Frau Faust informierte über die gesonderte Beratung und Betreuung von Migranten, die in der Regel außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und im Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Aufnahmegesetzes erfolgt. Im Rahmen dieses Beratungsangebotes erfolgt insbesondere Unterstützung bei der selbständigen Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Behördengängen und bei der Konfliktbewältigung.

sätzlich sichert der Landkreis bei der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen eine für diese Personengruppe zugeschnittene Beratung. Dieses als einfache Beratung und Betreuung bezeichnete Angebot dient der Bewältigung von Alltagsproblemen im Zusammenhang  mit der dezentralen Unterbringung (Orientierungshilfe beim Erstkontakt – Einweisung in Wohnungen, Hausordnung erklären, Behördenkontakte, Einkaufsmöglichkeiten, Umgang mit Haushaltsgeräten, Vermittlung von Kontakten zu Sportvereinen u.ä.).

Als Personalschlüssel wird im Landkreis ein Verhältnis von 1:70 festgelegt und angestrebt (Landesforderung 1:100).

Herr Hövelmann fragte nach, wie es in der Praxis läuft.

Frau Adler schätzte die aktuelle Lage besonders hinsichtlich der dezentralen Unterbringung als gut ein.

Gegenwärtig sind ca. 60% der im Landkreis aufgenommenen Flüchtlinge dezentral untergebracht, ca. 40% der Flüchtlinge befinden sich in Gemeinschaftsunterkünften. Aktuell leben 1.029 Flüchtlinge im Landkreis.

Frau Adler begründete den Personalschlüssel von 1:70 damit, dass bei einer überwiegend dezentralen Unterbringung u.a. auch aufgrund der Wegezeiten ein höherer Zeitaufwand als bei einer zentralen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht.

In diesem Zusammenhang hob sie die gute Zusammenarbeit mit den EURO-Schulen hervor.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen ist nach ihrer Einschätzung für die Vermieter nicht problembehafteter als die Situation mit deutschen Mietern.

Herr Nowak fragte an, wie die Ergebnisse evaluiert werden und Sprachprobleme überwunden werden.

Frau Adler verwies darauf, dass durch die Sozialarbeiter der Euro-Schulen Nachweise über ihre Tätigkeit, erfolgte Hausbesuche, Kontakte mit den Vermietern aktenkundig geführt werden. Dazu erfolgen monatliche Informationsaustausche mit allen Beteiligten und auch der Polizei, so dass eine aktuelle Übersicht über die Situation gewährleistet ist.

 

Frau Kutz fragte nach, ob die öffentliche Ausschreibung bereits erfolgt ist. Frau Faust erwiderte, dass sich die Ausschreibung der Leistung „Einfache Beratung“ und „Gesonderte Beratung“ gegenwärtig in der Phase befindet, dass die Bieter ihre Angebote abgegeben haben und die Vergabevorschläge vorbereitet werden.

Frau Zoschke bat darum, die Leistungsbeschreibung dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben und als Anlage dem Protokoll beizufügen.

 

Frau Kutz fragte an, wie hinsichtlich der Besetzung der Sozialarbeiterstellen reagiert wird, wenn sich die Zuzugszahlen weiter erhöhen.

Frau Adler erklärte dazu, dass dafür im Vertrag geregelt wird, dass vierteljährlich die Betreuungssituation analysiert wird und im Bedarfsfall mit einem gewissen Nachlauf die erforderliche Personalaufstockung erfolgt.

Gegenwärtig sind 8 Sozialarbeiterstellen notwendig, 6 allerdings nur besetzt. Die Ursache dafür ist, dass der zurzeit noch geltende Vertrag Ende Oktober 2015 ausläuft und daher keine Neueinstellungen mehr vorgenommen werden. Das ist dann nach der Neuvergabe der Leistung wieder möglich.

 

Frau Zoschke wies daraufhin, dass ihr Informationen vorliegen, insbesondere aus dem Raum Zerbst, dass die Flüchtlinge noch keinen Sozialarbeiter zu Gesicht bekommen haben.

Dem widersprach Frau Adler, denn der erste Kontakt zu den Sozialarbeitern wird bereits bei der Ankunft im Landkreis hergestellt. Die Neuankömmlinge werden dann auch von Sozialarbeitern vor Ort in die Wohnungen eingewiesen. Sie bat darum künftig bei ähnlichen Kritiken möglichst konkret den Sachverhalt der Ausländerbehörde mitzuteilen, um zeitnah reagieren zu können. Für den Raum Zerbst ist jetzt auch eine Sozialarbeiterin eingestellt.

 

Frau Dr. Engst fragte zur Anwesenheit der Flüchtlinge in den Wohnungen an. Dazu konnte Frau Adler keine Auskunft geben, da Anwesenheitskontrollen nicht durchgeführt werden und im Übrigen eine hohe Bewegungsfreiheit innerhalb von Sachsen-Anhalt bzw. des Bundesgebietes besteht.

 

Frau Zoschke fragte zur gesundheitlichen Betreuung der Flüchtlinge an.

Frau Adler informierte darüber, dass die Flüchtlinge am Ankunftstag einen Behandlungsschein für das laufende Quartal und dann quartalsweise für die Dauer des Aufenthaltes erhalten. Die erforderliche ärztliche Behandlung kann also jederzeit in Anspruch genommen werden, was auch der Fall ist.

Herr Dr. Preden ergänzte dazu, dass keine Gefahr besteht, dass Krankheiten oder Seuchen eingeschleppt werden; es sei denn, dass es zu Intimkontakten kommt (HIV oder Hepatitis B).

Die ersten Untersuchungen erfolgen in der ZAST Halberstadt. Er plädierte dafür, dass konsequent geimpft wird, was in Deutschland leider nicht gewährleistet ist (Masern, Windpocken).

Ein Problem stellt auch der offene Umgang mit HIV-Erkrankungen dar, da mit einem Bekenntnis zu dieser Erkrankung oft eine Stigmatisierung befürchtet wird.

 

Herr Nowak fragte an, inwieweit im Landkreis eine Bereitschaft bei den Bürgern zur ehrenamtlichen Unterstützung der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen besteht und ob diese auch erwünscht ist.

Frau Adler bejahte das grundsätzlich. Sie wies aber auch darauf hin, dass dies momentan noch ein Prozess ist, der sich im Wachsen und in der Entwicklung befindet, sowohl in der Verwaltung als auch bei den Bürgern.

Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf den geplanten Einsatz von Integrations-Lotsen hin. Dazu erbat sie auch die Unterstützung der Ausschussmitglieder.

Frau Faust ergänzte, dass bereits jetzt durch die Diakonie einmal wöchentlich donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr ein offenes Treffen angeboten wird, an denen sich Bürger, Flüchtlinge und Vereine beteiligen können, um über Hilfsangebote zu beraten. Eine weitere Vernetzung ist beabsichtigt.

 

Die Anfrage von Frau Zoschke zur Aufnahme von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen konnte nicht abschließend beantwortet werden, da verbindliche Landesregelungen noch fehlen. Eine Unterbringung in den Landkreisen ist aber beabsichtigt.