Sitzung: 03.12.2015 Kreistag
Herr Maaß fragte nach der Auslastung des Bildungs- und Teilhabepaketes bei der
KomBA.
Herr Köhler stellte eine Anfrage zu den
Demokratieprojekten.
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Aus
welchem Grund wird mir die schriftliche Zuwendung und Beantwortung der Anfragen
mit der detaillierten Aufstellung der finanziellen Förderung genehmigter
Projekte verwehrt?
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Wieso
arbeitet die Verwaltung Mandatsträgern nicht so zu, dass die so schnell und
umfassend informiert werden, wenn schriftliche Anfragen gestellt wurden?
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Erwarten
Sie ernsthaft, so wie es in dem Schreiben steht, dass ich nach Feierabend in
die Verwaltung fahre, um mir Informationen zu holen, die mir auf Anfrage der
schriftlichen Bearbeitung zugestellt werden müssen? Da ist übrigens eine
Regelung im § 8 (1) und (2) der Geschäftsordnung.
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Ist
der Beantwortungszeitraum vom 19.10.2015 bis heute zu kurz? Fehlt der
Verwaltung vielleicht sogar das Personal zur Erfüllung der Aufgaben?
Herr Seydewitz fragte nach, ob dem Landkreis bekannt ist,
dass Engpässe in der Kita-Betreuung bestehen.
Frau Zoschke bezog sich auf die Fußgängerbrücke Jeßnitz-
und Wolfen-Nord.
Der Landrat hatte
in einem Bürgergespräch zugesagt, moderierend in dem schon ewig schwelenden
Prozess einzugreifen. Das war nach Aussagen des Bürgers, der jetzt in der
Zwischenzeit bei ihr gewesen ist, quasi vor einem dreiviertel Jahr. Seit diesem
dreiviertel Jahr hat er nichts wieder von ihnen gehört.)
Nun ist die Frage,
ob er diese Zusage, moderierend einzugreifen, getroffen habe und inwieweit es
ihm gelungen ist, dort die Verhandlungspartner tatsächlich an einen Tisch zu
kriegen.
Herr Schulze sicherte zu, dieses Problem wieder
aufzugreifen.
Frau Kutz bezog sich auf die Aufwandsentschädigungssatzung für die Mitglieder des
Kreistages. Der Fraktion wurde damals unterstellt, dass man das Geld einfach so
einzustreicht. Sie möchte nun informieren, dass in diesem Jahr 4.692,00 € an
Vereine und Schulen gespendet wurde.
Herr Maaß fragte nach, wer der Betreiber der Öko-Domäne Bobbe ab 13.12.2015 sein
wird.
Herr Rudolf stellte eine Frage an die Verkehrsbehörde
des Landkreises. Man hatte in unregelmäßigen Abständen für mehrere Ortsteile
der Stadt Zerbst versucht, 30 Zonen in den Ortschaften einzurichten. Das wurde
durch die Verkehrsbehörde immer wieder abgelehnt mit dem Hinweis auf „keine
Verkehrsgefährdung und geringes Verkehrsaufkommen“.
2 Dörfer weiter, in
Natho oder Streetz, wofür die Stadt Dessau zuständig ist, da geht das. Wieso
klappt das in unserem Landkreis nicht?
Frau Sauermann bezog sich auf die Antwort zur
Wakeboardanlage. Es wurde mitgeteilt, dass kein Strafverfahren eingeleitet
wurde, aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens des Umweltamtes. Sie
möchte nun wissen, in welchem Rahmen das Ordnungswidrigkeitsverfahren erfolgt.
Es geht ihr nicht um die Höhe des Bußgeldes, sondern ob es irgendwelche
Umweltbelange waren. Welche Ordnungswidrigkeiten lagen vor, wenn das Umweltamt
ein Verfahren eröffnet hat.
Herr Schulze sicherte eine schriftliche Beantwortung der
Anfragen zu.
Es gab keine
weiteren Anfragen.