(Herr Pfalzgraf gekommen.)

 

Herr Grabner erläuterte den Haushaltsplanentwurf 2025 anhand einer PowerPoint-Präsentation, welche im Ratsinformationssystem, TOP 9.7, beigefügt wurde.

 

Herr Egert fragte, ob es möglich ist, Streichpositionen zu finden, die den Differenzbetrag eruieren. Der Vorschlag von den Fraktionen ist, dass der Differenzbetrag nicht mit der Kostenseite, sondern auf der Ertragsseite generiert werden solle. Man hat schon über die Varianten gesprochen. Es ist eine Verdreifachung des eigentlichen Betrages betraf, damit man dann die Deckung erreicht. Er bat darum, zu erwägen, ob auf der Ertragsseite die Deckung teilweise gefunden werden kann, um nicht noch härtere Einschnitte in den gerade benannten Bereichen zu finden.

Herr Grabner erklärte, um 2,1 Mio. Euro zu decken muss man etwa 7 Mio. Euro generieren, weil zwei Drittel dem Land abgeführt werden müssen.

Herr Egert ergänzte, dass der Wunsch darin besteht, nicht nur auf der Kostenseite zu sparen, um die Ertragsseite anzupassen.

Herr Roi hatte eine Frage zum Unterhaltsvorschussgesetz. Im Antrag der Fraktionen stehen 60 Mio. Euro. Gibt es da neue Entwicklungen? Hier muss eine prinzipielle Systemänderung erfolgen. Kann man das beziffern, wie sich dieses Defizit jedes Jahr aufbaut?

Herr Grabner gab an, dass man die Entwicklung der Außenstände im nicht öffentlichen Teil gern mal aufzeigen könnte. Von Jahr zu Jahr sieht man einen Aufwuchs in den detaillierten Budgets. Diese würde er gerne in der Entwicklung mit darstellen.

 

(Herr Egert gegangen. Herr Wolkenhaar übernahm die Vertretung als stimmberechtigtes Mitglied)

 

Herr Roi bezog sich auf die Turnhalle in Krondorf. Es standen 200.000 Euro Planungsleistungen drin. Was soll da jetzt geplant werden?

Herr Grabner äußerte, dass der Neigungswinkel des Daches zu flach ist und der Wind dadurch permanent eine Angriffsmöglichkeit hat, um Ziegel hoch- und Wasser runterzudrücken. Hier muss grundlegend neu strukturiert werden.

Herr Audörsch teilte mit, dass nicht das Problem ist, die Halle wieder herzurichten und zu sanieren. Man braucht aber noch eine konkrete Aufgabenstellung für den Planer. Sport ist möglich. Die Halle hat ein gewisses Alter und vieles ist heute planungsrechtlich nicht mehr möglich. Bei der Dacheindeckung gibt es viele Möglichkeiten. Viele Arbeiten sind schon gelaufen und die Stabilität des Daches ist wieder hergestellt worden. Dicht ist es, aber es besteht das Problem, dass das Dach bei Wind angehoben wird. Von der Bausubstanz und der Nutzung gibt es für eine weitere jahrzehntelange Nutzung aus derzeitiger Sicht keine Einwände.

Herr Roi äußerte, wenn der Wind das Problem ist, wäre eine Photovoltaikanlage noch relevanter und sinnvoller, weil sie das Dach schützen würde. Wurde es mal geprüft?

Herr Audörsch äußerte, dass man beabsichtigt, wenn die Aufgabenstellung der Nutzung der Halle klar ist, Leistungsphase 1 und 2 zu beauftragen und beim Planungsbüro die entsprechenden Varianten vorschlagen zu lassen, um zu entscheiden, was die günstigste und wirtschaftlichste Lösung ist. Sämtliche Möglichkeiten werden geprüft und der günstigste Vorschlag wird vorgelegt.

Herr Grabner ergänzte, dass es das Ziel sein muss, dass die Tribünen wieder für den Zuschauerverkehr nutzbar sind.

Herr Dittmann erklärte, dass der gemeinsame Antrag auf Senkung der Kreisumlage auch ein Versuch eines Interessenausgleiches ist. Momentan gibt es 35 anhängige Klagen gegen die Kreisumlage. Jede Aktion ist zu begrüßen, die das Klagerisiko minimiert. Die Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden stützen sich im Kern auf Gewerbesteuern. Diese können auf Jahre rückwirkend durch Unternehmen wieder zurückgefordert werden. Durch eine Veränderung in Konzernstrukturen können kreisangehörige Gemeinden erheblichen Druck bekommen. Man befindet sich in einer Situation, wo wir in Rezensionsnähe sind. Insofern sichert diese Maßnahme allen Beteiligten ein Stück weit Sicherheit.

Weiterhin bezog er sich darauf, dass Umschichtungen im Budget der Eingliederungsleistungen des Jobcenters stattfinden sollen, in Millionenhöhe. Als Fraktion hatte man deutlich gemacht, dass man nur eine Umschichtung in Höhe von 1 Million Euro mittragen würde. Bis heute wurde noch nichts aktualisiert vorgetragen. Er bat um einen aktuellen Stand. Die Reduzierung einer Umschichtung schafft ein weiteres Haushaltsproblem. Aber gleichzeitig die Mittel im Budget des Jobcenters für Eingliederungsleistungen, Umschulungen etc. zu reduzieren, ist ein diametral entgegenstehendes Konzept. Er bat um eine Aussage, ob die Million gehalten werden und wo stehen wir gerade.

Herr Grabner erklärte, dass im Rahmen der Umschichtung die Größenordnung von 1 Mio. Euro nicht gehalten werden. Wir liegen bei einer Umschichtung von 2 Mio. Euro. Sämtliche Zuweisungen und Kostenerhöhungen wurden gegengerechnet. Insgesamt hat man eine Budgetverringerung oder eine Zuweisungsverringerung von ca. 2,6 Mio. Euro. Man hat eine Erhöhung im Bereich des Personals um 1,4 Mio. Euro, obwohl die Personalbestände stringent nach unten gehen. 2019, 2023, 2024 und 2025 wurde ein Konzeptentwurf erarbeitet, woraus ersichtlich wird, dass ggf. auch unter den Tatsachen der verringerten Bedarfsgemeinschaft usw., noch Personal in der Verwaltung umgesetzt bzw. mit anderen Aufgaben betraut werden kann. Allerdings haben wir die Finanzierungslücke mit 4,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. 2,6 Mio. Euro werden aus dem Budget des Landkreises gedeckt und 2 Mio. Euro hat man für die Umschichtung vorgesehen. Derzeitig gibt es AGH-Maßnahmen von 2,9 Mio. Euro mit insgesamt 371 Maßnahmeteilnehmer. Er bat explizit, den Umschichtungsbetrag von 2 Mio. Euro aufrecht zu erhalten, mit dem Hinweis, dass im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen mit auf den Weg gebracht werden können.

Herr Urban bezog sich auf die Erhöhung der Personalkosten von 6%. Wieviel davon sind Tariferhöhungen? Was macht die Tariferhöhung bei den 23 Stellen aus?

Herr Grabner verwies auf den Stellenplan 2025 mit den Vorbemerkungen. Ein Großteil der Neueinstellungen bezieht sich auf die Musikschullehrer. Es steht nicht explizit, in welchen Bereichen die Mehrbedarfe gespiegelt sind. Er schlug vor, genau diesen Punkt per E-Mail zukommen zu lassen. Dadurch sieht man genau, in welchen Bereichen hier Mehrkosten bestehen. Hauptsächlich im Kinder- und Jugendbereich, im Sozialbereich, im Bereich der Ausländerangelegenheiten. Teilweise wurden befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt. Dadurch rutschten sie in die Hauptbestandteile des Stellenplanes. Die Umwandlung von Beamtendienstposten in Beschäftigtenstellen ist ein Aufwuchs von 7 VZÄ. Dies wird nach Budget bzw. nach Fachbereich aufgegliedert, um einen guten Überblick zu haben, ob sie begründet, für freiwillige Maßnahmen oder Pflichtmaßnahmen sind.

Herr Wolkenhaar fragte, inwieweit im Haushalt eine geänderte zukünftige illegale Migrationspolitik abgebildet haben. Was ist, wenn wir zukünftig weniger illegale Migration bekommen? Haben wir mit gleichbleibenden Zahlen gerechnet oder eine Steigerung angenommen? Hat das Einfluss auf unseren Haushalt?

Herr Grabner erklärte, dass diese Ausgaben durchlaufende Posten sind. Es gibt für jeden zugewiesenen Flüchtling einen Pauschalbetrag i.H.v. 12.100 Euro. Damit sind sie in dem Bereich kostendeckend.

Herr Böddeker gab an, dass es sich bei der Anzahl der Sachbearbeiter Asyl-/Ausländerrecht auswirken würde, da diese nur pauschal über das Finanzausgleichsgesetz finanziert werden. Das sind keine großen Beträge und im Wesentlichen weiterhin das Gleiche.

Herr Roi stellte eine entscheidende Frage. Man bekommt diese Pauschale i.H.v. 12.100 Euro für die Unterbringung, aber dazu kommen noch Sozialleistungen, über Asylbewerberleistungsgesetz. Wieviel davon bleibt an uns hängen?

Herr Böddeker äußerte, dass diese Pauschale sämtliche Kosten deckt, die man aus dem Asylverfahren hat, wie Unterbringung, Hausmeister, Fahrzeuge für den Transport und auch den Asylbewerberleistungsmitarbeiter.

Herr Roi war mit der Herangehensweise des Landkreises nicht einverstanden. Wenn der Landkreis einem Asylbewerber eine Arbeitsangelegenheit anbietet, dann kann man die Leistung kürzen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld geht aber so nicht ran, sondern fragt, ob es freiwillige gibt. Bei Ablehnung hat dies keine Konsequenzen.

Herr Grabner revidierte die Aussage von Herrn Roi. Natürlich wird zuerst über die freiwillige Abfrage gegangen. Sollte aber die Abfrage dazu führen, dass man nicht genügend Leistungsberechtigte findet, die diesen Arbeiten nachgehen könnten, geht man über Geeignetheit und schaut, wem man die die Möglichkeit der Arbeit antragen kann. Erst dann hat man bei Ablehnung des Angebotes die Möglichkeit, die Leistungen streng zu kürzen. In dem Stadium sind wir noch nicht.

Herr Roi sagte, dass man eigentlich wollte, dass man möglichst Projekte entwerfe. Man muss Projekte schaffen, die Leute anschreiben und wenn dann die Absage kommt, müssen die Leistungen gekürzt werden. Das ist der Ansatz den nicht nur die AfD-Fraktion will, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung.

Herr Grabner stellte klar, dass wir keine Maßnahmen generieren und keine Projekte auf die Beine stellen. Das war das Interessenbekundungsverfahren an die Kommunen, dass sie nach Bedarf entsprechende Maßnahmen generieren und ins Leben rufen. Das kann nur über die jeweilige Gemeinde oder Stadt laufen, nicht über uns.

Herr Wolkenhaar hält es für eine gute Idee, die nur schlecht umgesetzt ist, weil keiner vom Einsparen partizipiert.

Herr Ehrlich fand die Position der Verwaltung richtig.

Weiterhin bezog er sich auf das Beitreiben von offenen Forderungen. Warum sollte man nicht Dienstleister nutzen, die sich dazu verpflichten, was einzutreiben.

Herr Krüger gab an, dass das KVG ausdrücklich regelt, dass Vollstreckungsmaßnahmen nicht durch private Dritte erledigt werden dürfen.

Herr Roi fragte, ob bei Leistungskürzung die Pauschale sinkt oder so bleibt?

Herr Böddeker erklärte, dass es sich nicht um eine Pauschale handelt, sondern nur so genannt wird. Es hat sich herausgestellt, dass es einige Kommunen gibt, die mit dem Geld nicht hinkommen. Im Gegenzug dazu gibt es Landkreise, die die Pauschale nicht ausgeschöpft haben, wurde der andere Teil gestrichen. Weiterhin stellte er klar, dass natürlich gekürzt wird bei den Asylbewerberleistungen, wenn die Pflichten nicht erfüllt werden.

Herr Roi war der Meinung, dass wir die Hauptverwaltungsbeamten dazu hinbringen müssen, dass sie Projekte entwickeln. Wir müssen alles unternehmen, um die Asylbewerber mit einzubeziehen und auch Druck ausüben, wer nichts machen will, der muss die Konsequenzen ziehen.

Herr Ehrlich äußerte, es ist super gedacht aber finanziell wird immer jemand benachteiligt.

Herr Grabner bat darum, den Punkt nochmal gesondert zu betrachten und aufzugreifen.

Er bezog sich auf den Änderungsantrag der Fraktion SPD-Bündnis90/Die Grünen. Im Budget 41 ist ein neues Sachkonto für die Umsetzung der Maßnahmen KKM in den Haushalt aufzunehmen. Er bat um Rückziehung des Antrages vor dem Hintergrund, dass wir angeboten haben, für das Jahr 2026 den Haushalt komplett auf neue Füße zu stellen. Es gab den Kritikpunkt, dass die Budgets nicht korrekt zugeordnet waren. Somit hätten wir die Möglichkeit, den Haushalt vom Grunde auf neu aufzustellen und die Budgets entsprechend der Wertigkeit oder Aufgabenzuteilung entsprechend zuzuordnen. Ansonsten müsste man die Beschlussfassung des Haushaltes nochmal vertagen.

Herr Dittmann wird den Antrag nicht so ändern, dass er für das Jahr 2026 gilt. Der Hinweis, dass der KKM-Zuschuss für dieses Jahr deutlich erhöht wurde, bestärkt, wie wichtig der Antrag ist. Man findet nämlich nichts im Haushalt. Wenn es am Ende zu einer Produktklarheit führt, wird der Antrag dahingehend geändert, dass das Ganze für 2026 gilt und bat um Zustimmung.

Herr Grabner konnte dem Antrag von Herrn Dittmann folgen.

Herr Heeg stellte vor Jahren schon die Anfrage, was die KKM kostet und er erhielt eine Zuarbeit der Personalstellen und was diese kosten. Es handelt sich nur um 2 Positionen, die Personalkosten und die Zuschüsse.

Alle Vortragenden haben in den Kreis- und Finanzausschusssitzungen nur den Vergleich zum Vorjahr und die Veränderungen zum vergangenen Jahr angesprochen. Das Gesamtkonzept des Produktes ist somit nicht erkennbar. Es ist nicht relevant, was diese Positionen im vergangenen Jahr gekostet haben. Es muss anders werden, damit es besser wird.

Herr Grabner erklärte, dass der Fachbereich Controlling gemeinsam mit dem Beteiligungsmanagement die Kostenentwicklung bzw. Entwicklung des Zuschussbedarfes für die KKM aufgelistet hat. Zur Kreistagssitzung wird die Übersicht ab dem Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Herr Urban bezog sich auf die Beschaffung von Möbeln in Schulen, welche im Haushaltsplan 2024 veranschlagt wurden. Es betrifft die „Helene Lange“ Schule Bitterfeld, die Sekundarschule Zörbig sowie die Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ in Köthen. Unterjährig wurden die Ansätze ohne Begründung gestrichen. Wurden diese Mittel jetzt in 2025 neu veranschlagt, damit die Möbel in diesem Jahr neu beschafft werden?

Herr Grabner sicherte eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen zur Reduzierung der Kreisumlage auf 39,5% wurde abgestimmt und dieser wurde einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, bestätigt.

 

Über den Antrag der Fraktion SPD-Bündnis90/Die Grünen zur Bildung eines Sachkontos für das Budget der KKM ab 2026 wurde abgestimmt und dieser wurde mit 7 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, bestätigt.

 

Die geänderte Vorlage 0101/2025 wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, bestätigt.