Herr Mormann übergab das Wort an Frau Mylius zur Berichterstattung aus dem Kulturbereich.

 

Frau Mylius informierte über einen Antrag der Stadt Zerbst auf Förderung und Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Die Stadt Zerbst/Anhalt beabsichtigt im Jahr 2017 das Zerbster Prozessionsspiel aus dem Jahr 1507 wiederaufzuführen. Ca. 300 Personen sollen an dem Stück mitwirken. Für die Haushaltsplanung 2016 wurde dafür von der Verwaltung eine Änderungsanzeige an die Kämmerei gestellt und beantragt, im Finanzplan 2017 5.000,00 Euro für das Projekt der Stadt Zerbst einzustellen.

 

Bibliotheksförderung

Der Antrag auf Bibliotheksförderung für das Jahr 2016 wurde fristgerecht an das Landesverwaltungsamt gestellt. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Kunstwelten

Hier liegt ein Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns vor. Die Beschlussvorlage hierfür wird für die nächste Sitzung des Kultur- und Tourismusausschusses vorbereitet.

 

Sachstand zum Antrag gemäß dem Informationszugangsgesetzes LSA

Der Tanz- und Trachtengruppe Salzfurt Kapelle e. V. hatte die Einsichtnahme in die Förderlisten und die Erstellung von Übersichten von 2010 bis 2014 beantragt. Dazu hat das Schulverwaltungs- und Kulturamt einen Zwischenbescheid an den Verein gegeben und darüber informiert, dass dafür Kosten entstehen würden. Um diese zu minimieren, beantragte der Verein nunmehr eine unmittelbare und direkte Akteneinsicht vor Ort. Das Rechtsamt prüfte diesen neuen Antrag, da hierzu ggf. eine Einverständniserklärung jedes Vereins für eine Einsichtnahme in die Akten erforderlich werden würde. Die Variante der Akteneinsicht vor Ort, so das Prüfergebnis, ist allein schon wegen der Beteiligung Dritter hinsichtlich der Kosten und des Personalaufwandes die aufwendigste.

Jeder Verein müsste angeschrieben werden. Die personenbezogenen Daten in den Akten müssten geschützt werden. Dies wäre ein enormer Verwaltungsaufwand, der nicht einfach so neben den normalen Arbeitsaufgaben zu bewältigen wäre.

 

Herr Lehmann fragte nach den rechtlichen Grundlagen, weshalb die Vereine beteiligt werden müssen. Frau Mylius schlug vor, das Antwortschreiben des Rechtsamtes dem Protokoll beizufügen (Anlage 2), da dort auf die einzelnen Paragraphen eingegangen wird.

 

Herr Prof. Dr. Poerschke fragte nach dem sachlichen Zusammenhang der Ablehnung des Antrages des Trachtenvereins zu der Akteneinsicht in Unterlagen anderer Vereine. Herr Döring bekräftigte noch einmal, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung des Landkreises gibt. Als Konsens der Diskussion stellte Herr Mormann dazu folgenden Antrag:

 

„Der Kultur- und Tourismusausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, dem Tanz- und Trachtengruppe Salzfurt Kapelle e. V. mitzuteilen, dass die Daten nicht freigegeben werden sollen, da es in einer völligen Unverhältnismäßigkeit zu dem Aufwand steht.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.