Beschluss: zurückgezogen

BSL-Nr. 076-09/2015

Der Kreistag beschließt ein Positionspapier mit folgendem Wortlaut:

Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld bekennt sich zum Anspruch auf Asyl. Dieser ist menschenrechtlich und grundrechtlich abgesichert und steht nicht in Frage. Der Kreistag trägt gemeinsam folgende Positionen und beauftragt den Landrat, sich gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden, dem Land Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik Deutschland für folgendes einzusetzen:

 

1.            In Zukunft muss stärker zwischen humanitärer und arbeitsmarktbezogener Einwanderung differenziert werden.

2.            Bei der Einwanderung aus humanitären Gründen ist für Nützlichkeitserwägungen kein Raum. Der Anspruch auf Asyl steht nicht unter dem Vorbehalt, dass die Betroffenen zeitnah integriert, auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht oder in diesen vermittelt werden können.

3.            Die Bearbeitungszeit der Asylanträge muss beschleunigt werden. Asylbewerber, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt wurde, müssen Deutschland schnellstmöglich wieder verlassen. Dies verschafft den Betroffenen Klarheit und der Aufnahmegesellschaft freie Ressourcen für Asylberechtigte.

4.            Das Land Sachsen-Anhalt ist für die Erstaufnahme der Asylsuchenden zuständig und hat genügend Erstaufnahmeeinrichtungen vorzuhalten. Der Ausbau der Unterbringungs-kapazitäten der Zentralen Erstaufnahmestelle(n) des BAMF in Sachsen-Anhalt wird begrüßt. Es sind menschenwürdige Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. Dabei soll von Regelungen und Standards zugunsten beschleunigter Verfahren abgewichen werden dürfen.

5.            Das Land Sachsen-Anhalt hat seine AnwohnerInnen über die Einrichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen frühzeitig zu informieren.

6.            Asylbewerber ohne gesicherte Bleibeperspektive sollen nicht auf die Kommunen verteilt werden.

7.            Fehlanreize sollen beseitigt werden.

8.            Bund und Länder müssen die Kommunen finanziell entlasten. Das Land muss alle, in Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden entstehenden Kosten für Personal, Verwaltung und Unterkunft erstatten. Der Kreistag fordert eine Spitzabrechnung der tatsächlich 2015 entstandenen Kosten (auch investiv) in 2016 und für die Folgejahre.

9.            Die Integrationsmaßnahmen müssen erhöht werden, Sprachkurse geöffnet und der

Beschäftigungsmarkt für Asylbewerber geöffnet werden.

 


Herr Wolpert informierte, dass ein Änderungsantrag von der Fraktion CDU/FDP; SPD-Grüne und Freie Wähler sowie ein Änderungsantrag von Herrn Andreas Köhler vorliegt.

Herr Roi stellte fest, dass der Antrag bereits Anfang Juli vorlag, aber nicht in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Jetzt ist der Antrag auf der Tagesordnung und er gab nähere Erläuterungen, warum dieser Antrag gestellt wurde.

Des Weiteren bezog er sich auf den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, SPD-Grüne und Freie Wähler. Es hat sich inhaltlich nichts geändert.

Punkt 1 und Punkt 2 sind jetzt im Änderungsantrag im Punkt 3 enthalten. Er informierte über seinen Besuch in der ZAST. Hier hat sich an den Kapazitätsengpässen in den letzten 5 Monaten nichts geändert. Es werden weiterhin Asylbewerber auf die Landkreise verteilt, die noch nicht einmal einen Antrag gestellt haben. Viele der Asylbewerber sind aus sicheren Herkunftsstaaten z.B. Serbien, Bosnien-Herzegowina, die hier in Anhalt-Bitterfeld uns erreichen. Er weiß sehr wohl, dass der Landkreis sich nicht weigern kann. Man muss sie aufnehmen. Deshalb ist es wichtig, dass der Kreistag sich hierzu positioniert, weil der Umstand sich nicht geändert hat.

Er zitierte Punkt 4 des Antrages der AfD und stellte fest, dass dieser sich auch im Änderungsantrag wiederspiegelt. Auch der Punkt 5 spiegelt sich im Änderungsantrag wieder und das ist auch sehr erfreulich.

Die Fraktion AfD übernimmt den vorliegenden Änderungsantrag, da er im Wesentlichen alles beinhaltet was gefordert wurde. Er stellte fest, dass die Fraktion AfD der Impulsgeber dafür war.

Leider war es so, dass vor drei Monaten alles zerredet wurde und es ist schade, dass man solange dafür gebraucht hat. Er hofft, dass es auch etwas bewirkt, dass dem Landrat und seinen verantwortlichen Dezernenten der Rücken gestärkt wird.

Er stellte weiterhin positiv heraus, dass hier auch auf die Kosten eingegangen wurde. Das gefordert wird, dass der Bund die Kommunen und Landkreise mehr unterstützt und dass vor allem sehr positiv ist, dass die SPD-Grünen mitmacht, die Trennung von Einwanderung und Asyl. Das ist uns, als AfD, sehr wichtig.

Aus diesem Grund unterstützen wir den Änderungsantrag und übernehmen ihn.

Herr Northoff erklärte, dass das Thema Asyl uns alle bewegt. Deshalb ist es auch angebracht, dass wir dazu Stellung nehmen. Fraktionsübergreifend hat man sich zusammengesetzt und ein Papier erarbeitet, das der Angelegenheit umfassend gerecht wird. Insbesondere wurden auch der finanzielle Gesichtspunkt herausgestellt, sowie die Punkte, die unter rechtlichen Gesichtspunkten wichtig sind, wurden entsprechend herausgearbeitet. Wenn es sich jetzt abzeichnet, dass diese Resolution einvernehmlich verabschiedet werden kann, so können wir nach außen ein Zeichen setzen, das dieser Problematik gerecht wird.

Frau Kutz erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE den Anspruch auf Asyl unterstützt und bekennt sich dazu. Auch dass dieser menschenrechtlich und grundrechtlich abgesichert ist, steht für uns nicht in Frage. Es ist aber so, dass uns dieser Antrag nicht weit genug geht und wir einige Positionen haben, die weitergehend sind. Zum Beispiel ist die Trennung zwischen Asylbewerbern und Einwanderern nicht nachvollziehbar. Die Trennung zwischen humanitärer und arbeitsmarktbezogener Einwanderung können wir einfach nicht mit vollziehen. Auch die Aufnahme des Punktes 7 ist sehr problematisch. Begrüßt wird allerdings, dass die Kommunen durch Bund und Länder finanziell entlastet werden sollen. Es wird ebenfalls begrüßt, dass mit Sprachkursen für alle, die zu uns kommen, dafür gesorgt werden soll, dass sie schnell integriert werden können. Dass sie bei Anerkennung auch ganz schnell in die Berufsorientierung und Berufsausbildung gebracht werden.

Letztendlich wird die Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht vollständig zustimmen können, da einige Fraktionsmitglieder Probleme mit diesem Antrag haben. Nicht, weil wir es nicht einsehen,  sondern weil er uns nicht weit genug geht.

Herr Wolpert verwies darauf, dass jetzt ein gemeinsamer Antrag, der auch von der AfD Faktion übernommen wurde, vorliegt. Hierzu gibt es noch einen Änderungsantrag von Herrn Köhler, welcher sich eigentlich auf den ursprünglichen Antrag der AfD Fraktion bezog. Er fragte Herrn Köhler, ob sich sein Antrag auch auf den nunmehr einzig bestehenden Resolutionsantrag bezieht. Herr Köhler bestätigte dies und ihm wurde das Wort zur Begründung seines Änderungsantrages erteilt.

Herr Köhler möchte den Antrag um drei weitere Punkte erweitern:

1. Punkt 6            Unverzügliche Ausweisung von straffällig gewordenen Asylbewerbern und Asylanten nach §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz.

2. Punkt 7            Wiedereinführung der Residenzpflicht zur Erleichterung der Arbeit der zuständigen Behörden.

3. Punkt 8            Konsequentes Vorgehen der Staatsmacht gegen potenzielle Straftäter, die Polizei- und Behördeneinsätze im Zusammenhang mit Abschiebung behindern bzw. erschweren.

Er begründet den Antrag wie folgt:

Dieser Antrag ist zur Unterstützung der Behörden, zur Kostenersparnis des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und zur Erhöhung der inneren Sicherheit gedacht. Letztendlich ist es nur eine

Mahnung an die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, welche für jedes Mitglied des Kreistages selbstverständlich sein sollte.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

 

Herr Wolpert schlug vor, zuerst über den Änderungsantrag von Herrn Köhler und dann über die Resolution abzustimmen.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Köhler wurde mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme und 3 Enthaltungen abgelehnt.