Herr Mormann informierte, dass er vom Geschäftsführer der Köthen Kultur und Marketinggesellschaft, Herrn Schuster, zum Thema Verwendungsnachweis für Mittel aus dem Kulturvertrag angeschrieben wurde. Es soll eine Prüfung der Verwendungsnachweise aus den Jahren 2012 und 2013 geben. Er fragte Frau Dr. Engst, was der Hintergrund für diese Prüfung ist. Warum wurde das angewiesen? Er stellte fest, dass der Landrat natürlich das Recht hat, die Verwendungsnachweise zu prüfen. Für ihn ist es aber nicht nachvollziehbar, da für diesen Zeitraum eine der teuersten Spitzenbeamtin, die der Landkreis je hatte, Frau Hoppe, vom Landrat selbst abgeordnet wurde. Sie hat in diesen zwei Jahren jede einzelne Zahl zweimal umgedreht. Es liegt jetzt alles im Landkreis vor. Es drängt der Verdacht, dass hier eine Beschäftigungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Er zweifelt an, dass die Mitarbeiter des Kulturamtes in der Lage sind, eine solche Tiefenprüfung durchzuführen.

Herr Schulze erklärte, dass hier wahrscheinlich ein Übermittlungsfehler vorliegt. Die Unterlagen von Frau Hoppe sind an ihn gegangen und es wird intern im Haus geklärt.

Herr Mormann verwies darauf, dass in der Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses am 14.01.2015 der Tätigkeitsbericht der Museen des Landkreises auf der Tagesordnung stand. Die Veranstaltung wurde im Schloss Köthen durchgeführt. Der Geschäftsführer hat dort über den Zeitraum 2013 und 2014 berichtet und es wurde dort nicht geäußert, dass noch irgendwelche Zahlen fehlen.

Frau Kutz bezog sich auf die Niederschrift vom 18.06.2015. Hier gab es die Festlegung, dass eine Übersicht zu den Einsparpotentialen im Bereich der Bewirtschaftungskosten erarbeitet werden soll. Gibt es diese Übersicht schon?

Herr Mühlbauer sicherte zu, den Vorgang zu prüfen. Die Übersicht wird nachgereicht.

Herr Hemmerling bezog sich darauf, dass im Haushalt Gelder für die Potentialanalyse zur Breitbandversorgung eingestellt wurden. Die entsprechenden Angaben wurden von den Kommunen im Frühjahr von der EWG abgefordert.

Auf Nachfrage zum Stand der Arbeit wurde von Seiten der EWG mitgeteilt, dass man die Daten nur zusammengestellt und dem beauftragten Planungsunternehmen übergeben hat. Gibt es einen aktuellen Bearbeitungsstand?

Herr Schulze erklärte, dass Herr Böddeker sich gegenwärtig in Urlaub befindet. Sobald er da ist, wird man beraten.

Herr Dittmann erklärte, im Ergebnis der Tagung zur Breitbandversorgung gab es eine klare Empfehlung von Herrn Struhkamp an die Kommunen, die schon ein Stückchen weiter sind als der Landkreis, den Weg weiter zu gehen, ohne Rücksicht auf den Landkreis. Das wurde auch gemacht und er war überrascht, dann zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass der zuständige Dezernent der Kreisverwaltung bei der Staatskanzlei gerade deswegen Beschwerde einlegte, dass kreisangehörige Kommunen (Anhalt Zerbst) einfach ihre Arbeit weiter machen und nicht auf den Landkreis warten. Da kann man so tun, aber in der Staatskanzlei hat man nur über den Sachvortrag geschmunzelt. Man hätte aber auch an die falsche Adresse kommen können und das hätte zu Hindernissen führen können.

Er bat darum, dass dies für die Zukunft abgestellt werden sollte.
Herr Schulze dankte für den sachdienlichen Hinweis und sicherte eine entsprechende Auswertung zu. Des Weiteren verwies er darauf, dass allerdings Zerbst in einer vorzüglichen Situation ist, weil sie ein sehr großes Terrain haben und durch die Umstellung zwingend erneuert werden muss. Die Telekom hat ein sehr großes Interesse an der Stadt Zerbst.

Herr Dittmann entgegnete, dass es damit nichts zu tun hat. Gerade für die Kernstadt hat es die Telekom abgelehnt. Es hat einfach damit was zu tun, dass man eher mit der Aufgabe begonnen hat.

Es gab keine weiteren Anfragen.