(Herr Müller und Herr Schönemann, Herr Roi und Frau Sauermann gekommen= 33+1=61,82%)

Herr Wolpert informierte, dass am 01.12.2015 per Mail die Vorlage 0311/2015 zugeschickt bzw. zur Sitzung auf den Tisch gelegt wurde. Diese Vorlage konnte weder in die Tagesordnung aufgenommen noch bekanntgemacht werden. Demzufolge müsste jetzt die Dringlichkeit begründet werden.

Bevor aber zur Dringlichkeit ausgeführt wurde, machte er in Anwendung des § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf die darin enthaltene Verfahrensweise aufmerksam.

Des Weiteren legte er folgenden Sachverhalt dar: Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Aufnahmegesetz obliegt die Aufnahme u. a. von Asylbewerbern den Landkreisen als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Zuweisung an die Landkreise erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl vom MI. Der Landrat erledigt diese Aufgabe in eigener Zuständigkeit. Im Umkehrschluss ist der Kreistag hier im Rahmen seiner Allzuständigkeit beschränkt oder anders formuliert, besitzt er hier kein Entscheidungsrecht, vgl. § 45 Abs. 1 KVG LSA. Hinzu kommt, dass der Inhalt des Antrages hinsichtlich der Beschränkung der Flüchtlingszahlen, die überhaupt nicht Aufgabe des Landkreises und des Landrates ist, sondern ganz allein in die Zuständigkeit der Bundesregierung bzw. des Bundestages liegt. Insofern glaubte er, dass dieser Antrag nicht zulässig ist und der Antrag wird zur Abstimmung über die Zulässigkeit gestellt.

Zuvor kann die Fraktion AfD hierzu Stellung nehmen.

Herr Seydewitz erklärte, der Antrag wurde gestellt, da unser Ministerpräsident eine Obergrenze von 12 000 Asylbewerbern pro Jahr in den Raum gestellt und gefordert hat. Aus diesem Grund, wenn wir diese 12 000 Asylbewerber in Rechnung stellen, wären es für unseren Landkreis wesentlich weniger die wir erhalten würden. Es würden sich auch Einsparungen für uns ergeben und aus diesem Grund haben wir diesen Antrag gestellt.

 

Abstimmung über die Zulässigkeit der Vorlage 0311/2015

Die Zulässigkeit der Vorlage 0311/2015 wurde mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Vorlage wird demzufolge nicht in die Tagesordnung aufgenommen und somit erübrigt sich die Begründung der Dringlichkeit.

Herr Köhler beantragte, den Tagesordnungspunkt 11.6. „2 Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld“ abzusetzen und begründete seinen Antrag wie folgt:

Zum einen sind vom Vorsitzenden des Kreistages mir gegenüber schon weitere Änderungen

der Geschäftsordnung angekündigt worden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man diese Änderungen nicht gleich mit zur Abstimmung bringt. Da die Verwaltung nicht in der Lage war, alles rechtzeitig den Kreistagsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, sollte eine vollständige Vorlage abgewartet werden, um diese dann in einem Stück zu beschließen. Es macht nicht nur auf die Bevölkerung einen Eindruck von situationsbezogenem Aktionismus, wenn ständig die Geschäftsordnung geändert wird. Außerdem sind mehrere Dinge, die in der Vorlage angedacht sind, praktisch nicht umsetzbar. Deshalb bitte ich die Verwaltung, diese Vorlage nochmals unter dem Gesichtspunkt der Machbarkeit zu prüfen und dann mit den zusätzlichen, vom Vorsitzenden angedachten Änderungen, erneut einzubringen.

Herr Wolpert stellte dazu fest, dass die gegenüber Herrn Köhler angekündigten Änderungen der Geschäftsordnung jetzt als Änderungsantrag zur Geschäftsordnung von der Fraktion der CDU-FDP als Tischvorlage vorliegen.

 

Der Antrag von Herrn Köhler auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 11.6. wurde mehrheitlich bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung abgelehnt.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.