(Herr König, Herr Lehmann, Herr Mormann gegangen = 43+1 = 80,00%)

Herr Köhler begrüßte ausdrücklich die polnische Delegation. „Ich äußere nicht nur meine Anerkennung, der national konservativen Einstellung dieser Leute auch zur Flüchtlingspolitik. Die Handlungsweise zum Schutz ihres Volkes in Europa ist verantwortungsvoll und hoffentlich beispielgebend. Aber dazu will ich jetzt nichts weiter ausführen. Ich habe eine Frage an den Vorsitzenden oder an die Rechtsabteilung. Ich hatte in der letzten Kreistagssitzung eine begrenzte Anzahl von Anfragen, im Prinzip zum Tagesordnungspunkt gehabt. In der Geschäftsordnung im § 9 (3) steht, dass man zu einer Sache zweimal sprechen kann, also nicht zu einem Tagesordnungspunkt und im § 7 (1) ist zu einzelnen Angelegenheiten des Landkreises oder seiner Vertretung zu fragen. Ich hätte es gerne mal beantwortet, ob ich mehrere Anfragen beim Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen stellen darf, wenn sie jedes Mal zu einer anderen Sache sind. Dann hatte ich ein Antwortschreiben vom Landrat bekommen, zum Ausbildungsstand der Flüchtlinge, die vermittelt werden sollen, hatte ich bis jetzt keine Antwort bekommen, außer eine zeitliche Aufschiebung. Ich hätte gern ein Datum, wann ich dann eine Antwort kriegen kann, bitte zeitnah, ist schon 4 Wochen her. Sonst, es ist ja wichtig wegen der Vermittlung, dass sie auch wirklich in das Berufsleben eingegliedert werden können.

Herr Wolpert bemerkte, wenn man laut Geschäftsordnung zu einer Sache zweimal reden darf, lege ich es so aus, dass es zu dem Tagesordnungspunkt gehört, weil die Anträge auch einen einzelnen Tagesordnungspunkt haben. Bei Anfragen und Anregungen kann man so viel Fragen stellen, wie man will. Man darf aber nur ein- bis zweimal in der Sache reden und nicht 30 Fragen dazu nutzen, um 30 Mal zu reden, weil wir in der Geschäftsordnung sagen „zu einer Sache“ und die ist üblicherweise der Tagesordnungspunkt. Wenn er das anders ausgelegt haben will, steht es ihm frei das zu tun.

Das ist die Auslegung, so wie ich sie vornehme. Wenn der Kreistag der Meinung ist, es wäre falsch, sollte er einen entsprechenden Änderungsantrag zur Geschäftsordnung bringen. Ich lege es so aus und es ist seit Jahren die übliche Vorgehensweise.

Herr Lehmann bat den Landrat, die Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen den Bürgern zur Verfügung zu stellen. Diese sind derzeit im Internet nicht für die Bürger einsehbar. Man ist als Kreistag auch hier in der Informationspflicht

Herr Wolpert wird die Rechtslage prüfen und dem Kreistag die Handhabung unterbreiten.

Herr Honsa stellte seine Frage zur Flüchtlingsproblematik. Er dankte den ehrenamtlichen Helfern für das bisher Geleistete. Es wurde vorhin dargelegt, die erste Tranche kam schon. Die Bundesregierung redet schon sehr lange davon, Landkreise und Länder zu unterstützen. Wie viel ist denn schon angekommen?

Herr Lingk erklärte, es geht um hier um Mehrerträge i.H.v. 1.000.037 €. Die Ankündigung lautete, dass im November eine zweite gleichgroße Tranche auf uns drauf zukommt. Das ergibt sich aus der Gesamtsumme, die zur Verfügung gestellt wurde, 50 Mio. € waren im Gespräch und müssten im November kommen, so dass für die Mehrkosten dann knapp 2.000.100 € vorhanden sind.

Herr Köhler fragte, wann er eine Antwort durch die Kreisverwaltung zu seiner Anfrage zur Flüchtlingsqualifizierung bekommt, 4 Wochen ist es her.

Herr Schulze sicherte zu, sobald diese Zahlen vorliegen. Es zählt nicht unbedingt zu den Grundsätzen, dass so etwas bei der Erfassung der Flüchtlinge abgefragt wird. Wenn die Duldung vorliegt, werden sie entsprechend übergehen zum Jobcenter. Dort wird es dann entsprechend erfasst.

Herr Mormann brachte eine Anregung in Bezug auf Herrn Köhler. Einerseits hatte es ihn gefreut, dass er die polnischen Gäste begrüßte, auch wenn sie schon weg waren. Andererseits konnte er sich gut vorstellen, dass es gerade für Herrn Köhler besonders wichtig war, Gäste aus Pleß zu begrüßen, denn von dort aus sind es noch 15 Kilometer bis Auschwitz und wenn man das nächste Mal dorthin fährt, könne man natürlich auch sein Weltbild dann in eine andere Richtung bringen.

Herr Wolpert bemerkte, dass man beim Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen war und was Herr Mormann äußerte, war persönlich auf das Kreistagsmitglied gemünzt und betraf nicht den Kreistag.

Herr Mormann vertrat die Auffassung, dass man auch mal eine Anregung vorbringen könnte, auch wenn sie dem Vorsitzenden nicht passt.

Herr Wolpert äußerte, dass diese Anregung keine war, die von dem Tagesordnungspunkt gedeckt sei und dabei bleibt er.

Herr Wesenberg ging noch einmal auf die Forderung von Herrn Köhler zum Bildungsstand der Flüchtlinge ein. Die Frage, welche Qualifikationen, Ausbildung und Abschlüsse bringen die Flüchtlinge mit, muss man jahrgangsmäßig betrachten. Es ist sehr schwer. Es wird diskutiert, ob Ausbildungen überhaupt vergleichbar sind. In Deutschland besteht das Problem, dass Ausbildungsnachweise häufig in Frage gestellt werden. Es gibt Institutionen, die über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten zu befinden haben. Man kann schon Aussagen treffen, mit welchen Voraussetzungen die Leute hierher kommen. Aber das ist eine schier unlösbare Aufgabe für die Verwaltung.

Herr Roi hatte letztes Jahr im September 22 Fragen gestellt. Eine war unter anderem der Kategorisierung nach Mann, Frau und Kind. Die Antwort des Landkreises lautete, solche Erhebung gibt es nicht. Er bezweifelte, dass man hier eine Erhebung über die Abschlüsse bekommt. Er verstand nicht, warum das so schwer ist festzustellen.

Weiterhin sprach er zur Entlastung des Verwaltungsrates der KomBA-ABI aus 2013 und in diesem Jahr hatten wir bereits 5 Leute, die sich irgendwann mal Chef nennen durften. Anfang des Jahres sprach man von strategischer Neuausrichtung, welches letztendlich nicht zutraf. Herr Böddeker wurde zum Ermittler bestellt. Der Kreistag sollte informiert werden, was an den Vorwürfen wahr ist. In der Zeitung stand nun, dass Frau Wohmann, die gemeinsam mit Herrn Eichelberg abberufen wurde, sich wieder beworben hat und in der engeren Auswahl war. Er fragte sich, wenn der Verwaltungsrat damals Frau Wohmann abberufen hat und sie nun wieder in der engeren Auswahl hat, scheint ja an den Vorwürfen nichts dran gewesen zu sein. Er fragte, wann der Abschlussbericht des Ermittlers vorliegt.

Seine weitere Frage betraf die Wakeboardanlage an der Goitzsche. In einem Zeitungsartikel stand heute, dass der Landkreis dem Ortsbürgermeister von Wolfen genehmigungsrechtliche Probleme bereitet. Daher nun seine Frage, wie es mit den Genehmigungen für die Wakeboardanlage aussieht. Laut Aussage einer Landkreismitarbeiterin im Mai 2015 gäbe es keine Genehmigung und ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Ist das so? Auf Nachfrage der Fraktion, 2 Tage später, hieß es, die Genehmigung wäre da. War die Aussage der Landkreismitarbeiterin falsch oder gibt es entsprechende Maßnahmen seitens des Landkreises? Auch in Wolfen wurden ja Bußgelder verhangen, weil Silvester dort eine Veranstaltung stattfand. Er möchte dem auf den Grund gehen, was heute in der Zeitung stand.

Herr Schulze betonte, dass er sich trotz gezielter Informationen aus dem Verwaltungsrat der KomBA-ABI nicht zu personellen Dingen äußern wird. Die Fragen hat nicht er gestellt, sondern die AfD Fraktion, welche ebenso im Verwaltungsrat vertreten ist. Des Weiteren fand er es interessant, wie man versucht, Verwaltungsverfahren politisch zu beeinflussen, indem man erstens selbst den Fehler macht und zweitens sich als Märtyrer hinstellt.

Wenn ein Bauherr bauen will, muss er einen Bauantrag stellen und kann den Bau erst dann nutzen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Bis dahin muss jeder Bauherr die entsprechenden notwendigen Unterlagen beibringen. Nach seiner Kenntnis erfolgte dies bisher nicht. Eigentlich würde er heute darüber nicht diskutieren wollen, denn im Normalfall würde der Bauherr dazu mit eingeladen werden. Wenn ein Bauherr widerrechtlich einen Bau nutzt, und das extra in die Zeitung schreibt, kann man dem Bauherrn nicht helfen. Dass die Verwaltung spätestens dann reagiert, wenn sie mit der Nase draufgestupst wird, ist logisch. Deshalb sollte jeder vorher seine Hausaufgaben machen. Dabei geht’s a) um die Silvesterfete. Die hätte er noch nicht machen dürfen. Dann b) Ihre Veranstaltung, die eine öffentliche Veranstaltung war, weil gar nicht die Genehmigung dafür bekannt war, weil der Bau noch nicht abgeschlossen und abgenommen ist, und dann c) für die Veranstaltung im Rahmen der Musiknacht, und dass dann noch zu koppeln, indem man dann sagt, jetzt wollen wir das mal den Schulze unterschieben, denn der hat was dagegen. Ganz im Gegenteil. Herrn Krillwitz wurde sogar geholfen, weil er ein Investor ist. Er stellte weiterhin fest, dass die Veranstaltung nicht ganz so bedeutend war, und er sich nicht auf dieses Niveau begibt. Er fand es schon sehr bedenklich, wenn Herr Roi hier versucht, etwas zu unterstellen in beiderseitiger Absprache mit Herrn Krillwitz. Aber für manche Politikspiele, die von der AfD Fraktion gefahren werden, hatte er volles Verständnis, das passe genau ins Raster.

Herr Roi erklärte, dass sich seine Frage nicht auf den Inhaber des Wolfener Bahnhofes bezog, sondern auf die Wakeboardanlage.

Herr Wolpert stellte fest, die Frage zielte darauf ab, ob die Behauptung der Mitarbeiterin der Verwaltung, dass ein Strafverfahren wegen der Wakeboardanlage eingeleitet wurde, wahr war.

Herr Schulze teilte mit, dass Herr Roi zu den anderen beiden Punkten eine Antwort bekommen hatte. Die Antwort bezüglich der Mitarbeiterin bekommt er auch noch.

Es gab keine weiteren Anfragen.