Einleitend informiert Herr Hippe über den Entwurf Allgemeine Vorschrift des LK ABI zur Finanzierung von eigenwirtschaftlichen Verkehrsdiensten im ÖPNV. Das Personenförderungsgesetz besagt im § 8,Verkehrsleistungen mit öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen.

Es wurden sich Gedanken gemacht, wie die Festsetzung der EU-Richtlinie 1370 inhaltlich ausgestaltet werden kann.

 

Dieser Satzungsentwurf wird von Frau Kamli, Amt 80, vorgestellt und sehr ausführlich erläutert, er bildet dann Grundlage für die Finanzierungsvereinbarung.

Die EU-Richtlinie 1370 bildet die Grundlage zur Erstellung einer solchen Satzung.

 

Die aufgetretenen Fragen der Abgeordneten wurden nach Erläuterung jedes einzelnen Paragraphen gleich im Anschluss daran beantwortet.

 

Für Herrn Schönemann ist der Satz 2 der Antragstellung unklar, hinsichtlich einer Tarifänderung soweit eine Überschreitung der Höchsttarife beabsichtigt ist, ist er erst nach Vorliegen der Bestätigung durch die zuständige Behörde zulässig. Was soll denn bestätigt werden, dass man seinen Antrag stellen kann.

 

Frau Kamli erklärt, die zuständige Behörde ist der Aufgabenträger, der Landkreis. Frau Kamli hat die Funktion der Genehmigungsbehörde beim Landkreis. Die Tarifänderungen müssen bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden, dem müsste sie dann zustimmen. Bevor dieses im Rahmen der Satzung passiert, muss diese Tarifänderung, erst mit dem Aufgabenträger, in dem Fall mit Herrn Otto abgestimmt werden. Erst wenn er zustimmt und dies in der Satzung geändert wird, wäre das Unternehmen in der Lage die Tarifänderungen bei Frau Kamli zu beantragen.

 

Von Herrn Hippe kam noch eine kleine Ergänzung, wo noch drastischer erkennbar ist, der Aufgabenträger ist der Behüter der Daseinsfürsorge im Landkreis zu Verkehrsleistungen.

 

Die Höchsttariffestsetzungen in dieser Satzung weisen eine EU-konforme Ausreichung der Mittel aus, ergänzt Herr Hippe. Das ist wichtig, wenn man über einen Zeitraum von 10 Jahren denkt, dass man auch juristisch gut gewappnet in einen Wettbewerb gehen kann, der im nächsten Jahr beginnt. Die Satzung wird dann nochmals im Ausschuss als Beschlussvorlage vorgestellt, mit dem Ziel dem Kreistag am 3.12.15 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dann haben wir die 3 Voraussetzungen geschaffen, die erforderlich sind, für eine Neuerteilung der Konzession im nächsten Jahr.

 

Ob die Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung mit enthalten sind fragt Herr Wallwitz. Eine weitere Frage zum § 17 zu den Berichtspflichten und Veröffentlichungen im Absatz 2, hier wird ausgeführt, dass die zuständige Behörde das Ermessen hat, selbst zu entscheiden, was zur Veröffentlichung freigegeben wird und was nicht. Wie wird er Ermessenspielraum definiert und wo soll er veröffentlicht werden.

 

Basis für die Veröffentlichung bildet die EU-Verordnung informiert Herr Hippe.

Frau Kamli teilt mit, die Veröffentlichungen stehen jeweils im Amtsblatt.

 

Für Herrn Klausnitzer/Tausch?? stellt sich die Frage, da es eine EU-weite Ausschreibung ist, ob das Unternehmen den Sitz im Land Sachsen-Anhalt haben muss.

 

Bei einer EU-weiten Ausschreibung ist es nicht erforderlich, dass der Sitz in Sachsen-Anhalt ist teilt Frau Kamli mit.

 

Herr Honsa fragt, ob die Sicherheit unserer Bevölkerung und unserer Schüler gegeben ist, z.B. wenn ein Unternehmen nach einer gewissen Zeit alles hinschmeißt, was ist dann. Eine weitere Frage gab es zum Inkrafttreten der Satzung, die im Dezember beschlossen werden soll und erst nach eineinhalb Jahren in Kraft tritt, ob dies ausschreibungstechnische Hintergründe sind.

 

Frau Kamli erläutert die Zeitschiene.

 

Es ist unsere Aufgabe, sagt Herr Hippe wie wir die Antragsbearbeitung und Auswertung gestalten. Es ist wie bei einer Ausschreibung, wo wir Bewertungskriterien festlegen. Es darf nicht nur der Preis entscheiden. Es sind eine Menge von Vorgaben zu erfüllen.

 

Als sehr kurzfristig sieht Herr Klausnitzer/Tausch??? die Terminkette bis zur Beschlussfassung.

 

Herr Hippe machte den Vorschlag, damit noch in die Fraktionen zu gehen.

 

Durch Herrn Otto wurde der Entwurf des Nahverkehrsplanes vorgetragen. Inwieweit hat das Ingenieurbüro aus Leipzig hierbei geholfen möchte Herr Böhm wissen.

 

Dazu informiert Herr Hippe, dass das Ingenieurbüro fachliche Unterstützung gab.