Es lag ein schriftlicher Einwand von Herrn Köhler zur Niederschrift vom 24.09.2015 vor. Herr Köhler möchte als „Kreisrat“, dass die namentliche Erwähnung seines Abstimmungsverhaltens zur Vorlage 0240/2015 in die Niederschrift aufgenommen wird. Nach Prüfung seines Einwandes wurde festgestellt, dass der Antrag berechtigt ist. Herr Köhler hatte bereits nach der Abstimmung angezeigt, dass namentlich sein Abstimmungsverhalten in die Niederschrift aufgenommen wird. Die Korrektur wird im Original der Niederschrift vorgenommen.

Herr Wolpert machte Herrn Köhler darauf aufmerksam, dass er nicht berechtigt ist, den Titel „Kreisrat“ in Anspruch zu nehmen, da es eine Amtsbezeichnung der Besoldungsgruppe A13 ist. Er ist Mitglied des Kreistages.

Frau Sauermann bezog sich auf einen Fehler auf Seite 18 der Niederschrift. Nicht „Frau Sauermann“ erklärte, dass der Aufsichtsrat an dem Tag informiert wurde, wo Aufsichtsratssitzung war, sondern „Frau Hinze“. Sie bat um Überprüfung mit Hilfe des Aufzeichnungsgerätes.

Herr Wolpert erklärte, dass Einwendungen zur Niederschrift mit einer Frist von 5 Tagen vor der nächsten Sitzung grundsätzlich schriftlich abzugeben sind.

Durch Frau Hinze konnte bestätigt werden, dass sie diese Aussage gemacht hatte und nicht Frau Sauermann. Die Änderung in der Niederschrift wird vorgenommen.

Herr Köhler bat trotzdem noch einmal abstimmen zu lassen. Es war nicht namentlich im Protokoll drinne. Wenn die Bezeichnung „Kreisrat“ vielleicht aus Versehen war, es geht ja um den Inhalt, es war ja längst in der Kreistagssitzung besprochen und wenn das nun eine kleiner Formfehler ist, so ist es doch viel verwerflicher, wenn das in der Niederschrift nicht erscheint, was ausdrücklich verlangt worden ist. Ich denke darüber kann man abstimmen. Es ist bestätigt und es wird nicht wieder passieren, dass ich als „Kreisrat“ schreibe.

Herr Wolpert verdeutlichte noch einmal, dass er bereits den Antrag von Herrn Köhler statt- gegeben hatte. Er hatte Recht bekommen und es wird übernommen.

Herr Wolpert stellte die geänderte Niederschrift zur Abstimmung.

Die geänderte Niederschrift vom 24.09.2015 wurde mehrheitlich bei 3 Enthaltungen genehmigt.