Herr Wolpert verwies auf den Einwand zur Niederschrift von Herrn Köhler. Er gab dazu folgende Erörterung: Bisher hatte er es so gehandhabt, dass er bei offensichtlichen Übertragungsfehlern in der Niederschrift diese nicht zur Abstimmung gestellt, sondern eigenhändig korrigiert hat. Er ist der festen Überzeugung, dass dies auch durch die Gemeindeordnung bzw. das Kommunalverfassungsgesetz gedeckt ist, obwohl Herr Köhler sich darüber ausdrücklich beschwert hat. Es liegt jetzt auch eine Änderung der Geschäftsordnung vor, die das klarstellt. Hier ist es aber jetzt so, dass Herr Köhler ein Wort gesagt hat, das wir als „Interessensnahme“ verstanden haben. Tatsächlich beantragt er nun, dass dieses Wort geändert wird in „Ingressnahme“. Dieses Wort gibt es nicht. Nun besteht das Problem, dass er dieses Wort nicht so einfach ändern kann, sondern es steht der Antrag, ein Wort ins Protokoll zu schreiben, das es nicht gibt. 

Er geht davon aus, dass Herr Köhler meinte, „in Regressnahme“ aber das hat er nicht gesagt.

Nun steht es dem Kreistag frei, den Antrag von Herrn Köhler zu übernehmen und in das Protokoll „Ingressnahme“ hineinzuschreiben.

Er stellte den Antrag von Herrn Köhler auf Änderung der Niederschrift zur Abstimmung.

 

Der Änderungsantrag zur Niederschrift wurde mit 1 Ja-Stimme, 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Es lagen keine weiteren Einwendungen zur Niederschrift vor. Die Niederschrift ist somit genehmigt.