Sitzung: 15.10.2015 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Vorlage: BV/0236/2015
Herr Dittmann erklärte, dass hierzu natürlich ein paar
Anmerkungen aus Zerbst erlaubt sind. Er erneuerte wiederum die Fragestellung,
warum wieder nicht über eine Absenkung der Mindestmüllmengen geredet wurde. Es
wurde ja bereits beim letzten Mal der statistische Durchschnittswert
diskutiert. Zweitens wird ja das Personenentgelt mehrfach fällig, zumindest für
die, die berufstätig sind. Sie bezahlen es einmal als Einwohner des
Landkreises, und der Arbeitgeber kann es dann noch einmal bezahlen. Er gab dazu
noch nähere Erläuterungen.
Im Zuge der
Verchipung gab es bei verschiedenen Unternehmen entsprechende Kritikpunkte.
Bisher gab es im Einvernehmen mit dem Kreistag eine flexible Lösung, die aber
durch die Einführung des Chipsystems, nach Aussage der Geschäftsführung, so
nicht mehr umsetzbar ist, weil entsprechende Veranlagungen zu hinterlegen sind.
Wenn jetzt so etwas neu gemacht werden soll, dann sollte man solche Baustellen
gleich mit behandeln.
Herr Northoff verwies darauf, dass diese Problematik
schon lange diskutiert wurde. Hier handelt es sich um eine Vorlage der
Verwaltung, und entsprechende Änderungsanträge liegen noch nicht vor. Jedem
Mitglied des Kreistages steht es frei, einen entsprechenden Änderungsantrag
einzureichen, über den dann der Kreistag befinden muss.
Er tendiert dafür,
dass der Kreis- und Finanzausschuss dem Kreistag eine Empfehlung aussprechen
sollte.
Herr Dittmann tendiert schon dazu, seine Rechte hier im
Ausschuss wahrzunehmen. Vielleicht sollte das Fachamt oder der Geschäftsführer
zu Wort kommen. Vielleicht führt das dann zu einer Präzisierung oder
Abschwächung seines Antrages.
Herr Rößler erklärte, dass das Anliegen war, die
Satzung den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eine Veränderung der
Mindestmüllmengen ist damit nicht vorgesehen. Für die Verchipung muss auch eine
entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus werden
auch Begrifflichkeiten angepasst. Die Veränderungen wurden in den Fraktionen
und Ausschüssen vorgestellt und erläutert. Hier kam dann auch der Vorschlag,
man könnte ja gleich mit der Verchipung auch den Inhalt der Restmülltonne mit
verwiegen. Genau das will man aber nicht. Denn, wenn man das Restmüllaufkommen
wiegt, weiß man ganz genau was passieren wird. Dann hat man wieder vermehrt
Müllverkippungen in der Landschaft und durch die Beseitigung dieser wilden
Müllkippen werden die Entgelte dann wieder steigen. Eigentlich ist man mit dem
jetzt existierenden System zufrieden.
Wenn aber eine
Änderung gewünscht wird, so wird man dies tun.
Herr Wolpert ergänzte, dass die Volumenentgelte gleich
Personenentgelte sind. Für gewerbliche Nutzer werden diese dann in
Einwohnergleichwerte umgerechnet. Das sind die Unterschiede auch im Preisblatt.
Einmal geht es nach Personen und einmal nach Einwohnergleichwerte. Die
Einwohnergleichwerte entsprechen nicht unbedingt exakt, wie viel Beschäftigte
im Betrieb sind.
Herr Dittmann wird das mit aufgreifen. Es erschließt sich
dann aber nicht, warum von Seiten der ABI-KW nach der Mitarbeiterzahl gefragt
wurde.
Herr Wolpert erklärte, weil dass die Berechnungsgrundlage
für die Einwohnergleichwerte sind.
Es gab keine
weiteren Anfragen.