Herr Dittmann erklärte, dass hierzu natürlich ein paar Anmerkungen aus Zerbst erlaubt sind. Er erneuerte wiederum die Fragestellung, warum wieder nicht über eine Absenkung der Mindestmüllmengen geredet wurde. Es wurde ja bereits beim letzten Mal der statistische Durchschnittswert diskutiert. Zweitens wird ja das Personenentgelt mehrfach fällig, zumindest für die, die berufstätig sind. Sie bezahlen es einmal als Einwohner des Landkreises, und der Arbeitgeber kann es dann noch einmal bezahlen. Er gab dazu noch nähere Erläuterungen.

Im Zuge der Verchipung gab es bei verschiedenen Unternehmen entsprechende Kritikpunkte. Bisher gab es im Einvernehmen mit dem Kreistag eine flexible Lösung, die aber durch die Einführung des Chipsystems, nach Aussage der Geschäftsführung, so nicht mehr umsetzbar ist, weil entsprechende Veranlagungen zu hinterlegen sind. Wenn jetzt so etwas neu gemacht werden soll, dann sollte man solche Baustellen gleich mit behandeln.

Herr Northoff verwies darauf, dass diese Problematik schon lange diskutiert wurde. Hier handelt es sich um eine Vorlage der Verwaltung, und entsprechende Änderungsanträge liegen noch nicht vor. Jedem Mitglied des Kreistages steht es frei, einen entsprechenden Änderungsantrag einzureichen, über den dann der Kreistag befinden muss.

Er tendiert dafür, dass der Kreis- und Finanzausschuss dem Kreistag eine Empfehlung aussprechen sollte.

Herr Dittmann tendiert schon dazu, seine Rechte hier im Ausschuss wahrzunehmen. Vielleicht sollte das Fachamt oder der Geschäftsführer zu Wort kommen. Vielleicht führt das dann zu einer Präzisierung oder Abschwächung seines Antrages.

Herr Rößler erklärte, dass das Anliegen war, die Satzung den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eine Veränderung der Mindestmüllmengen ist damit nicht vorgesehen. Für die Verchipung muss auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Darüber hinaus werden auch Begrifflichkeiten angepasst. Die Veränderungen wurden in den Fraktionen und Ausschüssen vorgestellt und erläutert. Hier kam dann auch der Vorschlag, man könnte ja gleich mit der Verchipung auch den Inhalt der Restmülltonne mit verwiegen. Genau das will man aber nicht. Denn, wenn man das Restmüllaufkommen wiegt, weiß man ganz genau was passieren wird. Dann hat man wieder vermehrt Müllverkippungen in der Landschaft und durch die Beseitigung dieser wilden Müllkippen werden die Entgelte dann wieder steigen. Eigentlich ist man mit dem jetzt existierenden System zufrieden.

Wenn aber eine Änderung gewünscht wird, so wird man dies tun.

Herr Wolpert ergänzte, dass die Volumenentgelte gleich Personenentgelte sind. Für gewerbliche Nutzer werden diese dann in Einwohnergleichwerte umgerechnet. Das sind die Unterschiede auch im Preisblatt. Einmal geht es nach Personen und einmal nach Einwohnergleichwerte. Die Einwohnergleichwerte entsprechen nicht unbedingt exakt, wie viel Beschäftigte im Betrieb sind.

Herr Dittmann wird das mit aufgreifen. Es erschließt sich dann aber nicht, warum von Seiten der ABI-KW nach der Mitarbeiterzahl gefragt wurde.

Herr Wolpert erklärte, weil dass die Berechnungsgrundlage für die Einwohnergleichwerte sind.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.