Sitzung: 16.07.2015 Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss
Frau Faust
informierte über die gesonderte Beratung und Betreuung von Migranten, die in
der Regel außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften erfolgt und im Land
Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Aufnahmegesetzes erfolgt. Im Rahmen dieses
Beratungsangebotes erfolgt insbesondere Unterstützung bei der selbständigen
Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Behördengängen und bei der Konfliktbewältigung.
sätzlich sichert
der Landkreis bei der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen eine für diese
Personengruppe zugeschnittene Beratung. Dieses als einfache Beratung und
Betreuung bezeichnete Angebot dient der Bewältigung von Alltagsproblemen im
Zusammenhang mit der dezentralen
Unterbringung (Orientierungshilfe beim Erstkontakt – Einweisung in Wohnungen,
Hausordnung erklären, Behördenkontakte, Einkaufsmöglichkeiten, Umgang mit
Haushaltsgeräten, Vermittlung von Kontakten zu Sportvereinen u.ä.).
Als
Personalschlüssel wird im Landkreis ein Verhältnis von 1:70 festgelegt und
angestrebt (Landesforderung 1:100).
Herr Hövelmann
fragte nach, wie es in der Praxis läuft.
Frau Adler schätzte
die aktuelle Lage besonders hinsichtlich der dezentralen Unterbringung als gut
ein.
Gegenwärtig sind
ca. 60% der im Landkreis aufgenommenen Flüchtlinge dezentral untergebracht, ca.
40% der Flüchtlinge befinden sich in Gemeinschaftsunterkünften. Aktuell leben
1.029 Flüchtlinge im Landkreis.
Frau Adler
begründete den Personalschlüssel von 1:70 damit, dass bei einer überwiegend
dezentralen Unterbringung u.a. auch aufgrund der Wegezeiten ein höherer
Zeitaufwand als bei einer zentralen Unterbringung in einer
Gemeinschaftsunterkunft besteht.
In diesem
Zusammenhang hob sie die gute Zusammenarbeit mit den EURO-Schulen hervor.
Die Unterbringung
von Flüchtlingen in Wohnungen ist nach ihrer Einschätzung für die Vermieter
nicht problembehafteter als die Situation mit deutschen Mietern.
Herr Nowak fragte
an, wie die Ergebnisse evaluiert werden und Sprachprobleme überwunden werden.
Frau Adler verwies
darauf, dass durch die Sozialarbeiter der Euro-Schulen Nachweise über ihre
Tätigkeit, erfolgte Hausbesuche, Kontakte mit den Vermietern aktenkundig
geführt werden. Dazu erfolgen monatliche Informationsaustausche mit allen
Beteiligten und auch der Polizei, so dass eine aktuelle Übersicht über die
Situation gewährleistet ist.
Frau Kutz fragte
nach, ob die öffentliche Ausschreibung bereits erfolgt ist. Frau Faust
erwiderte, dass sich die Ausschreibung der Leistung „Einfache Beratung“ und
„Gesonderte Beratung“ gegenwärtig in der Phase befindet, dass die Bieter ihre
Angebote abgegeben haben und die Vergabevorschläge vorbereitet werden.
Frau Zoschke bat
darum, die Leistungsbeschreibung dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben und als
Anlage dem Protokoll beizufügen.
Frau Kutz fragte
an, wie hinsichtlich der Besetzung der Sozialarbeiterstellen reagiert wird,
wenn sich die Zuzugszahlen weiter erhöhen.
Frau Adler erklärte
dazu, dass dafür im Vertrag geregelt wird, dass vierteljährlich die
Betreuungssituation analysiert wird und im Bedarfsfall mit einem gewissen
Nachlauf die erforderliche Personalaufstockung erfolgt.
Gegenwärtig sind 8
Sozialarbeiterstellen notwendig, 6 allerdings nur besetzt. Die Ursache dafür
ist, dass der zurzeit noch geltende Vertrag Ende Oktober 2015 ausläuft und
daher keine Neueinstellungen mehr vorgenommen werden. Das ist dann nach der
Neuvergabe der Leistung wieder möglich.
Frau Zoschke wies
daraufhin, dass ihr Informationen vorliegen, insbesondere aus dem Raum Zerbst,
dass die Flüchtlinge noch keinen Sozialarbeiter zu Gesicht bekommen haben.
Dem widersprach
Frau Adler, denn der erste Kontakt zu den Sozialarbeitern wird bereits bei der
Ankunft im Landkreis hergestellt. Die Neuankömmlinge werden dann auch von
Sozialarbeitern vor Ort in die Wohnungen eingewiesen. Sie bat darum künftig bei
ähnlichen Kritiken möglichst konkret den Sachverhalt der Ausländerbehörde
mitzuteilen, um zeitnah reagieren zu können. Für den Raum Zerbst ist jetzt auch
eine Sozialarbeiterin eingestellt.
Frau Dr. Engst
fragte zur Anwesenheit der Flüchtlinge in den Wohnungen an. Dazu konnte Frau
Adler keine Auskunft geben, da Anwesenheitskontrollen nicht durchgeführt werden
und im Übrigen eine hohe Bewegungsfreiheit innerhalb von Sachsen-Anhalt bzw.
des Bundesgebietes besteht.
Frau Zoschke fragte
zur gesundheitlichen Betreuung der Flüchtlinge an.
Frau Adler
informierte darüber, dass die Flüchtlinge am Ankunftstag einen
Behandlungsschein für das laufende Quartal und dann quartalsweise für die Dauer
des Aufenthaltes erhalten. Die erforderliche ärztliche Behandlung kann also
jederzeit in Anspruch genommen werden, was auch der Fall ist.
Herr Dr. Preden
ergänzte dazu, dass keine Gefahr besteht, dass Krankheiten oder Seuchen
eingeschleppt werden; es sei denn, dass es zu Intimkontakten kommt (HIV oder
Hepatitis B).
Die ersten
Untersuchungen erfolgen in der ZAST Halberstadt. Er plädierte dafür, dass
konsequent geimpft wird, was in Deutschland leider nicht gewährleistet ist
(Masern, Windpocken).
Ein Problem stellt
auch der offene Umgang mit HIV-Erkrankungen dar, da mit einem Bekenntnis zu
dieser Erkrankung oft eine Stigmatisierung befürchtet wird.
Herr Nowak fragte
an, inwieweit im Landkreis eine Bereitschaft bei den Bürgern zur ehrenamtlichen
Unterstützung der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen besteht und ob diese
auch erwünscht ist.
Frau Adler bejahte
das grundsätzlich. Sie wies aber auch darauf hin, dass dies momentan noch ein
Prozess ist, der sich im Wachsen und in der Entwicklung befindet, sowohl in der
Verwaltung als auch bei den Bürgern.
Sie verwies in
diesem Zusammenhang auch auf den geplanten Einsatz von Integrations-Lotsen hin.
Dazu erbat sie auch die Unterstützung der Ausschussmitglieder.
Frau Faust
ergänzte, dass bereits jetzt durch die Diakonie einmal wöchentlich donnerstags
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr ein offenes Treffen angeboten wird, an denen sich
Bürger, Flüchtlinge und Vereine beteiligen können, um über Hilfsangebote zu
beraten. Eine weitere Vernetzung ist beabsichtigt.
Die Anfrage von Frau Zoschke zur Aufnahme von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen konnte nicht abschließend beantwortet werden, da verbindliche Landesregelungen noch fehlen. Eine Unterbringung in den Landkreisen ist aber beabsichtigt.