Herr Köhler bezog sich auf Äußerungen von Frau Ilse Aigner am 18.09.2015 in der Passauer Presse in Bezug auf Ausbildungsstand von Flüchtlingen.

Er stellte folgende Fragen:

- „Wie viel Prozent der im Landkreis ansässigen Flüchtlinge über 18 Jahre haben einen Realschulabschluss oder ähnliches?

- Wie viel Prozent der im Landkreis ansässigen Flüchtlinge über 18 Jahre haben einen Berufsabschluss? Wie viele haben einen akademischen Grad? Um welche Berufsabschlüsse handelt es sich?

- Wie viel asylsuchende und Flüchtlinge haben im Landkreis bereits eine Arbeit?

- Wie viele dieser Personen mit einer Arbeitserlaubnis gehen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach und um wie viel Arbeit handelt es sich?

- Um welche Art handelt es sich, Fachkraft oder Hilfskraft?“

Er sieht es trotzdem auch so, dass die Fachkräfte, die hier ausgebildet werden, auch später in den Herkunftsländern wieder gebraucht werden, wenn die kriegerischen Handlungen vorbei sind. Das ist erst einmal nur meine Meinung, aber die Anfragen bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Schulze erklärte, dass er die Zahlen nicht kennt. Die Statistiken liegen so nicht vor. Die Anfragen werden aber aufgegriffen.

Herr Rudolf bezog sich auf die noch zu beschließende neue Abfallsatzung. Im Zerbster Raum hat es zu Irritationen geführt, wie in Zukunft mit dem Altpapier zu verfahren ist. Gegenwärtig ist es ja so, dass Kindergärten und Schulen sich ihr Taschengeld aufgebessert haben. Das soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Wenn es doch noch möglich sein sollte, in welchem Rahmen? Wie viele Annahmestellen, außer ABI KW, gibt es in unserem Landkreis?

Um wie viel Tonnen Papier handelt es sich eigentlich im Jahr? Wie viel werden von freien Stellen angenommen und wie viel von den ABI Kreiswerken?

Herr Schulze sicherte eine schriftliche Antwort zu.

Herr Dr. Rauball bezog sich auf die Stellungnahme des Landesrechnungshofes zur ABI KW im Frühjahr 2014. Diese Stellungnahme wurde nochmals überarbeitet, so dass es jetzt eine 2. Stellungnahme gibt. Er stellte fest, dass der Kreistag bisher nicht darüber informiert wurde. Er fragte nach, wo die Stellungnahme des Landkreises ist, damit der Kreistag abschließend darüber entscheiden kann.

Herr Schulze bestätigte, dass es eine Überarbeitung und eine Stellungnahme des Landkreises gab. Jetzt wartet man auf den endgütigen Bericht des Landesrechnungshofes.

Frau Sauermann bezog sich auf die Situationen der Sekundarschulen und Gymnasien im Landkreis. Speziell geht es hier um den Lehrermangel. In letzter Zeit sind Eltern an sie herangetreten bezüglich der Sekundarschule Raguhn-Jeßnitz. Hier werden Wahlkurse vom Stundenplan gestrichen. Besonders angewandte Naturwissenschaft, was ein Wahlfach war und auch benotet wurde, ist jetzt gänzlich mit der Begründung „ hierfür sind keine Lehrer da“, weggefallen. Es ist ein Fach mit zwei Stunden in der Woche und wurde jetzt provisorisch durch einen Computerkurs, der von einem Sportlehrer angeboten wird, ersetzt. Es müssen nicht alle Kinder an diesem Kurs teilnehmen. Wer nicht daran teilnimmt, muss das Gelände verlassen. Entsprechende Scheiben wurden jetzt an die Eltern verschickt, die das unterschreiben müssen. Sie fragte den Landrat, wie er die Situation im Landkreis einschätzt. Es ist bekannt, dass der Landkreis keine Lehrer einstellt. Das Thema Lehrermangel sollte aber in übergeordneten Positionen z.B. im Landtag einmal angesprochen werden.

Sie bezog sich weiterhin auf den Beschluss Nr. 172-16/2008. Die Sekundarschule Raguhn hat den Status einer Ganztagsschule und hier müsste demnach eine Betreuung bis 15.00 Uhr gewährleistet werden.

Herr Schulze erklärte, dass es richtig ist, dass der Landkreis nur der Träger der Schule ist. Für Einstellungen von Lehrern ist das Land zuständig. Der Hinweis wird aufgegriffen. Er kann aber nicht garantieren, wenn man sich jetzt an das Land wendet, dass sich grundsätzlich was ändern wird. Es ist ärgerlich, wenn normaler Unterricht nicht stattfindet.

Herr Roi stellte fest, dass der Landrat alles schön moderiert und auch feststellt, dass alles so schlimm ist. Er sollte die Probleme aber wirklich mal gegenüber den höheren Ebenen deutlich machen. Es nützt nichts, wenn man alles feststellt, Sie uns in unserer Positionen zustimmen und eigentlich die Regierung im Land das zu verantworten hat. Natürlich stellt der Landkreis keine Lehrer ein. Aber es gibt einen Beschluss für eine Ganztagsschule und da müssen wir prüfen, ob der Beschluss eigentlich noch sinnvoll ist oder ob etwas geändert werden muss. Des Weiteren bezog er sich auf die beschlossene Resolution zum Thema Asyl in Bezug auf Transparenz gegenüber den Bürgern. Wird das auch im Landkreis gemacht? Wenn zum Beispiel der Landkreis Wohnungen anmietet, werden dann die Kommunen parallel informiert? Wie zeitnah geschieht das? Ist eine aktuelle Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt möglich? Im vergangenen Jahr wurden ca. 2 Mio. € nicht zurückerstattet. Wo bewegen wir uns in diesem Jahr hin? Sind es zwei Millionen,  vier oder zehn Millionen? Das würde ihn schon interessieren, damit man sich entsprechend positionieren kann.

Herr Böddeker informierte, dass selbstverständlich die Bürgermeister der aufnehmenden  Kommunen informiert werden, wenn Wohnungen angemietet werden. Da, wo es laufend geschieht, beschränkt man sich, je nach Situation, einmal im Monat. Wenn es aber größere Veränderungen gibt, auch häufiger. In Bezug auf die Kosten erklärte er, dass diese schwer abzuschätzen sind. Man muss unterscheiden zwischen laufenden Kosten und Investitionskosten. Bei den laufenden Kosten geht man davon aus, dass das kostendeckend sein sollte. Man wartet, dass das Land eine kostendeckende Regelung für dieses Jahr anbietet. Völlig offen ist noch die Frage der Investitionskosten.

Herr Schulze ergänzte, dass man deswegen ja auch die Spitzabrechnung fordert, damit man auch die tatsächlichen Kosten erstattet bekommt.

Herr Herder bezog sich auf den Haushaltsentwurf 2016 zur Kreisumlage. Er fragte nach, ob der Landkreis die zitierte Rechtsauffassung des Landes teilt, dass mit erhöhter Kreisumlage auch Altfehlbeträge abbaubar sind. Bisher hat man ja immer wieder Widerspruch eingelegt, dass das nicht geht, maximal bis zum Haushaltsausgleich. Das Land behauptet aber jetzt, dass die Kreisumlage so festgesetzt werden darf, dass damit Altfehlbeträge abgebaut werden können. Teilt der Landkreis diese Meinung oder gibt es rechtliche Prüfungen?

Herr Schulze erklärte, dass diese Diskussion innerhalb des Kreis- und Finanzausschusses geführt werden sollte. Entscheidend ist aber die Meinung des Kreistages und nicht des Landrates.

Herr Köhler möchte sich zu einer Problematik äußern, die bis jetzt keine Diskussions-grundlage gefunden hat. Er möchte Anfragen, auch im Interesse der Bürger stellen.

Im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor der Verbreitung von infektiösen Krankheiten durch ankommende Flüchtlinge stelle ich hiermit einige Anfragen:

„Die hohe Konzentrationsdichte der Flüchtlinge bei ihrem Ansturm auf Europa ist befürwortend für eine hohe Ansteckungsquote. Auch die dabei herrschenden hygienischen Bedingungen sind optimaler Nährboden für Verbreitung infektiöser Krankheiten.

Welche Maßnahmen werden im Landkreis ergriffen, um eine Verbreitung gefährlicher Infektionskrankheiten zu verhindern?

Sind alle Asylsuchenden, bevor sie auf den Landkreis verteilt wurden, entsprechend untersucht und behandelt worden?

Werden kranke Personen separat untergebracht?

Wie schützt der Landkreis konkret seine Mitarbeiter und Flüchtlingshelfer vor einer Ansteckung und in der Folge einer weiteren Verbreitung dieser Krankheiten?

Nicht registrierte Personen stellen  ein nicht zu vernachlässigendes Gesundheitsrisiko dar. In der Folge ist eine hohe Dunkelziffer bezüglich einer Verbreitungsgefährdung wahrscheinlich.

Wie geht der Landkreis mit dem Problem der nichtregistrierten Flüchtlinge um?

Wie hoch schätzt der Landkreis die Gefahr der Verbreitung von gefährlichen Krankheiten durch Flüchtlinge für die Bevölkerung ein?

Auf welchen Daten beruhen die Schätzungen des Landkreises?“

Er weiß, dass einige Krankheiten wieder zurückgekommen sind, die eigentlich schon nahezu ausgerottet waren. Das ist nun einmal ein Fakt, den man nicht wegleugnen kann.

Herr Böddeker erklärte, dass diese Fragen seit längerem umfangreich erforscht und von Fachleuten des Robert Koch Instituts behandelt wurden. Es wurde festgestellt, dass es keinerlei erhöhte Ansteckungsgefahr gibt. Schutzimpfungen werden nur empfohlen für Kinderlähmung. Hier sollte jeder seinen Impfschutz auffrischen. Ansonsten gibt es keine Gefährdung durch Flüchtlinge. Anders ist es mit den Urlaubsreisenden. Hier besteht die Gefahr, dass Krankheiten eingeschleppt werden.

Herr Köhler hatte sich noch einmal gemeldet. Herr Wolpert verwies darauf, dass er sich schon zweimal zum selben Tagesordnungspunkt gemeldet hat. Herr Köhler sollte, wenn er mehrere Anfragen hat, dass dann in einem machen und wenn es zwanzig Fragen sind.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.