Herr Lutz Ehrenboth bezog sich auf die „Comeniusschule“ in Bitterfeld.

Ist es richtig, dass diese denkmalgeschützte Schule saniert wird, obwohl der Haushalt der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 90 Millionen im Minus steht? Ist der Haushalt des Landkreises nur knapp einer Zwangsverwaltung entgangen? Zu welchem Zweck wird die Schule saniert? Von wem und für was?

Herr Schulze erklärte, dass die Schule Eigentum der Stadt ist. Demzufolge entscheidet auch die Stadt über die weitere Verfahrensweise. Die Frage sollte deshalb an die Stadt Bitterfeld-Wolfen gerichtet werden.

Herr Notz aus Wolfen bezog sich auf die schulpflichtigen Asylbewerberkinder, wie es im MDR diskutiert wurde. Er stellte folgende Fragen:

1. In welcher Form ist sichergestellt, dass die Kinder der Asylbewerber ihrer Schulpflicht nachkommen können?

2. Welche Schulen sind dafür vorgesehen?

3. Wie viel zusätzliche Lehrer werden dafür benötigt? Sind die Lehrer eigentlich in der Lage, dort zu unterrichten?

4. Wie wird dieser zusätzliche Aufwand finanziert?

Herr Schulze stellte fest, dass es hier konkrete Regelungen gibt, zu denen aber momentan

nichts Genaueres gesagt werden kann. Man wird es aber in Erfahrung bringen. In Bezug auf die

Einstellungen von Lehrern verwies er darauf, dass für Einstellungen von Lehrern das Land

und nicht der Landkreis zuständig ist . Der Landkreis stellt nur die baulichen Hüllen (Sekundarschulbereich) zur Verfügung.

Herr Notz fragte nach, ob das Land alle Lehrer, auch für die Grundschulen, einstellt.

Herr Schulze bestätigte dies.

 

Es gab keine weiteren Anfragen und Herr Schulze hatte die Einwohnerfragestunde geschlossen.