Frau Mylius informierte, dass die 3.Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 aufgrund der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 notwendig wurde.

Die erforderliche Mindestschülerzahl für Grundschulen beträgt für den Planungszeitraum SJ 2014/2015 bis SJ 2018/2019 nunmehr 60 Schüler(innen). Somit ist die bisher ab dem SJ 2017/2018 geforderte Mindestschülerzahl von 80 Schülern(innen) für Grundschulen hinfällig.

 

Aufgrund des Zuwachses von Schülern(innen) mit Migrationshintergrund könnten sich die Schülerzahlen jedoch nochmals in den Schulen verändern, dies ist auch aus der Übersicht, die den Mitgliedern des Ausschusses vor Beginn der Sitzung [Meldungen von Schüler(innen) mit Migrationshintergrund (Stand: 30.09.2015)] übergeben wurde, ersichtlich.

 

Herr Wolkenhaar bat zusätzlich um Aufstellung der Gesamtzahlen der Schüler(innen) mit Migrationshintergrund pro Schule, damit die Schwerpunkte besser ersichtlich werden.

Frau Mylius sicherte zu, dass diese Übersicht als Anlage dem Protokoll der Sitzung beigefügt wird.

 

Des Weiteren teilte Frau Mylius mit, dass die Mitglieder des Bildungs- und Sportausschusses ihre Unterlagen zur Schulentwicklungsplanung (3. Fortschreibung, BbS Anhalt-Bitterfeld) zur Sitzung des Kreistages am 03.12.2015 bitte mitbringen möchten, da diese vom KT-Büro nicht nochmals versandt werden.

 

Nach entsprechender Erörterung innerhalb des Gremiums stellte Herr König den Beschlussvorschlag wie folgt zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag:

Der Bildungs- und Sportausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage I beigefügte 3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreises Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/2019 zu beschließen.

 

Der Beschlussempfehlung stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Sport mit

6 Ja-Stimmen einstimmig zu.