Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

Der Kreistag beschließt die 3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/2019.

 


Herr Döring stellte einen redaktionellen Fehler auf Seite 259 fest. Hier muss es nicht Gemeinde Muldenstein, sondern Gemeinde Muldestausee heißen. Er stellte weiterhin fest, dass es für ihn sehr wichtig ist, dass die zwei Grundschulen eine mittel- und langfristige Bestandssicherheit haben. Das ist für die zukünftige Arbeit der Schulträger sehr wichtig und ist ein gutes Ergebnis. Man kann nur hoffen, dass durch die kommende Landtagswahl diese Thematik nicht wieder rückgängig gemacht wird.

Herr König informierte, dass der Ausschuss Bildung und Sport einstimmig diese Vorlage bestätigt hat. Man ist jetzt in der glücklichen Lage nicht nur über Schulschließungen entscheiden zu müssen. Es sind nur 3 Schulen im Bestand gefährdet. Er bat abschließend, um Zustimmung zur Vorlage.

Herr Roi bezog sich auf die Schreibweise in der Vorlage zu Schüler (innen). Ist diese Schreibweise ein Ergebnis der Gleichstellungsbeauftragten oder wo kommt das her? Bei anderen Beschlussvorlagen ist das nicht so.

Herr Schulze erklärte, dass das nicht das Ergebnis aus der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist. Er sieht in dieser Formulierung nichts Übertriebenes.

Frau Reinbothe bezog sich auf Seite 147, Bemerkung (5) und möchte diese Aussage etwas relativieren. Aus der Historie heraus wurde 2013 versucht, alle 6 Grundschulen zu erhalten. Leider ist dies nicht gelungen und eine Grundschule musste geschlossen werden. Edderitz wäre auch darunter gefallen. Durch Veränderungen der Einzugsbereiche konnte man die Schule in Edderitz halten. Der Beschluss von damals hatte zum Inhalt, dass bis 2017 es noch mit den Schülerzahlen geschafft werden kann. So lange soll Edderitz aufrechterhalten werden. Sollte es dann nicht mehr möglich sein, gehen die Schüler nach Görzig. Der Stadtrat wird alles daran setzen, die Schule in Edderitz so lange wie möglich zu halten. Ohne Not muss die Grundschule in Edderitz nicht zugemacht werden.

Herr Wolpert stellte fest, dass mit dieser Information aber keine Änderung zu den vorliegenden Zahlen erfolgen soll. Er fragte nach, ob mit der Aufnahme in die Niederschrift dem Genüge getan ist oder ob noch ein Änderungsantrag gestellt wird.

Frau Reinbothe erklärte, dass sie nur die Information geben wollte. Die Schulentwicklungsplanung ist ein Werk, was sich in Veränderung befindet. Sie wollte heute nur schon darauf aufmerksam machen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Es ist kein Änderungsantrag.

Herr Hemmerling bezog sich auf die Äußerungen von Herrn König zu den Bestandsgefährdungen weniger Schulen. Der Gemeinderat Kleinpaschleben wird im Dezember über die Zukunft des Grundschulstandortes Kleinpaschleben einen entsprechenden Beschluss fassen müssen, was auch gefordert wurde. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass diese Schule geschlossen werden muss. Man hat keine Möglichkeit die entsprechenden Schülerzahlen zu erreichen auch nicht durch Verschiebung von Einzugsbereichen. Die Schule von Kleinpaschleben steht auf der sogenannten roten Liste.

Herr Gatter möchte keinen Änderungsantrag stellen, sondern auf folgende Situation hinweisen.

Es gibt auch sehr große Einschränkungen an manchen Schulen. Er bezog sich auf die „Helene Lange“ Schule in Bitterfeld. Die Schule platzt aus allen Nähten. Er richtete seine Bitte an die Verwaltung, sich dieser Sache noch einmal anzunehmen und unter Umständen Abhilfe zu schaffen. Entstanden ist die Situation durch das Schaffen von einer Schulklasse mit Flüchtlingen bzw. Migranten. Man sollte sich dem nicht verschließen, dass einmal eine Änderung angedacht und eventuell durchgesetzt werden muss.

Herr Herder stellte fest, dass die evangelische Grundschule nicht mit aufgeführt wurde und fragte nach den Grund.

Frau Treffkorn informierte, dass die Aufnahme der evangelischen Grundschule schon in der

2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erfolgte. Was jetzt in der 3. Fortschreibung gemacht wird, war nur die Umsetzung der Änderung der Verordnung für die Grundschulen und die Umsetzung des Beschlusses zur Bildung einer Gemeinschaftsschule Gröbzig.

Herr Köhler erklärte, dass die Situation an den Schulen sicherlich auch der finanziellen Situation des Landkreises geschuldet ist. Es macht vielleicht Sinn, den Schulentwicklungsplan eher als Schulschließungsverhinderungsplan zu taufen. Eine große Entwicklung sieht er nicht. Es ist einfach, nur an Hand der Möglichkeiten immer nur Kürzungen usw. (Satz wurde nicht beendet). Wenn man die Möglichkeit hat, vielleicht noch Flüchtlinge reinzusetzen, das ist aber schlimm genug, das es für die eigenen Kinder nicht reicht familienfreundlichere Politik zu machen, um auch Schulen irgendwann mal erweitern zu können, wenn der Geburtennachwuchs besser geregelt werden kann, in der Form, dass was für die Schüler und Kinder da ist.   

Herr Rudolf bezog sich auf die 3 Grundschulen (Seite 2 der Vorlage). Hier könnte eine langfristige Prognose eventuell doch eine Gefährdung darstellen. Die Schule in Dobritz wurde mit benannt, aber das kann ja wohl nicht stimmen. Auf Seite 178 steht, dass die Schule Dobritz bestandsfähig ist.

Frau Treffkorn erklärte, dass die Zerbster Schulen lt. Verordnung unter den Begriff der dünn besiedelten Gebiete fallen, wo die Mindestschülerzahl von 60 nicht gilt, sondern von 52. Es ist so, dass diese Schulen nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Auch die Dobritzer Schule nicht.

Herr Roi fragte nach, ob bei der Fortschreibung oder bei der Erstellung der Schulentwicklungs-planung eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wurde?

Herr Lingk sieht keine Beziehung zu einer Wirtschaftlichkeitsanalyse zur Schulentwicklungs-planung. Natürlich werden die Schulstandorte auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft.

Herr Roi erklärte, dass eigentlich der gesamte Plan gemeint ist. Man muss ja nicht nur die Gebäude sehen, sondern auch eventuelle Kosten des Schülertransportes. Deshalb sollte eine Analyse nicht nur für einzelne Standorte, sondern für den gesamten Schulentwicklungsplan vorgenommen werden.

Herr Lingk verwies darauf, dass mit der Schulentwicklungsplanung die Vorgaben des Kultusministeriums umzusetzen sind. Für den ÖPNV ist der Landkreis zuständig. Wenn Schülerzahlen z.B. sinken, hat man den Fortbestand der Schule nicht anhand einer Wirtschaftlichkeitsanalyse festzumachen, sondern an den Vorgaben des Ministeriums die für Schüler gelten.

Herr Wesenberg bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Gatter. Er stellte fest, dass es nicht daran liegen kann, dass eine Klasse mehr zu beschulen ist. Die „Helene Lange“ Schule ist eine große Schule. Die Schulplanungen für Raum/Klassenverhältnisse liegen nicht unter 1,2 und entsprechen mit Sicherheit den Rahmenbedingungen einer großen Schule. Es sollte aber trotzdem einmal überprüft werden. Es liegt aber mit Sicherheit nicht an der einen Klasse.

Herr Herder verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass in der letzten Schulentwicklungsplanung die Sekundarschulen von 4 aus 2 in Bitterfeld-Wolfen reduziert wurden. Es wurde damals der Antrag gestellt, doch 3 Sekundarschulen mit entsprechender Aufteilung der Einzugsbereiche zu belassen. Der Antrag wurde abgelehnt. Nun hat man das Problem, dass Wolfen-Nord zwar nicht überfüllt ist, aber dafür die „Helene Lange“ Schule in Bitterfeld. Dort wird es echt knapp.

Herr Zimmer unterstützte die Aussage von Herrn Gatter und bat darum, noch einmal intensiv das Problem zu prüfen. Ihm selbst sind die Gegebenheiten in der „Helene Lange“ Schule bekannt. Die Unterrichtsräume werden mehr als stark genutzt, wenn nicht sogar zu wenige Räume vorhanden sind. Hier sollte die Landkreisverwaltung noch einmal intensiv prüfen, was hier möglich ist, um den Unterricht ordnungsgemäß abhalten zu können.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.