(Frau Reinbothe gekommen= 41+1 Landrat=76,36%)

Herr Wolpert verwies darauf, dass zu Beginn der heutigen Sitzung die Vorlage 0258/2015 übergeben wurde. Da eine ordentliche Bekanntmachung sowie eine reguläre Aufnahme in die heutige Tagesordnung nicht mehr möglich war, muss die Dringlichkeit durch den Kreistag festgestellt werden. Er übergab das Wort an den Landrat, Herrn Schulze.

Die Dringlichkeit für die Aufnahme der Vorlage 0258/2015 in die Tagesordnung des Kreistages wurde durch den Landrat begründet.

Die Mitglieder des Kreistages bestätigten einstimmig bei einer Enthaltung die Dringlichkeit für die Aufnahme der Vorlage 0258/2015 in die Tagesordnung.

Die Vorlage 0212/2015 wurde durch den Landrat zurückgezogen. Des Weiteren informierte er, dass zum TOP 12.1 ein Änderungsantrag kommen wird. Nähere Erläuterungen erfolgen dann im nichtöffentlichen Teil.

Herr Wolpert informierte, dass ein weiterer Antrag von Herrn Köhler vorlag. Der Antrag hat die Zielrichtung, dass die Tagesordnung erweitert werden soll. Es soll vor der Vereidigung des neuen Kreistagsmitgliedes der Kreistag befragt werden soll, inwieweit der Kreistag mit der Aufnahme dieses Kreistagsmitgliedes und seiner Vergangenheit in der DDR bereit ist, zusammenzuarbeiten. Dieser Antrag wurde spät eingereicht und es wäre zunächst zu klären, ob der Antrag dringlich ist. Für die Begründung der Dringlichkeit wurde das Wort Herrn Köhler übergeben.

Herr Köhler begründete die Dringlichkeit wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Vorsitzender,

hiermit stelle ich den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung.

Vor der Vereidigung des neuen Kreistagsmitgliedes ist der Kreistag zu befragen, ob die Mitglieder des Kreistages einverstanden sind, mit einem ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Rahmen ihrer Kreistagstätigkeit zusammenzuarbeiten.

Bezug nehmend auf die Geschäftsordnung § 2 Abs. 6 mache ich hier auf eine Angelegenheit aufmerksam, die keinen Aufschub duldet.

Herr Wolpert stellte selbst in der Sitzung vom 27.11.2014 fest, dass nach Bekanntwerden der Aktenergebnisse die Betroffenen dazu gehört werden. Danach wird entschieden, ob man eine Empfehlung zur Niederlegung des Mandates geben soll. Das kann dann der gesamte Kreistag machen.

Da Herr Maaß nach Recherchen der Presse öffentlich diese Tätigkeit sogar zugegeben hat, ist dieses mehr als genügend belegt und er hat sich dazu entsprechend geäußert.“

Zwischenruf von Frau Kutz, dass die Dringlichkeit begründet werden soll.

Herr Wolpert verwies darauf, dass er jetzt nicht den Antrag, sondern die Dringlichkeit begründen soll.

Herr Köhler erklärte daraufhin, dass hier und jetzt entschieden werden soll, ob der Herr Maaß als Kreistagsmitglied aufgenommen werden soll oder nicht. In der Folge….Herr Wolpert unterbrach Herrn Köhler. Er stellte fest, dass das ein Antrag ist, der unzulässig ist und die Dringlichkeit braucht daher nicht festgestellt werden. So einen Antrag gibt es nicht.

Der Kreistag wird nicht befragt, ob ein Kreistagsmitglied aufgenommen wird, denn der wurde nämlich vom Volk gewählt.

Der Antrag ist unzulässig und hat sich von daher erledigt.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme bestätigt.