Herr Maaß fragte nach der Auslastung des Bildungs- und Teilhabepaketes bei der KomBA.

Herr Köhler stellte eine Anfrage zu den Demokratieprojekten.

-       Aus welchem Grund wird mir die schriftliche Zuwendung und Beantwortung der Anfragen mit der detaillierten Aufstellung der finanziellen Förderung genehmigter Projekte verwehrt?

-       Wieso arbeitet die Verwaltung Mandatsträgern nicht so zu, dass die so schnell und umfassend informiert werden, wenn schriftliche Anfragen gestellt wurden?

-       Erwarten Sie ernsthaft, so wie es in dem Schreiben steht, dass ich nach Feierabend in die Verwaltung fahre, um mir Informationen zu holen, die mir auf Anfrage der schriftlichen Bearbeitung zugestellt werden müssen? Da ist übrigens eine Regelung im § 8 (1) und (2) der Geschäftsordnung.

-       Ist der Beantwortungszeitraum vom 19.10.2015 bis heute zu kurz? Fehlt der Verwaltung vielleicht sogar das Personal zur Erfüllung der Aufgaben?

Herr Seydewitz fragte nach, ob dem Landkreis bekannt ist, dass Engpässe in der Kita-Betreuung bestehen.

Frau Zoschke bezog sich auf die Fußgängerbrücke Jeßnitz- und Wolfen-Nord.

Der Landrat hatte in einem Bürgergespräch zugesagt, moderierend in dem schon ewig schwelenden Prozess einzugreifen. Das war nach Aussagen des Bürgers, der jetzt in der Zwischenzeit bei ihr gewesen ist, quasi vor einem dreiviertel Jahr. Seit diesem dreiviertel Jahr hat er nichts wieder von ihnen gehört.)

Nun ist die Frage, ob er diese Zusage, moderierend einzugreifen, getroffen habe und inwieweit es ihm gelungen ist, dort die Verhandlungspartner tatsächlich an einen Tisch zu kriegen.

Herr Schulze sicherte zu, dieses Problem wieder aufzugreifen.

Frau Kutz bezog sich auf die Aufwandsentschädigungssatzung für die Mitglieder des Kreistages. Der Fraktion wurde damals unterstellt, dass man das Geld einfach so einzustreicht. Sie möchte nun informieren, dass in diesem Jahr 4.692,00 € an Vereine und Schulen gespendet wurde.

Herr Maaß fragte nach, wer der Betreiber der Öko-Domäne Bobbe ab 13.12.2015 sein wird.

Herr Rudolf stellte eine Frage an die Verkehrsbehörde des Landkreises. Man hatte in unregelmäßigen Abständen für mehrere Ortsteile der Stadt Zerbst versucht, 30 Zonen in den Ortschaften einzurichten. Das wurde durch die Verkehrsbehörde immer wieder abgelehnt mit dem Hinweis auf „keine Verkehrsgefährdung und geringes Verkehrsaufkommen“.

2 Dörfer weiter, in Natho oder Streetz, wofür die Stadt Dessau zuständig ist, da geht das. Wieso klappt das in unserem Landkreis nicht?

Frau Sauermann bezog sich auf die Antwort zur Wakeboardanlage. Es wurde mitgeteilt, dass kein Strafverfahren eingeleitet wurde, aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens des Umweltamtes. Sie möchte nun wissen, in welchem Rahmen das Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgt. Es geht ihr nicht um die Höhe des Bußgeldes, sondern ob es irgendwelche Umweltbelange waren. Welche Ordnungswidrigkeiten lagen vor, wenn das Umweltamt ein Verfahren eröffnet hat.

Herr Schulze sicherte eine schriftliche Beantwortung der Anfragen zu.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.