Sitzung: 24.09.2015 Kreistag
Herr Köhler bezog sich auf Äußerungen von Frau Ilse
Aigner am 18.09.2015 in der Passauer Presse in Bezug auf Ausbildungsstand von
Flüchtlingen.
Er stellte folgende
Fragen:
- „Wie viel Prozent
der im Landkreis ansässigen Flüchtlinge über 18 Jahre haben einen
Realschulabschluss oder ähnliches?
- Wie viel Prozent
der im Landkreis ansässigen Flüchtlinge über 18 Jahre haben einen
Berufsabschluss? Wie viele haben einen akademischen Grad? Um welche
Berufsabschlüsse handelt es sich?
- Wie viel
asylsuchende und Flüchtlinge haben im Landkreis bereits eine Arbeit?
- Wie viele dieser
Personen mit einer Arbeitserlaubnis gehen einer sozialversicherungspflichtigen
Arbeit nach und um wie viel Arbeit handelt es sich?
- Um welche Art
handelt es sich, Fachkraft oder Hilfskraft?“
Er sieht es
trotzdem auch so, dass die Fachkräfte, die hier ausgebildet werden, auch später
in den Herkunftsländern wieder gebraucht werden, wenn die kriegerischen
Handlungen vorbei sind. Das ist erst einmal nur meine Meinung, aber die
Anfragen bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Schulze erklärte, dass er die Zahlen nicht kennt.
Die Statistiken liegen so nicht vor. Die Anfragen werden aber aufgegriffen.
Herr Rudolf bezog sich auf die noch zu beschließende
neue Abfallsatzung. Im Zerbster Raum hat es zu Irritationen geführt, wie in
Zukunft mit dem Altpapier zu verfahren ist. Gegenwärtig ist es ja so, dass
Kindergärten und Schulen sich ihr Taschengeld aufgebessert haben. Das soll
zukünftig nicht mehr möglich sein. Wenn es doch noch möglich sein sollte, in
welchem Rahmen? Wie viele Annahmestellen, außer ABI KW, gibt es in unserem
Landkreis?
Um wie viel Tonnen
Papier handelt es sich eigentlich im Jahr? Wie viel werden von freien Stellen
angenommen und wie viel von den ABI Kreiswerken?
Herr Schulze sicherte eine schriftliche Antwort zu.
Herr Dr. Rauball bezog sich auf die Stellungnahme des
Landesrechnungshofes zur ABI KW im Frühjahr 2014. Diese Stellungnahme wurde
nochmals überarbeitet, so dass es jetzt eine 2. Stellungnahme gibt. Er stellte
fest, dass der Kreistag bisher nicht darüber informiert wurde. Er fragte nach,
wo die Stellungnahme des Landkreises ist, damit der Kreistag abschließend darüber
entscheiden kann.
Herr Schulze bestätigte, dass es eine Überarbeitung und
eine Stellungnahme des Landkreises gab. Jetzt wartet man auf den endgütigen
Bericht des Landesrechnungshofes.
Frau Sauermann bezog sich auf die Situationen der
Sekundarschulen und Gymnasien im Landkreis. Speziell geht es hier um den
Lehrermangel. In letzter Zeit sind Eltern an sie herangetreten bezüglich der
Sekundarschule Raguhn-Jeßnitz. Hier werden Wahlkurse vom Stundenplan
gestrichen. Besonders angewandte Naturwissenschaft, was ein Wahlfach war und
auch benotet wurde, ist jetzt gänzlich mit der Begründung „ hierfür sind keine
Lehrer da“, weggefallen. Es ist ein Fach mit zwei Stunden in der Woche und
wurde jetzt provisorisch durch einen Computerkurs, der von einem Sportlehrer
angeboten wird, ersetzt. Es müssen nicht alle Kinder an diesem Kurs teilnehmen.
Wer nicht daran teilnimmt, muss das Gelände verlassen. Entsprechende Scheiben
wurden jetzt an die Eltern verschickt, die das unterschreiben müssen. Sie
fragte den Landrat, wie er die Situation im Landkreis einschätzt. Es ist
bekannt, dass der Landkreis keine Lehrer einstellt. Das Thema Lehrermangel
sollte aber in übergeordneten Positionen z.B. im Landtag einmal angesprochen
werden.
Sie bezog sich
weiterhin auf den Beschluss Nr. 172-16/2008. Die Sekundarschule Raguhn hat den
Status einer Ganztagsschule und hier müsste demnach eine Betreuung bis 15.00
Uhr gewährleistet werden.
Herr Schulze erklärte, dass es richtig ist, dass der
Landkreis nur der Träger der Schule ist. Für Einstellungen von Lehrern ist das
Land zuständig. Der Hinweis wird aufgegriffen. Er kann aber nicht garantieren,
wenn man sich jetzt an das Land wendet, dass sich grundsätzlich was ändern
wird. Es ist ärgerlich, wenn normaler Unterricht nicht stattfindet.
Herr Roi stellte fest, dass der Landrat alles schön moderiert und auch
feststellt, dass alles so schlimm ist. Er sollte die Probleme aber wirklich mal
gegenüber den höheren Ebenen deutlich machen. Es nützt nichts, wenn man alles
feststellt, Sie uns in unserer Positionen zustimmen und eigentlich die
Regierung im Land das zu verantworten hat. Natürlich stellt der Landkreis keine
Lehrer ein. Aber es gibt einen Beschluss für eine Ganztagsschule und da müssen
wir prüfen, ob der Beschluss eigentlich noch sinnvoll ist oder ob etwas
geändert werden muss. Des Weiteren bezog er sich auf die beschlossene
Resolution zum Thema Asyl in Bezug auf Transparenz gegenüber den Bürgern. Wird
das auch im Landkreis gemacht? Wenn zum Beispiel der Landkreis Wohnungen
anmietet, werden dann die Kommunen parallel informiert? Wie zeitnah geschieht
das? Ist eine aktuelle Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen auf den
Haushalt möglich? Im vergangenen Jahr wurden ca. 2 Mio. € nicht
zurückerstattet. Wo bewegen wir uns in diesem Jahr hin? Sind es zwei
Millionen, vier oder zehn Millionen? Das
würde ihn schon interessieren, damit man sich entsprechend positionieren kann.
Herr Böddeker informierte, dass selbstverständlich die
Bürgermeister der aufnehmenden Kommunen
informiert werden, wenn Wohnungen angemietet werden. Da, wo es laufend
geschieht, beschränkt man sich, je nach Situation, einmal im Monat. Wenn es
aber größere Veränderungen gibt, auch häufiger. In Bezug auf die Kosten
erklärte er, dass diese schwer abzuschätzen sind. Man muss unterscheiden zwischen
laufenden Kosten und Investitionskosten. Bei den laufenden Kosten geht man
davon aus, dass das kostendeckend sein sollte. Man wartet, dass das Land eine
kostendeckende Regelung für dieses Jahr anbietet. Völlig offen ist noch die
Frage der Investitionskosten.
Herr Schulze ergänzte, dass man deswegen ja auch die
Spitzabrechnung fordert, damit man auch die tatsächlichen Kosten erstattet
bekommt.
Herr Herder bezog sich auf den Haushaltsentwurf 2016
zur Kreisumlage. Er fragte nach, ob der Landkreis die zitierte Rechtsauffassung
des Landes teilt, dass mit erhöhter Kreisumlage auch Altfehlbeträge abbaubar
sind. Bisher hat man ja immer wieder Widerspruch eingelegt, dass das nicht
geht, maximal bis zum Haushaltsausgleich. Das Land behauptet aber jetzt, dass die
Kreisumlage so festgesetzt werden darf, dass damit Altfehlbeträge abgebaut
werden können. Teilt der Landkreis diese Meinung oder gibt es rechtliche
Prüfungen?
Herr Schulze erklärte, dass diese Diskussion innerhalb
des Kreis- und Finanzausschusses geführt werden sollte. Entscheidend ist aber
die Meinung des Kreistages und nicht des Landrates.
Herr Köhler möchte sich zu einer Problematik äußern,
die bis jetzt keine Diskussions-grundlage gefunden hat. Er möchte Anfragen,
auch im Interesse der Bürger stellen.
Im Interesse des
Schutzes der Bevölkerung vor der Verbreitung von infektiösen Krankheiten durch
ankommende Flüchtlinge stelle ich hiermit einige Anfragen:
„Die hohe
Konzentrationsdichte der Flüchtlinge bei ihrem Ansturm auf Europa ist
befürwortend für eine hohe Ansteckungsquote. Auch die dabei herrschenden
hygienischen Bedingungen sind optimaler Nährboden für Verbreitung infektiöser
Krankheiten.
Welche Maßnahmen
werden im Landkreis ergriffen, um eine Verbreitung gefährlicher
Infektionskrankheiten zu verhindern?
Sind alle
Asylsuchenden, bevor sie auf den Landkreis verteilt wurden, entsprechend
untersucht und behandelt worden?
Werden kranke
Personen separat untergebracht?
Wie schützt der
Landkreis konkret seine Mitarbeiter und Flüchtlingshelfer vor einer Ansteckung
und in der Folge einer weiteren Verbreitung dieser Krankheiten?
Nicht registrierte
Personen stellen ein nicht zu
vernachlässigendes Gesundheitsrisiko dar. In der Folge ist eine hohe
Dunkelziffer bezüglich einer Verbreitungsgefährdung wahrscheinlich.
Wie geht der
Landkreis mit dem Problem der nichtregistrierten Flüchtlinge um?
Wie hoch schätzt
der Landkreis die Gefahr der Verbreitung von gefährlichen Krankheiten durch
Flüchtlinge für die Bevölkerung ein?
Auf welchen Daten
beruhen die Schätzungen des Landkreises?“
Er weiß, dass
einige Krankheiten wieder zurückgekommen sind, die eigentlich schon nahezu
ausgerottet waren. Das ist nun einmal ein Fakt, den man nicht wegleugnen kann.
Herr Böddeker erklärte, dass diese Fragen seit längerem
umfangreich erforscht und von Fachleuten des Robert Koch Instituts behandelt
wurden. Es wurde festgestellt, dass es keinerlei erhöhte Ansteckungsgefahr
gibt. Schutzimpfungen werden nur empfohlen für Kinderlähmung. Hier sollte jeder
seinen Impfschutz auffrischen. Ansonsten gibt es keine Gefährdung durch
Flüchtlinge. Anders ist es mit den Urlaubsreisenden. Hier besteht die Gefahr,
dass Krankheiten eingeschleppt werden.
Herr Köhler hatte sich noch einmal gemeldet. Herr Wolpert verwies darauf, dass er
sich schon zweimal zum selben Tagesordnungspunkt gemeldet hat. Herr Köhler
sollte, wenn er mehrere Anfragen hat, dass dann in einem machen und wenn es
zwanzig Fragen sind.
Es gab keine weiteren Anfragen.