Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:  Der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach bisheriger Rechtslage gezahlten Kindergeld und dem auf Grund des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages vom 16.07.2015 erhöhten Kindergeld wird für das Jahr 2015 nicht auf das Pflegegeld gemäß § 39 SGB VIII angerechnet.


Zur Beschlussvorlage BV/0257/2015 gab es keine Anfragen. Frau Reinbothe bitte um Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt mit 10 Ja-Stimmen.