entspricht auch einem Antrag, der gemeinsam mit anderen Fraktionen gestellt wird.

Herr Günther äußerte, dass man dies auch als eine Konsolidierungsmaßnahme mit aufnehmen könnte.

Herr Egert stellte den Antrag, das zu tun.

Herr Grabner erklärte, dass wir sowieso gesetzlich verpflichtet sind, Forderungen beizuprellen. Momentan wird geprüft, was wäre, wenn man Forderungen verkauft. Momentan verhält es sich so, dass es sich auch um Bundesforderungen handelt. Z.B beim Unterhaltsvorschuss beträgt die jeweilige Forderung ein Drittel Landkreis und zwei Drittel Land. Eine Anfrage im Haus bestätigte, dass zu Unrecht gezahlte Leistungen durchaus zurückgefordert werden.

Herr Egert äußerte, dass dann zumindest die rechtliche Prüfung und das Erwägen rechtskonformer Mittel ja doch eine Haushaltskonsolidierungsmaßnahme, da noch verstärkt Bemühungen reinzusetzen. Vielleicht wäre das ein Kompromissvorschlag, den man mit reinnehmen könnte, bevor wir die Gebühren von ca. 15,00 Euro für Mitarbeiterparkplätze erheben.

Herr Grabner wird den Vorschlag mit aufnehmen.

Herr Heeg bezog sich auf Seite 11, Punkt 9, Wohnheim Hahnstückenweg 29. Mit den 190 Euro ist marktmäßig noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Könnte man sich vorstellen, mit dem Schuljahr 2025/2026 eine weitere Erhöhung durchzuführen? Hintergrund ist, dass die Anstalt öffentlichen Rechts, Studentenwerk in Köthen, etwa die Hälfte mehr anbieten für ihre Wohnheimzimmer. Er bat zu prüfen, ob noch mehr möglich ist.

Herr Grabner äußerte, dass man es gern noch einmal prüfen kann. Es wäre aber wenig sinnvoll. Die beiden Einrichtungen sind eins zu eins vergleichbar. Das Jugendwohnheim ist eine genehmigungspflichtige Einrichtung, zumal für die Minderjährigen Betreuungspersonen zur Verfügung stehen. Wenn man diese Kostensätze kalkulieren und in die Kostenstruktur einfließen lässt, müsste man dort schon wieder Abstriche machen.

Herr Urban fragte, ob es eine Summe aller Konsolidierungsmaßnahmen gibt. Wenn man vielleicht 100.000 Euro konsolidiert bei gleichem Aufwuchs von 15 Mio. Euro, kann man sich das Papier sparen.

Herr Günther äußerte, dass eine Hochrechnung schwer möglich ist. Man hat sich bewusst dazu entschieden, die Liquiditätskredite auch mal zu prognostizieren. Er bat, dies nur als Prognose zu verstehen. Er weiß nicht, wie sich das mit dem FAG bis 2028 weiterentwickelt. Es hat maßgeblichen Einfluss auf die Liquiditätskredite.

 

Die Vorlage 0100/2025 wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.