Sitzung: 16.07.2015 Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/0214/2015
Referentin:
Frau Dr. Engst
Frau Dr. Engst
informiert zu wesentlichen Inhalten des Gesetzes, insbesondere zur
Sozialplanung aber auch zur Jugendhilfeplanung. Zur Jugendhilfeplanung gibt es
bereits eine Beschlusslage im Jugendhilfeausschuss.
Zur den
Beratungsangeboten der Ehe-, Familien- Lebens- und Erziehungsberatungsstellen
sowie der Suchtberatung hat es in den zurückliegende Wochen intensive Kontakte
zur Liga der Wohlfahrtsverbände gegeben, um einen Vereinbarung zu einer
integrativen Sozialberatung vorzubereiten. Ziel war es, die Landesförderung der
genannten Beratungsangebote auch im Jahr 2016 zu gewährleisten.
Eine qualifizierte
Sozialplanung für den Landkreis ist sinnvoll und erforderlich, beinhaltet aber
deutlich mehr als die genannten Beratungsangebote. Deshalb wird gegenwärtig beim
Landkreis am Aufbau einer Stabsstelle gearbeitet, die künftig diese Aufgabe
erledigen soll.
Herr Kriebisch
ergänzte, dass Sozialplanung künftig einen deutlich höheren Stellenwert haben
wird, Prozesscharakter besitzt und aufgrund der Vielfalt der damit verbundenen
Aufgabenstellungen und der unterschiedlichen Zuständigkeiten die Einbeziehung
vieler Akteure erfordert.
Dazu sind auch die
kommunalpolitischen Zielstellungen zu definieren.
Um aber der
Forderung des Gesetzgebers zu entsprechen und die Landesförderung für 2016
nicht zu gefährden und wurde mit den Vertretern der Liga der Wohlfahrtsverbände
eine Vereinbarung beraten und verhandelt, die durch eine
Kooperationsvereinbarung der Verbände und Regionalkonzepten ergänzt wird.
Dieses Papier soll dem Kreistag am 24.09.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt
werden und dann nach Abschluss der Vereinbarung bis zum 31.10.2015 an das
zuständige Landesministerium übergeben werden, damit im nächsten Jahr die
Förderung erfolgen kann.
Herr Hövelmann
machte darauf aufmerksam, dass im Gesetz seitens des Gesetzgebers klar
definiert ist, was unter Sozialplanung zu verstehen ist und was konkret von den
Landkreisen erwartet wird.
Frau Zoschke
vertrat den Standpunkt, dass das was der Gesetzgeber gefordert hat, in den vorliegenden
Materialen der Verwaltung erfüllt wird. Aber sie ist auch der Auffassung, dass
Sozialplanung deutlich mehr umfasst und die Zuständigkeiten nicht nur im
sozialen Bereich liegen, sondern deutlich mehr kommunale Aufgabenträger davon
berührt werden (Wirtschafts- und Arbeitsförderung, Verkehrsplanung u.v.m.) und
diese daher in den Planungsprozess einbezogen werden müssen.
Herr Dr. Klumpp
fragte an, ob der Beschlussantrag überhaupt eine Chance hat, vom Land als
Grundlage für eine Förderung im Jahre 2016 akzeptiert zu werden.
Herr Kriebisch
verwies darauf, dass dies nicht sicher beantwortet werden kann. Aber auch die
anderen Landkreise sind mit ähnlichen Problemen konfrontiert.
Aus seiner Sicht
wird die Forderung des Landes bezogen auf die betroffenen Beratungsangebote
durch den Landkreis erfüllt. Es wird eine Bestandserhebung, die geforderte
Vereinbarung des Landkreises mit den Wohlfahrtsverbänden als Anbieter sozialer
Beratungsleistungen und sogar eine Kooperationsvereinbarung der
Wohlfahrtsverbände, die Konzepte für die Regionen enthält, vorgelegt.
Damit wird auch die
Forderung aus dem Gesetz nach einem fachübergreifenden Zusammenwirken im Sinne
einer integrierten psychosozialen Beratung Rechnung getragen. Das ist das was
im zur Verfügung stehenden Zeitraum bis 31.10.2015 geleistet werden konnte.
Herr Kutzler
brachte den Dank der Wohlfahrt an die Kreisverwaltung für das schnelle und
konstruktive Handeln zum Ausdruck. Mit der vorliegenden Vereinbarung ist eine
gute Grundlage für eine enge Zusammenarbeit zwischen Wohlfahrt und Landkreis
bei der Gewährleistung von Beratungsangeboten geschaffen wurden. Er hofft, dass
der Kreistag zustimmt und das Land auch im Jahr 2016 die erforderlichen
Fördermittel zur Verfügung stellt.
Nach Beendigung der
Diskussion stellte Frau Zoschke die Frage, ob der Ausschuss zustimmt, die
vorliegenden Unterlagen an den Kreistag zur Beschlussfassung zu überweisen.
Der Ausschuss stimmte mit 8 Stimmen einstimmig einer Überweisung zur Beschlussfassung an den Kreistag zu.