Sitzung: 13.10.2015 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Einleitend informiert Herr
Hippe über den Entwurf Allgemeine Vorschrift des LK ABI zur Finanzierung von
eigenwirtschaftlichen Verkehrsdiensten im ÖPNV. Das Personenförderungsgesetz
besagt im § 8,Verkehrsleistungen mit öffentlichen Personennahverkehr sind
eigenwirtschaftlich zu erbringen.
Es wurden sich Gedanken
gemacht, wie die Festsetzung der EU-Richtlinie 1370 inhaltlich ausgestaltet
werden kann.
Dieser Satzungsentwurf wird
von Frau Kamli, Amt 80, vorgestellt und sehr ausführlich erläutert, er bildet
dann Grundlage für die Finanzierungsvereinbarung.
Die EU-Richtlinie 1370 bildet
die Grundlage zur Erstellung einer solchen Satzung.
Die aufgetretenen Fragen der
Abgeordneten wurden nach Erläuterung jedes einzelnen Paragraphen gleich im
Anschluss daran beantwortet.
Für Herrn Schönemann ist der
Satz 2 der Antragstellung unklar, hinsichtlich einer Tarifänderung soweit eine
Überschreitung der Höchsttarife beabsichtigt ist, ist er erst nach Vorliegen
der Bestätigung durch die zuständige Behörde zulässig. Was soll denn bestätigt
werden, dass man seinen Antrag stellen kann.
Frau Kamli erklärt, die
zuständige Behörde ist der Aufgabenträger, der Landkreis. Frau Kamli hat die
Funktion der Genehmigungsbehörde beim Landkreis. Die Tarifänderungen müssen bei
der Genehmigungsbehörde beantragt werden, dem müsste sie dann zustimmen. Bevor
dieses im Rahmen der Satzung passiert, muss diese Tarifänderung, erst mit dem
Aufgabenträger, in dem Fall mit Herrn Otto abgestimmt werden. Erst wenn er
zustimmt und dies in der Satzung geändert wird, wäre das Unternehmen in der
Lage die Tarifänderungen bei Frau Kamli zu beantragen.
Von Herrn Hippe kam noch eine
kleine Ergänzung, wo noch drastischer erkennbar ist, der Aufgabenträger ist der
Behüter der Daseinsfürsorge im Landkreis zu Verkehrsleistungen.
Die Höchsttariffestsetzungen
in dieser Satzung weisen eine EU-konforme Ausreichung der Mittel aus, ergänzt
Herr Hippe. Das ist wichtig, wenn man über einen Zeitraum von 10 Jahren denkt,
dass man auch juristisch gut gewappnet in einen Wettbewerb gehen kann, der im
nächsten Jahr beginnt. Die Satzung wird dann nochmals im Ausschuss als
Beschlussvorlage vorgestellt, mit dem Ziel dem Kreistag am 3.12.15 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Dann haben wir die 3
Voraussetzungen geschaffen, die erforderlich sind, für eine Neuerteilung der
Konzession im nächsten Jahr.
Ob die Kosten in der Gewinn-
und Verlustrechnung mit enthalten sind fragt Herr Wallwitz. Eine weitere Frage
zum § 17 zu den Berichtspflichten und Veröffentlichungen im Absatz 2, hier wird
ausgeführt, dass die zuständige Behörde das Ermessen hat, selbst zu
entscheiden, was zur Veröffentlichung freigegeben wird und was nicht. Wie wird
er Ermessenspielraum definiert und wo soll er veröffentlicht werden.
Basis für die Veröffentlichung
bildet die EU-Verordnung informiert Herr Hippe.
Frau Kamli teilt mit, die
Veröffentlichungen stehen jeweils im Amtsblatt.
Für Herrn Klausnitzer/Tausch??
stellt sich die Frage, da es eine EU-weite Ausschreibung ist, ob das
Unternehmen den Sitz im Land Sachsen-Anhalt haben muss.
Bei einer EU-weiten
Ausschreibung ist es nicht erforderlich, dass der Sitz in Sachsen-Anhalt ist
teilt Frau Kamli mit.
Herr Honsa fragt, ob die
Sicherheit unserer Bevölkerung und unserer Schüler gegeben ist, z.B. wenn ein
Unternehmen nach einer gewissen Zeit alles hinschmeißt, was ist dann. Eine
weitere Frage gab es zum Inkrafttreten der Satzung, die im Dezember beschlossen
werden soll und erst nach eineinhalb Jahren in Kraft tritt, ob dies
ausschreibungstechnische Hintergründe sind.
Frau Kamli erläutert die
Zeitschiene.
Es ist unsere Aufgabe, sagt
Herr Hippe wie wir die Antragsbearbeitung und Auswertung gestalten. Es ist wie
bei einer Ausschreibung, wo wir Bewertungskriterien festlegen. Es darf nicht
nur der Preis entscheiden. Es sind eine Menge von Vorgaben zu erfüllen.
Als sehr kurzfristig sieht
Herr Klausnitzer/Tausch??? die Terminkette bis zur Beschlussfassung.
Herr Hippe machte den
Vorschlag, damit noch in die Fraktionen zu gehen.
Durch Herrn Otto wurde der
Entwurf des Nahverkehrsplanes vorgetragen. Inwieweit hat das Ingenieurbüro aus
Leipzig hierbei geholfen möchte Herr Böhm wissen.
Dazu informiert
Herr Hippe, dass das Ingenieurbüro fachliche Unterstützung gab.