Sitzung: 13.02.2025 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: BV/0104/2025
Der Kreistag beschließt, dass die Landkreisverwaltung bis zur Sitzung
des Kultur- und Tourismusausschusses am 11. März 2025 einen Zeit- und
Maßnahmenplan vorlegt, aus dem hervorgeht, bis wann welche Meilensteine zur
Vertragsfortsetzung zum Weiterbetrieb der KKM GmbH abgearbeitet werden müssen.
Ein Meilenstein, der bis zur Sitzung des Kultur- und
Tourismusausschusses am 9. September 2025 vorzulegen ist, muss dann auch
verschiedene Varianten der Aufgabenwahrnehmung darstellen, wozu außer einer
Fortführung der KKM in bisheriger Form, auch andere Strukturen mit ihren Vor-
und Nachteilen gehören sollten.
Mindestens zu untersuchen ist dabei eine komplette Herauslösung der
kreislichen Aufgaben mit ihren Museen aus der KKM und deren Fortführung,
entweder innerhalb der Kreisverwaltung oder über andere juristische Strukturen.
Die finanziellen Belastungen für den Kreishaushalt sind dabei zwingender
Bestandteil der Analyse.
Herr Dittmann präzisierte seinen Änderungsantrag, da man
bereits bei der Erörterung im Kreis- und Finanzausschuss feststellte, dass der
vom Landrat empfundene Dissens in der Sache gar nicht besteht, sondern dass wir
den Weg miteinander erörtern wollen und die heute eingereichte Änderung soll
das auf eine weitere Terminsetzung für September präzisieren. Es wird gebeten,
über den so geänderten Antrag heute zu beschließen.
Herr Loth empfand den Antrag als sehr blumig.
Verschiedene Varianten der Aufgabenwahrnehmung sind darzustellen, mindestens
ist dabei die Herauslösung der kreislichen Museen zu sehen. Was genau soll der
Landrat denn machen, außer das eine, was aufgeschrieben wurde?
Frau Zoschke kam mit beiden Daten nicht ganz klar. Das
eine ist der 11. März. Sie ist nicht sicher, ob es bis dahin zu schaffen ist.
Das andere wäre der 09.09.2025. Welches Datum ist ausschlaggebend? Beide oder
nur eins?
Herr Dittmann äußerte, dass man die Möglichkeit der
Herauslösung der kreislichen Einrichtung explizit benannte, um sicherzugehen,
dass man nicht nur über die Fortsetzung des bisherigen Modells reden. Das ist
nur ein Beispiel. Zu den Terminen: Es ist kein Entweder-oder, sondern wir haben
mit Blick auf die vom Kreistag zu beschließende Folgenlösung einen recht
anspruchsvollen Fahrplan vor uns. In der Märzsitzung soll in der Kultur- und
Tourismusausschusssitzung über das „Wie“ und „Was, zu wann“ gesprochen werden.
Hier geht es darum, dass man sich mit einem Fahrplan befasst. Um die
Zeitschritte nicht aus dem Blick zu lassen, bat er darum, in der
Antragsänderung zu konkretisieren, dass man sich im September schon einen
konkreten Baustein wünscht. Beide Termine schließen sich nicht aus, sondern
bauen aufeinander auf.
Herr Maaß führte aus, dass die Änderung, die Herr
Dittmann vorgetragen hat, mit dem zu tun hat, was man im Kreis- und
Finanzausschuss gesagt hat. Es findet in diesem Monat noch ein Aufsichtsrat
statt, wo sehr wesentliche Dinge diskutiert werden. Man hat Angst, dass die
hervorgehobene Diskussion um KKM in den Vordergrund rückt und die wichtigen
Entscheidungen, die anstehen, etwas blass werden lassen. Es ist für diejenigen
klar, denen die Investition in das Köthener Schloss gelegen ist, dass es
fortwährend darum geht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Investitionen
durchführen zu können. Dafür sind weitreichende Beschlüsse notwendig. Im Moment
ist die Ausgangslage so, dass der Ansprechpartner der Stiftung zu wesentlichen
Fragen die KKM ist.
Bei dem Zeitplan hält er den
März für fragwürdig. Man ist aber voll dabei, umfänglich und zeitnah die
angesprochenen inhaltlich zu diskutieren, um schnell Klarheit zu schaffen.
Herr Grabner erklärte, dass aus Sicht der Verwaltung dem
geänderten Beschlussantrag zugestimmt werden kann. Die Verwaltung hat das
momentan avisierte Enddatum des Vertrages zur KKM, 31.12.2027, auf dem Schirm
und war in den letzten Monaten nicht untätig. Es liegen einige Erkenntnisse
vor, die Seitens des Beteiligungsmanagementes als auch durch den Bereich
Controlling erarbeitet wurden. In der Sitzung am 11.03.2025 wird man über den
derzeitigen Stand berichten. Er ging davon aus, dass man in der
Septembersitzung schon unterlegte Variantenvergleiche vorweisen könne. Welche
Maßnahmen müssten getroffen werden, wenn die beiden Gesellschafter, Landkreis
und Stadt Köthen, ihre Aufgaben wieder in die Eigenverwaltung übernehmen würden
und was es für die Schlosssanierung bedeutete usw.
Die Vorlage 0104/2025
wurde mehrheitlich mit 37 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, bestätigt.