Herr Wolpert erklärte, dass nach Prüfung der Wahlergebnisse festgestellt wurde, dass Herr Ronald Maaß der nächst festgestellte Bewerber für den Kreistag Anhalt-Bitterfeld ist.

Bevor die Verpflichtung erfolgt, wurde Herr Maaß nochmals gefragt, ob Hinderungsgründe für die Annahme der Wahl vorliegen.

Herr Maaß erklärte, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.

Herr Wolpert hatte gemäß § 53 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Verpflichtung von Herrn Maaß vorgenommen.