Sitzung: 24.09.2015 Kreistag
(Frau
Reinbothe gekommen= 41+1 Landrat=76,36%)
Herr Wolpert verwies
darauf, dass zu Beginn der heutigen Sitzung die Vorlage 0258/2015
übergeben wurde. Da eine ordentliche Bekanntmachung sowie eine reguläre
Aufnahme in die heutige Tagesordnung nicht mehr möglich war, muss die
Dringlichkeit durch den Kreistag festgestellt werden. Er übergab das Wort an
den Landrat, Herrn Schulze.
Die Dringlichkeit
für die Aufnahme der Vorlage 0258/2015 in die Tagesordnung des Kreistages wurde
durch den Landrat begründet.
Die Mitglieder des
Kreistages bestätigten einstimmig
bei einer Enthaltung die
Dringlichkeit für die Aufnahme der Vorlage 0258/2015 in die
Tagesordnung.
Die Vorlage
0212/2015 wurde durch den Landrat zurückgezogen. Des Weiteren informierte
er, dass zum TOP 12.1 ein Änderungsantrag kommen wird. Nähere Erläuterungen
erfolgen dann im nichtöffentlichen Teil.
Herr Wolpert
informierte, dass ein weiterer Antrag von Herrn Köhler vorlag. Der Antrag hat
die Zielrichtung, dass die Tagesordnung erweitert werden soll. Es soll vor der
Vereidigung des neuen Kreistagsmitgliedes der Kreistag befragt werden soll,
inwieweit der Kreistag mit der Aufnahme dieses Kreistagsmitgliedes und seiner
Vergangenheit in der DDR bereit ist, zusammenzuarbeiten. Dieser Antrag wurde
spät eingereicht und es wäre zunächst zu klären, ob der Antrag dringlich ist.
Für die Begründung der Dringlichkeit wurde das Wort Herrn Köhler übergeben.
Herr Köhler begründete
die Dringlichkeit wie folgt:
„Sehr geehrte Damen
und Herren,
sehr geehrter Herr
Vorsitzender,
hiermit stelle ich
den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung.
Vor der Vereidigung
des neuen Kreistagsmitgliedes ist der Kreistag zu befragen, ob die Mitglieder
des Kreistages einverstanden sind, mit einem ehemaligen inoffiziellen
Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Rahmen ihrer
Kreistagstätigkeit zusammenzuarbeiten.
Bezug nehmend auf
die Geschäftsordnung § 2 Abs. 6 mache ich hier auf eine Angelegenheit
aufmerksam, die keinen Aufschub duldet.
Herr Wolpert stellte
selbst in der Sitzung vom 27.11.2014 fest, dass nach Bekanntwerden der
Aktenergebnisse die Betroffenen dazu gehört werden. Danach wird entschieden, ob
man eine Empfehlung zur Niederlegung des Mandates geben soll. Das kann dann der
gesamte Kreistag machen.
Da Herr Maaß nach
Recherchen der Presse öffentlich diese Tätigkeit sogar zugegeben hat, ist
dieses mehr als genügend belegt und er hat sich dazu entsprechend geäußert.“
Zwischenruf von Frau
Kutz, dass die Dringlichkeit begründet werden soll.
Herr Wolpert
verwies darauf, dass er jetzt nicht den Antrag, sondern die Dringlichkeit
begründen soll.
Herr Köhler
erklärte daraufhin, dass hier und jetzt entschieden werden soll, ob der Herr
Maaß als Kreistagsmitglied aufgenommen werden soll oder nicht. In der Folge….Herr
Wolpert unterbrach Herrn Köhler. Er stellte fest, dass das ein Antrag ist,
der unzulässig ist und die Dringlichkeit braucht daher nicht festgestellt
werden. So einen Antrag gibt es nicht.
Der Kreistag wird
nicht befragt, ob ein Kreistagsmitglied aufgenommen wird, denn der wurde
nämlich vom Volk gewählt.
Der Antrag ist unzulässig
und hat sich von daher erledigt.
Die geänderte
Tagesordnung wurde mehrheitlich
mit einer Gegenstimme
bestätigt.