Herr Schulze informierte, dass in der Übersicht des Sachgebietes eine Geldspende des Vereins Freunde und Förderer der Bachgedenkstätten im Schloss Köthen e.V. in Höhe von 5.200,00 € ausgewiesen wird. Gemäß § 6 Abs. 1 Buchst. c der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld liegt die Zuständigkeit für die Annahme der Spende in dieser Höhe beim Kreis- und Finanzausschuss.

 

Der Kreis- und Finanzausschuss stimmte einstimmig der Annahme der Geldspende zu.