Sitzung: 03.12.2015 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Enthaltungen: 14
Vorlage: BV/0285/2015
Der Kreistag beschließt das vorliegende Konsolidierungskonzept 2016.
(Frau Zoschke und Frau Hinze
gekommen= 38+1= 70,91%)
Herr Wolpert schlug vor, die Tagesordnungspunkte 9 und
10 zusammenhängend zu beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt. Des Weiteren
verwies er auf den Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne zum
Konsolidierungskonzept und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur
Haushaltssatzung. Diese Änderungsanträge sind in der Diskussion zu
berücksichtigen.
Da es keine Einwendungen zu dieser Verfahrensweise gab, wurde so
verfahren.
Herr Schulze informierte an Hand einer Power Point
Präsentation über die Schwerpunkte zur Haushaltssatzung 2016:
- Erhöhungen der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt
gegenüber der 1. Haushaltsberatung ► Überschuss im Ergebnishaushalt von
2.033.900 €
- Finanzplan ►
geringfügige Veränderungen
- Personalkostenentwicklung
2015 zu 2016
- Entwicklung der Kosten im
Flüchtlingsbereich
- Indirekte Kosten►
Bereich Landrat ► Dezernate I bis III
- Kreisumlage und Zuweisungen
aus dem Finanzausgleichsgesetz
- Investiver Finanzplan ► Finanzierungssaldo beträgt ./.
634.400 € ► Reduzierung gegenüber der 1. Haushaltsberatung um 397.200 €
- Baumaßnahme Unterbringung von Flüchtlingen ► bisher keine
Mittel eingeplant, da hierzu keine Informationen vorliegen
- Investitionen im Hoch- und Tiefbau
- Finanzierungstätigkeit
- Gesamtverschuldung
Konsolidierungskonzept
- Heizungsumstellung und Abkoppelung vom Versorgungssystem der
Kreissparkasse► jährliche Einsparung von 10.000 € ► Änderung
Beschluss Konsolidierungseffekte für
2016 hälftig mit 5.000 € und ab 2017 bis 2014 mit 10.000 € ►
Anpassung vorliegendes Konsolidierungskonzept
- Konsolidierungsmaßnahmen ab 2016
Herr Schulze
forderte zu konstruktiven Diskussion auf und bat um Zustimmung zur
vorliegenden Haushaltssatzung
und zum Konsolidierungskonzept.
Herr Northoff, Fraktion
CDU/FDP
- Haushalt 2016 liegt vor ► Einnahmen von 232.631.500 € ►
Mehreinnahme von 24.212.000 € = 11%
- Einnahmen und Aufwendungen sind auf alle Haushalsstellen
gleichmäßig verteilt
Zuweisungen für Flüchtlinge werden von 30 Mio. € werden erwartet ► mehr als die Steigerung
des Haushaltes von 24 Mio. € ► ob 30 Mio. € ausreichen, ist noch nicht
bekannt
■ Direktleistungen für
Flüchtlinge von 14 Mio €
■ Wohnraumkosten für Flüchtlinge von 3,6 Mio. €
■ viele Kosten an anderen Stellen wie z.B. Personalkosten
und sonstige Sachkosten
■ groß Teil der Kosten ist sicherlich nach besten Wissen
der Verwaltung geschätzt
■ Kosten für unbegleitete minderjährige Asylbewerber ca
2,3 Mio. € (75 bis 150 Flüchtlinge) ►
hier werden alle Kosten vom Land übernommen
- ob alle Nebenkosten (Personal und Investitionskosten) erstattet
werden, ist noch nicht klar ► wird sich erst im nächsten herausstellen ►
hoffen auf eine Spitzabrechnung durch das Land ► auch bei einer
Spitzabrechnungen kann es Diskussionen ergeben, ob die Maßnahmen auch wirklich
erforderlich waren
Kreisumlage
- Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
- Senkung der Kreisumlage, da ein Überschuss von 2 Mio. € ausgewiesen
wurde ► nach vorliegenden Antrag soll nun 1 Million davon übrig bleiben ►
2 Mio. sind dringend erforderlich, um restliche Risiken abzufedern ► für
Haushaltskonsolidierung dringend erforderlich ► Landkreis hat ein
negatives Kapital und das heißt, der Landkreis ist überschuldet ► diese
Überschuldung muss nach Vorgabe des Landesverwaltungsamtes und dem gesunden
Menschenverstand auch abgebaut werden ► Verwaltungsvorlage ist deshalb
sehr vernünftig aufgestellt ► wird dem Antrag der Fraktion DIE LINKE
gefolgt und die Kreisumlage nicht so beschlossen wird, wie von Verwaltung
eingebracht, besteht die Gefahr dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht
genehmigt
- gut beraten, den jetzigen Ansatz der Kreisumlage beizubehalten
- teilt nicht die Auffassung der Verwaltung zum § 99 KVG, die es
uns verbietet, die Kreisumlage höher festzusetzen ► verwies auf
Fürsorgepflicht gegenüber den Kommunen
- Investitionen können trotzdem getätigt werden, wie die Güterseestr.,
Straße in Mühro und die Straße in Greppin
- Hochbauleistungen in der SK Völkerfreundschaft, Jugendwohnheim
der Berufsschule, Schulen Zörbig, Muldenstein und Roitzsch
Abschließend stellte er fest, dass der Haushalt eine gute Grundlage ist,
die auch verabschiedet werden sollte.
Des Weiteren erwartet er für die Ankündigung des nächsten Haushaltes
auch angemessene Erläuterungen.
Frau Kutz, Fraktion DIE LINKE
- Fraktion sieht einiges anders
als Fraktion der CDU
- Haushalt mit so viel Risiken
zu beschließen, hat man schon lange nicht gemacht
- keine schlüssigen Zahlen für Zuweisungen ► vielleicht weil
die Haushaltsberatungen zeitig begonnen haben
- Landrat selbst verwies auf
einige Risikofaktoren
- zusätzliche Aufgaben wurden den Landkreisen übertagen, ohne
Untersetzung mit finanziellen Mitteln durch Bund und Land
- Bund und Land haben ihre
Haushalte konsolidiert ► Landkreise können das leider nicht
- Kürzungen FAG führen zur
bestehenden Misere ► Forderung für Ausgleich der Soziallasten
- Finanzierung für die Aufnahme von Flüchtlingen ► große
Herausforderung für die Landkreise ► dezentrale Unterbringung ist zurzeit
nicht zu schaffen ► Bau von neuen Gemeinschaftsunterkünften ►
Steigerung der Personalkosten ► Forderung an Bund und Land, das Versprechen
einzulösen und alle Kosten voll zu übernehmen, auch im investiven Bereich ►
Übergang der Flüchtlinge dann in SGB II liegen auch keine konkreten Zahlen vor
- KdU Entwicklungen und Auswirkungen sind nicht vorhersehbar
- Haushaltsgestaltung war schwierig ► man kann nichts mehr
gestalten, sondern nur noch verwalten
- Landkreis soll für die Menschen etwas schaffen ► Maßnahmen,
die angedacht sind wie Straßenbau und Sanierungen von Schulen sind wichtige
Punkte
- Verantwortung und Fürsorgepflicht des Landkreises für die Städte
und Gemeinden des Landkreises sieht die Fraktion etwas anders und deshalb wurde
der Änderungsantrag zur Senkung der Kreisumlage gestellt ► entsprechende
Begründung liegt vor
- Dank an die Verwaltung, die versucht hat, das Ergebnis so zu
gestalten, dass man einen Haushalt hat, der nicht alle Wünsche erfüllt
- Haushalt wurde zweimal im Kreis- und Finanzausschuss sowie in
Fachausschüssen und in der Fraktion beraten ► 2 Beratungen im Kreis- und
Finanzausschuss haben das nicht gebracht als die AG Haushalt es gebracht hat ►
AG Haushalt - hier waren intensivere Beratungen möglich ► Beratungen zum
Haushalt sollten kontinuierlich, über das ganze Jahr verteilt, durchgeführt
werden
Herr Mormann, Fraktion SPD-Grüne
- wichtig, dass neben Straßenbau
die Sicherungen und Modernisierungen der Schulen weiter
Schwerpunkt im Haushalt 2016
bleiben ► deutliches Zeichen für die Zukunft
- darüber hinaus bleibt es bei
der Mangelverwaltung und gleichzeitiger Vermeidung von
Einschränkungen bei den
freiwilligen Aufgaben
- Haushalt ist Kompromiss
zwischen Wunschdenken, Geldbeutel und Verpflichtungen
- Erläuterungen zum Änderungsantrag seiner Fraktion zum TGZ ►
bat um Zustimmung zum Änderungsantrag
Herr Rudolf, Fraktion Freie Wähler Anhalt-Bitterfeld
- chronische
Unterfinanzierung des Landkreises und der Städte und Gemeinden des
Landkreises
- geringere Zuweisungen
vom Land ► 2.26 Mill. € aus dem FAG für 2016 weniger ►
Mehrbelastungen im sozialen Bereich
- weitere Kernbelastungen werden auf die Verwaltung hinzukommen ►
weitere Aufgabenerledigungen des Landkreises mit rechtzeitigen Ausgleich der
Mehrbelastungen z.B. die KiFöG Aufgaben und im sozialen Bereich
- Flüchtlingsproblematik
► solange die Bundesregierung keine konkreten Zahlen nennen kann, solange
kann auch keine verlässliche Planung durchgeführt werden ► Zahlen werden
als Arbeitsgrundlage gebraucht ► früher oder später müssen auch Grenzen
gesetzt werden um das zu tun, was wir tun wollen ► Menschen brauchen
Hilfe und man kann sie ihnen geben ► Hilfe kann aber nur so weit
geleistet werden, wie auch eine Leistungsfähigkeit bei den Helfern besteht
- Personalaufwendungen ►
Tariferhöhungen von 5,4 % sind zu verkraften
- Kreisumlage ►
bleibt nicht gleich, sondern sie steigt ► 833.800 € müssen die Städte und
Gemeinden jetzt mehr aufbringen ► engt natürlich ihren Handlungsspielraum
ein
- Steuereinnahmen beim
Bund und Land sind gestiegen, werden aber nicht nach unten gereicht, wo die
Aufgaben zu erledigen sind
- wir erledigen unsere
Aufgaben ► Pro-Kopfverschuldung ist 2014 von 309 €/EW 2015 auf 268
€/EW gesunken ► für diesen Haushalt wird ein Ergebnisüberschuss von 2
Mio. € geplant ► diesen Überschuss kann man sich beim laufenden
Zahlungsverkehr zwar nicht leisten, weil dort ein Minus von 4,8 Mio. € erwirtschaftet
wird
- positiv ist die Sicherung der Schulstandorte, zumindest
mittelfristig ► das ist im Haushalt hinterlegt
- Investitionen ►
hier fehlen auch die Mittel, um das durchführen zu können, was man gerne möchte
► 2016 stehen ca 2 Mio. € weniger zur Verfügung als im letzten Jahr ►
Konzentration der Mittel für die Bereiche Straßenbau, Schulen und
Jugendwohnheim ► das ist richtig so ► positiv ist die
Straßenbaumaßnahme in der Ortslage Mühro
Im
Konsolidierungskonzept wurden überschaubare Maßnahmen festgelegt und diese
sollten entsprechenden umgesetzt werden.
Die Fraktion wird
dem vorliegenden Haushalt 2016 zustimmen.
Herr Roi, Fraktion AfD
- stimmte der
Aussage von Herrn Mormann zur Sicherung der Schulstandorte zu
- Änderungsantrag Fraktion
SPD-Grüne zum TGZ ► Defizit 2013 von 354 T€ und im letzten Jahr 78 T€
►doch eine signifikante Veränderung ► TGZ sollte nicht nur nach
reinen nackten Zahlen, Defizit oder Nichtdefizit, bewertet werden ► man
muss auch berücksichtigen, was das TGZ für unsere Region an Mehrwert geschaffen
hat ► er stimmt der Prüfung zu
- Kreisumlage ► seit
Jahren hat der Bund Rekordsteuereinnahmen, diese kommen dummerweise nicht mehr
bei denen die sie erwirtschaften, nämlich die Bürger, an ► Prozentsatz
der Kreisumlage steigt nicht, aber die nackten Zahlen schon ► für
Bitterfeld-Wolfen allein um 400 T€ und insgesamt für die Kommunen um 800 T€ ►
das ist ein Punkt, wo man nicht mehr mitmachen kann ► Kommunen wissen
nicht mehr, wie sie ihre Haushalte beschließen sollen ► Haushalt der
Stadt Bitterfeld-Wolfen ist nicht einmal ansatzweise genehmigungsfähig ►
Fraktion AfD wird dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen
Konsolidierungskonzept
- es sind eigentlich keine richtigen Konsolidierungsmaßnahmen ►
mit technischen Neuerungen ergeben sich nun einmal Möglichkeiten, dass man z.B.
Heizkosten einspart ► solche Maßnahmen gehören von Anfang an in den
Haushalt
- Aussage von Herrn Northoff zu 30 Mio. € für Flüchtlinge ►
im Haushalt Seite 97 gab es eine Landeszuweisung von 25,8 Mio. € ► jetzt
eine Änderung – Minus 15 und an anderer Stelle hat man wieder ein Plus von 15,9
► es sieht so aus, dass die Zahlen verrutscht werden sollen, damit
niemand nachvollziehen kann, wo eigentlich die Zahlen und Gelder hinfließen ►
unterm Strich sind es aber immer noch 26 Mio. € ► eine der größten
Positionen im Haushalt ► 25,8 Mio. € setzen sich zusammen aus 3000 zu
erwartenden Flüchtlingen, die betreut werden wollen ► z.Zt. sind im
Landkreis 1800 Flüchtlinge und die Zahl soll sich bis Ende des Jahres auf 2200 bis 2500 erhöhen
► im nächsten Jahr werden es mindestens 3000 Neuzugänge sein und man
rechnet daher mit 5000-6000 Flüchtlingen ► die zweite Zahl ist die
Kopfpauschale von 8600 € die die Landesregierung beschlossen und den Kommunen
auch zugesagt hatte ► Papier des Landkreistages zeigt auf, dass diese
8.600 € bei weitem nicht ausreichen, es müssen mindestens 10.600 € sein ►
wenn man nun die Zahl von 3000 Flüchtlingen nimmt und rechnet das mal 10.600 €,
dann kommt man auf eine Summe von 31.800 Mio. € und das sind 6,8 Mio. € mehr
als wie im Haushalt stehen ► er machte noch eine Berechnung mit 4000
Flüchtlingen ► er verwies weiterhin darauf, dass die Kosten z.B. für
Betten, Kühlschränke u.ä. um 120% gestiegen sind und weiter steigen werden ►
es ist nicht verantwortungsvoll solch eine Zahl im Haushalt stehen zu lassen,
wenn es gleichzeitig in diesem Jahr eine Unterdeckung bei den Asylbewerbern und
Flüchtlingen von 7,1 Mio. € und im nächsten Jahr eine Überdeckung von 1,0 Mio.
€ gibt.
Wenn man nun von 4000 x 10.600 €
Kostenpauschale des Landkreistages ausgeht, so sind das 42,0 Mio. €. Das sind
16,6 Mio. € mehr als wie im Haushalt stehen. Wo wird denn dieses Geld nun
herkommen? Der Landkreis wird es aber tatsächlich ausgeben, aber es steht nicht
auf der Einnahmeseite.
Dem vorliegenden Haushalt kann man nach den
jetzigen Zahlen nicht zustimmen. Das sind Dimensionen, die nicht mehr
vermittelt werden können.
Er empfiehlt, auf Grund dieser Problematik,
dem vorliegenden Haushalt nicht zuzustimmen.
Herr
Wolpert stellte fest, dass das kein Geschäftsordnungsantrag ist, den Tagesordnungspunkt
abzusetzen. Ein Änderungsantrag in Bezug auf die Höhe der Kosten liegt auch
nicht vor. Es war nur eine Feststellung, dass die Fraktion nicht zustimmen
wird.
Herr
Roi erklärte, sollte der
Haushalt zur Abstimmung kommen, wird die Fraktion nicht zustimmen.
Er beantragte, dass der Haushalt heute nicht
verabschiedet und zurückverwiesen wird.
Herr
Wolpert stellte fest, dass
das ein Geschäftsordnungsantrag und darüber abzustimmen ist. Er verwies darauf,
dass die Fraktionen sich zum Geschäftsordnungsantrag äußern können. Die
Fraktionen haben davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Geschäftsordnungsantrag, den
Tagesordnungspunkt zu vertagen, wurde mehrheitlich mit 4
Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Herr
Herder erklärte, dass die
bisherigen Redner sich nur auf die Risiken des Haushaltes bezogen haben. Das
Risiko wurde dann im Wesentlichen auf die Flüchtlingsproblematik reduzierte. Er
ging auf folgende Schwerpunkte ein:
- Flüchtlingsproblematik
► im Haushalt kein Risiko geplant, sondern Aufwandsneutral eingestellt ►
sollte es nicht so kommen, müssen die Zahlen geändert werden und es muss ein
Defizit daraus gemacht werden
- Haushalt beinhaltet nicht nur Risiken, sondern auch Reserven ►
Seite 7 Konsoli-dierungskonzept ► hier weist der Jahresabschluss 2014
einen Überschuss von 10,7 Mio. € auf, der nicht geplant war ►
Haushaltsergebnisse waren in den vergangenen Jahren immer besser
- Reserven bei Personalkosten ► im Haushalt sind die Kosten
für jede Planstelle, die vorgesehen ist, zu planen ► es gibt unbesetzte
Planstellen ► Krankenstand über 6 Wochen hinaus
Konsolidierungskonzept
- Effekte der neuen Konsolidierungsmaßnahmen bewegen sich in der
Größenordnung der witterungsabhängig schwankenden Betriebskosten an unseren
Einrichtungen
Änderungsantrag Fraktion DIE
LINKE
- genehmigungsfähig
wäre der Haushalt, wenn ein Überschuss von 2 Mio. € erwirtschaftet würde ► hält den Haushalt für
genehmigungsfähig, wenn nur 1,2 Mio. € erwirtschaftet werden ► die
ergeben sich daraus, dass die Kreisumlage genau um den absolut Betrag abgesenkt
werden soll, den man bei gleichem Hebesatz 2016 mehr einnehmen würden ►
das sind die 800 T € ► alle Kommunen profitieren nicht davon, dass sie
die selbe Kreisumlage wie im vergangenen Jahr zahlen müssen ► drei
Kommunen müssen mehr zahlen: Bitterfeld Wolfen = 165 T€; Köthen = 54 T€ und
Zerbst = 40 T€ - alle anderen Kommunen
zahlen weniger als im Vorjahr
- er geht davon aus, dass der
Jahresabschluss 2015 auch besser ausfallen wird, als im
Plan ausgewiesen
Abschließend
plädierte er dafür, die Kreisumlage absolut gleich zu halten wie im Vorjahr und
nicht mit dem Prozentsatz. Er verwies auf die bereits geführte Diskussion vor
ein paar Jahren.
Herr Köhler
- Situation im Haushalt ist, wie jedes Jahr, katastrophal ►
selbst als Flüchtlingsproblematik noch kein Gegenstand der Diskussion waren
- Armutsbericht
- Situation der Arbeitslosen
hat sich nicht verbessert
- Einschränkungen im
Schülerverkehr ► Kinder sitzen zu lange in den Schulbussen
- Einkommen der Arbeitnehmer ist nicht wesentlich gestiegen,
zumindest nicht zur Steuererhöhungen
- Flüchtlingsproblematik ►
Überblick zu den Gesundheitskosten und Bargeldgeschenken für die Flüchtlinge
ist erforderlich ► Zahlen von nichtregistrierten Flüchtlingen nicht
bekannt, ebenso kein Überblick über die Gesamtzahl von Flüchtlingen ►
Königsteiner Schlüssel ist eigentlich nur auf dem Papier ► Geld muss vom
Bund und Land erarbeitetet werden, wenn wir das als Geschenk für die Betreuung
der Flüchtlinge bekommen würden ► wird aber von der arbeitenden
Bevölkerung erpresst ► Verwaltungskräfte sind zwar fleißig, können aber
nicht wesentlich dazu beitragen, den Profit, das Bruttosozialprodukt des
Landes, zu verbessern ► Verwaltung muss aufgestockt werden, um die
Probleme zu erfassen ► Kapital kann nun einmal nur aus dem produktiven
Bereich vermehrt werden ► Betreuung der Flüchtlinge und die Aufgaben der
Polizei kommen noch hinzu ► es ist schwierig überhaupt eine Konzeption zu
erarbeiten, was mit den Flüchtlingen passieren soll ► finanziell ist
alles sehr spekulativ, da sich die Zahlen nicht nur verdoppeln werden.
Abschließend stellte er fest, dass er keine Grundlage für eine
Haushaltszusammenfassung bzw. Festlegungen von irgendwelchen Zielen erkennen
kann.
Herr Lingk sprach zu folgenden Schwerpunkten:
- genehmigungsfähiger Haushalt ►
Darstellung der Situation im Vorbericht
- Kassenkreditabbau ► Antwort
Landesverwaltung liegt vor ► genau aufgeführt für was die Kreisumlage genutzt
werden soll ► nicht nur Ergebnishaushalt mit dem erzielten Überschuss
sondern auch die Zahlungsströme, die sich hinter dem Ergebnishaushalt
verbergen, sind zu sichern
- Investitionen, zwar restrektiv, sollten
über Kreisumlage finanziert werden ► das ist aber rechtswidrig ►
Investition sind über Abschreibungen als Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage schon drin
- Kredittilgung sollte dann über die
Kreisumlage ins Gespräch gebracht werden
- demzufolge wurde versucht, so nah wie
möglich zu einer Entschuldung zu kommen ► gab nähere Erläuterung zur
Entschuldungsproblematik ► das war der Ausgangspunkt für diese
Herangehensweise
- was jetzt passiert, durch den
Änderungsantrag ist die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes hochgradig
gefährdet ► Überschuss im Ergebnishaushalt sagt nichts über die
Leistungsfähigkeit eines Landkreises aus ► wichtig ist die
Zahlungsfähigkeit und die muss hergestellt werden
- Flüchtlingsproblematik
► es werden in dem Haushalt keine Forderungen eingestellt, sondern
nur das tatsächliche Ergebnis von 8.600 € ► wenn nun mehr Flüchtlinge
kommen, dann muss der Haushaltsplan angepasst werden ► gegenwärtig ist
ein Überschuss von 1.033.000 € zur Deckung der indirekten Kosten ► durch
diese Problematik den Haushalt nicht zu beschließen, wäre fatal ► es
finden dann aber auch die Maßnahmen nicht statt, die bereits gesichert sind ►
man kann doch wegen einer Unsicherheit, die nicht beeinflussbar ist, auf die
Genehmigung eines Haushaltes verzichten ► investive Maßnahmen fallen dann
auch aus, z.B. Mühro fällt dann ganz weg, da es eine neue Maßnahme ist
- unbesetzte Planstellen ► wurden
bereits seit mehreren Jahren nicht berücksichtigt ► Tariferhöhungen
wurden nicht gegengerechnet
- 10 Mio. Reserve ► war zum damaligen
Zeitpunkt so ausgewiesen, ist aber definitiv noch kein Rechenergebnis ►
es gibt noch keine Jahresabschlüsse von 2013 und 2014 ► die gesamten
Abschlussbuchungen fehlen noch
Herr Roi bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Herder und Herrn Lingk in
Bezug auf die
Flüchtlingsproblematik. In diesem Jahr gibt
es eine Unterdeckung von 7.183 Mio. €. Das heißt, man weiß doch, dass man die
Gelder nicht bekommt. Es kommt ihm so vor “Wir alle steigen in ein Auto, stehen
oben auf einem Berg und unten ist der Abgrund und wir wissen die Bremse funktioniert
nicht, wir steigen aber alle ein, ach die Bremse geht schon“. Jetzt zu sagen,
das ist alles haushaltsneutral, wir sehen es doch aktuell, dass es nicht
haushaltsneutral ist. Es gibt ja auch das Interview aus 2014 mit dem stellv.
Landrat des Landkreises, Herrn Böddeker, der sagte „wir werden allein gelassen,
wir bleiben auf 2 Mio. € Kosten sitzen“ und in diesem Jahr sind das
wahrscheinlich 7,1 Mio. €. Man kann doch jetzt nicht sagen, es wird alles
übernommen. Das ist doch eine Farce.
Herr Gatter äußerte
sich zum TGZ. Herr Mormann meinte, wir sollten für das TGZ sprechen,
aber er meinte eigentlich
gegen das TGZ mit seinen Antrag. Im Stadtrat hatte man sich gestern
auch über diese
Fragestellung, die etwas nebulös war da man noch nicht den genauen Inhalt
des Antrages kannte,
verständigt. Es gibt jetzt Intensionen, weitere Firmen in das Objekt mit rein
zu nehmen. Das genaue
Ergebnis ist aber noch nicht bekannt. Aber, man sollte einen
Chemiestandort, wie Bitterfeld-Wolfen, nicht einer solchen Einrichtungen
berauben. Man sollte sicher im Aufsichtsrat und allen beteiligten
Gesellschaftern darüber nachdenken, wie die
Einrichtung besser zu gestalten ist. Aber die Einrichtung einfach von
Bitterfeld-Wolfen wegzunehmen hält er nicht für zielführend. Besonders der
Standort Bitterfeld-Wolfen, der ein vakanter Industriestandort ist, sollte
weiterwachsen. Gelsenwasser war ja daran interessiert, dort einzusteigen.
Herr Hövelmann
verwies darauf, dass der eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion
SPD-Grüne einen Prüfauftrag
und kein vorweg genommenes Ergebnis enthält. Wenn eine
Prüfung zu dem Ergebnis
führt, wie es so eben vorgetragen wurde, dann kann das auch ein
Ergebnis sein. Wir müssen
aber feststellen, dass in der Vergangenheit die Anstrengungen nicht
ausgereicht haben, um
wirtschaftlicher an der Stelle zu arbeiten. Mit der Prüfung den Landrat zu
beauftragen, Varianten zu
prüfen und uns dann zu berichten und etwas vorzuschlagen, ist eine
sehr vernünftige
Vorgehensweise. Man nimmt damit keinerlei Ergebnisse vorweg.
Herr Northoff stellte fest, dass der letzte Punkt sehr
wichtig ist. Für ihn kommt eine
Verabschiedung des Antrages nur mit der Prämisse in Frage, dass das
Prüfungsergebnis offen ist. Es kann durchaus dazu führen, dass das TGZ darin
bleibt. Man mag sich natürlich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, bedarf
es überhaupt so eines Antrages. Es ist selbstverständlich Aufgabe der
Verwaltung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafter immer zu prüfen, ob eine
Gesellschaft noch ihren Zweck erfüllt. Wenn wir das jetzt zusätzlich
aussprechen, schadet dies auch nicht. Es darf aber nicht der Eindruck im Raum
stehen bleiben, dass mit diesem Beschluss quasi die Liquidation des TGZ
vorgezeichnet ist. Der Antrag kann nur bedeuten, die Veraltung und der
Aufsichtsrat tun ihre Pflicht und überprüfen, ob der Zweck der Gesellschaft
noch optimal erfüllt werden kann.
Herr Grabner bezog sich ebenfalls auf den Antrag der
Fraktion SPD-Die Grüne. Er plädierte dafür, diesen Antrag nicht zu folgen. Wenn
der Landrat beauftragt wird, Rückzugszenarien zu eruieren und gleichzeitig die
daraus resultierenden Konsolidierungseffekte im Konsolidierungs-plan
eingestellt werden sollen, bedeutet das für ihn, der erste Schritt zum Austritt
des Landkreises aus dem TGZ. Was das für das TGZ bedeutet, wissen alle, nämlich
das Aus für das TGZ. Momentan beträgt der Betrauungszuschuss ca. 290T€, wovon 210 T€ durch die Stadt
Bitterfeld-Wolfen und 80 T€ durch den Landkreis zu tragen sind. Sicherlich
kostet Wirtschaftsförderung Geld. Man sollte sich aber nicht die Chance nehmen
lassen, hier Start-up-Unternehmen optimale Bedingungen zu bieten um Fuß zu
fassen um sich auch insbesondere in der Chemieregion Bitterfeld-Wolfen zu
etablieren und wenn sie dann die Start-up-Phase überstanden haben auch in der
freien Wirtschaft die Voraussetzungen haben zu überstehen. Es ist heute
mehrfach genannt wurden, dass auch mit dem Einstieg des ChemieParks, in Person
vom Geschäftsführer, Herrn Heine, hier die Intension wach geworden ist, einen
zweiten Geschäftsführer, der kostenneutral ist, in das TGZ einzusetzen, um neue
Effekte zu erzielen. Man sollte diese Chance auch wahrnehmen und wenigstens 1-
2 Jahr schauen, inwieweit die Entwicklung des TGZ positiv voran schreitet. Er
verwies weiterhin darauf, dass ein neues Marketingkonzept gegenwärtig
erarbeitet wird, um auch neue Firmen anzusiedeln. Darüber hinaus ist momentan
das TGZ dabei, das Objekt UHU-alt zu sanieren, um auch hier weitere Flächen
ansiedlungswilligen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Solange nicht daraus
die neuen Chancen bestätigt oder nicht bestätigt werden können, bat er darum,
vom vorliegenden Antrag Abstand zu nehmen.
Herr Mormann bezog sich auf die Aussage von Herrn Grabner. Er hatte mehrfach gesagt, dass ein weiterer Geschäftsführer nebenamtlich durch den Investor dort eingesetzt wird. Er hätte nun gern gewusst, wo das gesagt wurde. Im Kreis- und Finanzausschuss wurde definitiv gesagt, dass es keine Absichten gibt, dort einzusteigen. Wenn er aber über andere Informationen verfügt, die über den Kreis- und Finanzausschuss hinausgehen, dann möchte er wissen, wann und wo dies verbindlich erklärt wurde.
Herr Grabner erwiderte, dass sich seine Aussage nur darauf bezog, dass hier mehrfach genannt wurde, dass mit dem ChemiePark ein weiteres Aufsichtsratsmandat durch den Herrn Heine wahrgenommen wird. Die Aussage bezog sich aber nicht darauf, dass sicherlich Intensionen bestehen sicherlich, einen weiteren Geschäftsführer zu einzusetzen.
Herr Mormann stellte dazu fest, dass Herr Grabner seine Aussage soeben widerrufen hat, dass dort ein weiterer Geschäftsführer eingestellt wird.
Herr Wolpert erklärte, dass Herr Grabner nun zum dritten Mal spricht. Er wird aber danach das Zwiegespräch unterbinden.
Herr Grabner verdeutlichte, dass er eine Aussage nicht widerrufen kann, die er gar nicht getroffen hat. Er hat die Aussage getroffen, dass mit dem ChemiePark ein weiteres Aufsichtsratsmandat besetzt wurde und nicht, dass explizit ein weiterer Geschäftsführer eingesetzt wurde.
Herr Schulze stellte fest, dass die Diskussion um das TGZ die Gemüter erhitzt. Der Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne, so wie er jetzt in der geänderten Fassung gestellt wurde und als Prüfauftrag als Anlage zum Konsolidierungskonzept beigefügt ist, versetzt doch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld in die Lage, sein Engagement im TGZ zu überprüfen und festzulegen, wie man dort weiter verfahren will. Es bedarf besonderer Anstrengungen von Seiten des TGZ gegenüber seinen Gesellschaftern, die Kosten in den Griff zu bekommen und zu minimieren, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Geschäftsführer. Das ist seine Aufgabe und das ist sein Job, und den hat er zu erfüllen. Man sollte sich deswegen ganz genau anschauen, wie die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten verläuft. Er hat vom Angebot der Geschäftsführung des ChemieParks, die Geschäftsführung des TGZ zu unterstützen und die Kosten mitzutragen, erst nach dem Kreis- und Finanzausschuss erfahren, so dass im Kreis- und Finanzausschuss nichts dazu gesagt werden konnte. Des Weiteren erklärte er, dass er den Prüfauftrag aufgreifen möchte. Die erforderlichen Gespräche sollten dann aber in den zuständigen Gremien, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, vertiefend durchgeführt werden. Das TGZ muss aber beweisen, dass es auch zukunftsfähig ist und nicht wir, denn wir sind die Gesellschafter.
Herr Kröber erklärte, dass er den Änderungsantrag als nicht gerade konstruktiv hält. Er bezog sich weiterhin auf den Beteiligungsbericht und stelle fest, dass das TGZ Probleme hat, aber man müsste sich auch einmal die anderen Gesellschaften anschauen. Er weiß nicht, warum sich die Fraktion SPD-Grüne am TGZ so fest beißt. Man sollte sich auch bei den anderen Gesellschaften die Zuschüsse die dort fließen, den Deckungsgrad und die Liquidität ans chauen. Es sollte daher überlegt werden, ob man diesen Prüfauftrag für alle Unternehmen nimmt. Das wäre dann konstruktiv und nicht nur für ein Unternehmen, was man sich rausgepickt hat.
Herr Herder stellte zum Änderungsantrag fest, dass formal niemand etwas dagegen hat, wenn etwas überprüft werden soll, um irgendwelche Konsolidierungseffekte zu finden. Das Problem ist aber, dass dieser Prüfauftrag Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes sein soll. Das kann man separat ja machen. Wenn es aber im Konsolidierungskonzept steht, wird man in Zukunft daran gemessen, was daraus gemacht wurde. Ein konkreter Konsolidierungseffekt ist ja nicht ausgewiesen und damit gehört so etwas nicht in das Konsolidierungskonzept. Entweder man schreibt dahinter, was man jedes Jahr einspart oder man muss formal erst einmal prüfen, ob überhaupt Konsolidierungseffekte entstehen können. Herr Mormann hatte in seinem ersten Redebeitrag sogar so formuliert, solch ein Prüfauftrag müsste gleichermaßen für alle Beteiligungen gelten.
Des Weiteren äußerte er sich zum Finanzausgleichsgesetz. Seit 2008 wird vom Land über eine halbe Milliarde weniger Finanzausgleichsmasse an die Kommunen ausgeschüttet. Der Grund sind nicht nur die willkürlichen Kürzungen, weil Herr Bullerjahn immer eine schwarze Null haben möchte, sondern, dass mit dem Finanzausgleichsgesetz ab 2008 abgekoppelt wurde, dass die Finanzausgleichsmasse mit den allgemeinen Steuereinnahmen des Landes steigt. Das war vorher immer so. Wenn das Land mehr Steuereinnahmen hatte, wurde automatisch die Finanzausgleichsmasse proportional bzw. mit einem gewissen Faktor erhöht. Alle reden davon, dass Bund und Land immer mehr Steuereinnahmen haben, aber die Kommunen profitieren einfach nicht mehr davon, weil die Landtagsabgeordneten nicht dafür gesorgt haben, dass in den Finanzausgleichgesetzen, die mindestens aller zwei Jahre novelliert werden, die Ankoppelung an den Steuereinnahmen wieder eingeführt wird. Er richtete folgenden Appell an alle Landtagsabgeordnete, die gleichzeitig auch Mitglied des Kreistages sind: „Wenn Sie dem Landkreis bei der Finanzausstattung helfen wollen, müssen Sie dort am Finanzausgleichsgesetz mal ein bisschen mehr fordern“.
Herr Wolpert stellte fest, dass Herr Northoff nunmehr zum dritten Mal reden möchte. Da aber die beiden Tagesordnungspunkte zusammenhängend beraten werden, wird mit dem Rederecht anders umgegangen. Es hätte ja dann jeder die Möglichkeit gehabt, zweimal zum Haushalt und zweimal zum Konsolidierungskonzept zu sprechen.
Herr Northoff erklärte, dass die Formulierung im Änderungsantrag nicht dem entspricht, was im Vorfeld abgesprochen wurde. Es wurde besprochen, dass der Prüfungsauftrag beschlossen werden sollte und als Anlage und nicht als Bestanteil zum Konsolidierungskonzept beigelegt wird. Der bisherige Antrag beinhaltet aber immer noch die Formulierung, dass der Prüfauftrag Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes sein wird. Wenn dem so ist, dann wird natürlich die Kommunalaufsicht darauf zurückgreifen und uns fragen, was daraus geworden ist. Wenn über den Antrag abgestimmt werden sollte, dann sollte er durch den Antragsteller entsprechen modifiziert werden.
Herr Wolpert erklärte, dass vorgeschlagen wurde, den Änderungsantrag als Anlage dem Konsolidierungskonzept beizufügen. Das ist ein Änderungsposten, welcher im Zusammenhang mit dem Konsolidierungskonzept, wenn er beschlossen wird, dann tatsächlich auch zu einer Prüfung kommt und das Ergebnis im Kreistag diskutiert werden kann. Da der Änderungsantrag selbst keinen echten Änderungsinhalt hat, ist es schwierig ihn in das Konsolidierungskonzept mit aufzunehmen. Deshalb hatte er auch diesen Vorschlag gemacht.
Herr Seydewitz fragte nach, wie der Kreis- und Finanzausschuss zu den Vorlagen 0285/2015 und 0286/2015 abgestimmt hat.
Herr Wolpert erklärte, dass der Ausschuss zugestimmt hat.
Herr Roi stellte fest, da er selbst an der Sitzung teilgenommen hatte, sich nicht an eine Abstimmung erinnern kann.
Herr Wolpert stellte fest, dass es eine umfangreiche Vorberatung gegeben hat, aber es gab keine Abstimmung.
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.
Der Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.