Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Der Kreistag beschließt, dass die Landkreisverwaltung bis zur Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses am 11. März 2025 einen Zeit- und Maßnahmenplan vorlegt, aus dem hervorgeht, bis wann welche Meilensteine zur Vertragsfortsetzung zum Weiterbetrieb der KKM GmbH abgearbeitet werden müssen.

Ein Meilenstein, der bis zur Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses am 9. September 2025 vorzulegen ist, muss dann auch verschiedene Varianten der Aufgabenwahrnehmung darstellen, wozu außer einer Fortführung der KKM in bisheriger Form, auch andere Strukturen mit ihren Vor- und Nachteilen gehören sollten.

Mindestens zu untersuchen ist dabei eine komplette Herauslösung der kreislichen Aufgaben mit ihren Museen aus der KKM und deren Fortführung, entweder innerhalb der Kreisverwaltung oder über andere juristische Strukturen. Die finanziellen Belastungen für den Kreishaushalt sind dabei zwingender Bestandteil der Analyse.

 


Herr Dittmann präzisierte seinen Änderungsantrag, da man bereits bei der Erörterung im Kreis- und Finanzausschuss feststellte, dass der vom Landrat empfundene Dissens in der Sache gar nicht besteht, sondern dass wir den Weg miteinander erörtern wollen und die heute eingereichte Änderung soll das auf eine weitere Terminsetzung für September präzisieren. Es wird gebeten, über den so geänderten Antrag heute zu beschließen.

Herr Loth empfand den Antrag als sehr blumig. Verschiedene Varianten der Aufgabenwahrnehmung sind darzustellen, mindestens ist dabei die Herauslösung der kreislichen Museen zu sehen. Was genau soll der Landrat denn machen, außer das eine, was aufgeschrieben wurde?

Frau Zoschke kam mit beiden Daten nicht ganz klar. Das eine ist der 11. März. Sie ist nicht sicher, ob es bis dahin zu schaffen ist. Das andere wäre der 09.09.2025. Welches Datum ist ausschlaggebend? Beide oder nur eins?

Herr Dittmann äußerte, dass man die Möglichkeit der Herauslösung der kreislichen Einrichtung explizit benannte, um sicherzugehen, dass man nicht nur über die Fortsetzung des bisherigen Modells reden. Das ist nur ein Beispiel. Zu den Terminen: Es ist kein Entweder-oder, sondern wir haben mit Blick auf die vom Kreistag zu beschließende Folgenlösung einen recht anspruchsvollen Fahrplan vor uns. In der Märzsitzung soll in der Kultur- und Tourismusausschusssitzung über das „Wie“ und „Was, zu wann“ gesprochen werden. Hier geht es darum, dass man sich mit einem Fahrplan befasst. Um die Zeitschritte nicht aus dem Blick zu lassen, bat er darum, in der Antragsänderung zu konkretisieren, dass man sich im September schon einen konkreten Baustein wünscht. Beide Termine schließen sich nicht aus, sondern bauen aufeinander auf.

Herr Maaß führte aus, dass die Änderung, die Herr Dittmann vorgetragen hat, mit dem zu tun hat, was man im Kreis- und Finanzausschuss gesagt hat. Es findet in diesem Monat noch ein Aufsichtsrat statt, wo sehr wesentliche Dinge diskutiert werden. Man hat Angst, dass die hervorgehobene Diskussion um KKM in den Vordergrund rückt und die wichtigen Entscheidungen, die anstehen, etwas blass werden lassen. Es ist für diejenigen klar, denen die Investition in das Köthener Schloss gelegen ist, dass es fortwährend darum geht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Investitionen durchführen zu können. Dafür sind weitreichende Beschlüsse notwendig. Im Moment ist die Ausgangslage so, dass der Ansprechpartner der Stiftung zu wesentlichen Fragen die KKM ist.

Bei dem Zeitplan hält er den März für fragwürdig. Man ist aber voll dabei, umfänglich und zeitnah die angesprochenen inhaltlich zu diskutieren, um schnell Klarheit zu schaffen.

Herr Grabner erklärte, dass aus Sicht der Verwaltung dem geänderten Beschlussantrag zugestimmt werden kann. Die Verwaltung hat das momentan avisierte Enddatum des Vertrages zur KKM, 31.12.2027, auf dem Schirm und war in den letzten Monaten nicht untätig. Es liegen einige Erkenntnisse vor, die Seitens des Beteiligungsmanagementes als auch durch den Bereich Controlling erarbeitet wurden. In der Sitzung am 11.03.2025 wird man über den derzeitigen Stand berichten. Er ging davon aus, dass man in der Septembersitzung schon unterlegte Variantenvergleiche vorweisen könne. Welche Maßnahmen müssten getroffen werden, wenn die beiden Gesellschafter, Landkreis und Stadt Köthen, ihre Aufgaben wieder in die Eigenverwaltung übernehmen würden und was es für die Schlosssanierung bedeutete usw.

 

Die Vorlage 0104/2025 wurde mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, bestätigt.