Die Vorlage lag zur
Beratung des Kreis- und Finanzausschusses noch nicht komplett vor.
Frau Kutz informierte, dass die namentliche Meldung erst nach der
Fraktionssitzung erfolgen kann. Die Fraktionssitzung wird am 31. August 2015
stattfinden.
Herr Schulze fragte die anwesenden Mitglieder, ob dieser
Verfahrensweise zugestimmt werden kann.
Es gab keine Einwendungen zu dieser Verfahrensweise.