Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Enthaltungen: 14

 

Der Kreistag beschließt das vorliegende Konsolidierungskonzept 2016.

 


(Frau Zoschke und Frau Hinze gekommen= 38+1= 70,91%)

Herr Wolpert schlug vor, die Tagesordnungspunkte 9 und 10 zusammenhängend zu beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt. Des Weiteren verwies er auf den Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne zum Konsolidierungskonzept und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Haushaltssatzung. Diese Änderungsanträge sind in der Diskussion zu berücksichtigen.

Da es keine Einwendungen zu dieser Verfahrensweise gab, wurde so verfahren.

Herr Schulze informierte an Hand einer Power Point Präsentation über die Schwerpunkte zur Haushaltssatzung 2016:

-     Erhöhungen der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt gegenüber der 1. Haushaltsberatung ► Überschuss im Ergebnishaushalt von 2.033.900 €

-     Finanzplan ► geringfügige Veränderungen

-     Personalkostenentwicklung 2015 zu 2016

-     Entwicklung der Kosten im Flüchtlingsbereich

-     Indirekte Kosten► Bereich Landrat ► Dezernate I bis III

-     Kreisumlage und Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz

-     Investiver Finanzplan ► Finanzierungssaldo beträgt ./. 634.400 € ► Reduzierung gegenüber der 1. Haushaltsberatung um 397.200 €

-     Baumaßnahme Unterbringung von Flüchtlingen ► bisher keine Mittel eingeplant, da hierzu keine Informationen vorliegen

-     Investitionen im Hoch- und Tiefbau

-     Finanzierungstätigkeit

-     Gesamtverschuldung

Konsolidierungskonzept

-     Heizungsumstellung und Abkoppelung vom Versorgungssystem der Kreissparkasse► jährliche Einsparung von 10.000 € ► Änderung Beschluss Konsolidierungseffekte für

       2016 hälftig mit 5.000 € und ab 2017 bis 2014 mit 10.000 € ► Anpassung vorliegendes Konsolidierungskonzept

-     Konsolidierungsmaßnahmen ab 2016

 

Herr Schulze forderte zu konstruktiven Diskussion auf und bat um Zustimmung zur

vorliegenden Haushaltssatzung und zum Konsolidierungskonzept.

 

Herr Northoff, Fraktion CDU/FDP

-    Haushalt 2016 liegt vor ► Einnahmen von 232.631.500 € ► Mehreinnahme von 24.212.000 € = 11%

-    Einnahmen und Aufwendungen sind auf alle Haushalsstellen gleichmäßig verteilt

Zuweisungen für Flüchtlinge werden von 30 Mio. € werden erwartet ► mehr als die Steigerung des Haushaltes von 24 Mio. € ► ob 30 Mio. € ausreichen, ist noch nicht bekannt

     ■ Direktleistungen für Flüchtlinge von 14 Mio €

     ■ Wohnraumkosten für Flüchtlinge von 3,6 Mio. €

     ■ viele Kosten an anderen Stellen wie z.B. Personalkosten und sonstige Sachkosten

     ■ groß Teil der Kosten ist sicherlich nach besten Wissen der Verwaltung geschätzt

     ■ Kosten für unbegleitete minderjährige Asylbewerber ca 2,3 Mio. € (75 bis 150 Flüchtlinge)  ► hier werden alle Kosten vom Land übernommen

-    ob alle Nebenkosten (Personal und Investitionskosten) erstattet werden, ist noch nicht klar ► wird sich erst im nächsten herausstellen ► hoffen auf eine Spitzabrechnung durch das Land ► auch bei einer Spitzabrechnungen kann es Diskussionen ergeben, ob die Maßnahmen auch wirklich erforderlich waren

Kreisumlage

-    Änderungsantrag der Fraktion  DIE LINKE  - Senkung der Kreisumlage, da ein Überschuss von 2 Mio. € ausgewiesen wurde ► nach vorliegenden Antrag soll nun 1 Million davon übrig bleiben ► 2 Mio. sind dringend erforderlich, um restliche Risiken abzufedern ► für Haushaltskonsolidierung dringend erforderlich ► Landkreis hat ein negatives Kapital und das heißt, der Landkreis ist überschuldet ► diese Überschuldung muss nach Vorgabe des Landesverwaltungsamtes und dem gesunden Menschenverstand auch abgebaut werden ► Verwaltungsvorlage ist deshalb sehr vernünftig aufgestellt ► wird dem Antrag der Fraktion DIE LINKE gefolgt und die Kreisumlage nicht so beschlossen wird, wie von Verwaltung eingebracht, besteht die Gefahr dass die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht genehmigt

-    gut beraten, den jetzigen Ansatz der Kreisumlage beizubehalten

-    teilt nicht die Auffassung der Verwaltung zum § 99 KVG, die es uns verbietet, die Kreisumlage höher festzusetzen ► verwies auf Fürsorgepflicht gegenüber den Kommunen

-    Investitionen können trotzdem getätigt werden, wie die Güterseestr., Straße in Mühro und die Straße in Greppin

-    Hochbauleistungen in der SK Völkerfreundschaft, Jugendwohnheim der Berufsschule, Schulen Zörbig, Muldenstein und Roitzsch

Abschließend stellte er fest, dass der Haushalt eine gute Grundlage ist, die auch verabschiedet werden sollte. 

Des Weiteren erwartet er für die Ankündigung des nächsten Haushaltes auch angemessene Erläuterungen.

 

Frau Kutz, Fraktion DIE LINKE

-    Fraktion sieht einiges anders als Fraktion der CDU

-    Haushalt mit so viel Risiken zu beschließen, hat man schon lange nicht gemacht

-    keine schlüssigen Zahlen für Zuweisungen ► vielleicht weil die Haushaltsberatungen zeitig begonnen haben

-    Landrat selbst verwies auf einige Risikofaktoren

-    zusätzliche Aufgaben wurden den Landkreisen übertagen, ohne Untersetzung mit finanziellen Mitteln durch Bund und Land

-    Bund und Land haben ihre Haushalte konsolidiert ► Landkreise können das leider nicht

-    Kürzungen FAG führen zur bestehenden Misere ► Forderung für Ausgleich der Soziallasten

-    Finanzierung für die Aufnahme von Flüchtlingen ► große Herausforderung für die Landkreise ► dezentrale Unterbringung ist zurzeit nicht zu schaffen ► Bau von neuen Gemeinschaftsunterkünften ► Steigerung der Personalkosten ► Forderung an Bund und Land, das Versprechen einzulösen und alle Kosten voll zu übernehmen, auch im investiven Bereich ► Übergang der Flüchtlinge dann in SGB II liegen auch keine konkreten Zahlen vor

-    KdU Entwicklungen und Auswirkungen sind nicht vorhersehbar

-    Haushaltsgestaltung war schwierig ► man kann nichts mehr gestalten, sondern nur noch verwalten

-    Landkreis soll für die Menschen etwas schaffen ► Maßnahmen, die angedacht sind wie Straßenbau und Sanierungen von Schulen sind wichtige Punkte

-    Verantwortung und Fürsorgepflicht des Landkreises für die Städte und Gemeinden des Landkreises sieht die Fraktion etwas anders und deshalb wurde der Änderungsantrag zur Senkung der Kreisumlage gestellt ► entsprechende Begründung liegt vor

-    Dank an die Verwaltung, die versucht hat, das Ergebnis so zu gestalten, dass man einen Haushalt hat, der nicht alle Wünsche erfüllt

-    Haushalt wurde zweimal im Kreis- und Finanzausschuss sowie in Fachausschüssen und in der Fraktion beraten ► 2 Beratungen im Kreis- und Finanzausschuss haben das nicht gebracht als die AG Haushalt es gebracht hat ► AG Haushalt - hier waren intensivere Beratungen möglich ► Beratungen zum Haushalt sollten kontinuierlich, über das ganze Jahr verteilt, durchgeführt werden

 

Herr Mormann, Fraktion SPD-Grüne

-    wichtig, dass neben Straßenbau die Sicherungen und Modernisierungen der Schulen weiter

     Schwerpunkt im Haushalt 2016 bleiben ► deutliches Zeichen für die Zukunft

-    darüber hinaus bleibt es bei der Mangelverwaltung und gleichzeitiger Vermeidung von

     Einschränkungen bei den freiwilligen Aufgaben

-    Haushalt ist Kompromiss zwischen Wunschdenken, Geldbeutel und Verpflichtungen

-    Erläuterungen zum Änderungsantrag seiner Fraktion zum TGZ ► bat um Zustimmung zum Änderungsantrag

 

Herr Rudolf, Fraktion Freie Wähler Anhalt-Bitterfeld

-    chronische Unterfinanzierung des Landkreises und der Städte und Gemeinden des Landkreises

-    geringere Zuweisungen vom Land ► 2.26 Mill. € aus dem FAG für 2016 weniger ► Mehrbelastungen im sozialen Bereich

-    weitere Kernbelastungen werden auf die Verwaltung hinzukommen ► weitere Aufgabenerledigungen des Landkreises mit rechtzeitigen Ausgleich der Mehrbelastungen z.B. die KiFöG Aufgaben und im sozialen Bereich

-    Flüchtlingsproblematik ► solange die Bundesregierung keine konkreten Zahlen nennen kann, solange kann auch keine verlässliche Planung durchgeführt werden ► Zahlen werden als Arbeitsgrundlage gebraucht ► früher oder später müssen auch Grenzen gesetzt werden um das zu tun, was wir tun wollen ► Menschen brauchen Hilfe und man kann sie ihnen geben ► Hilfe kann aber nur so weit geleistet werden, wie auch eine Leistungsfähigkeit bei den Helfern besteht

-    Personalaufwendungen ► Tariferhöhungen von 5,4 % sind zu verkraften

-    Kreisumlage ► bleibt nicht gleich, sondern sie steigt ► 833.800 € müssen die Städte und Gemeinden jetzt mehr aufbringen ► engt natürlich ihren Handlungsspielraum ein

-    Steuereinnahmen beim Bund und Land sind gestiegen, werden aber nicht nach unten gereicht, wo die Aufgaben zu erledigen sind

-    wir erledigen unsere Aufgaben ► Pro-Kopfverschuldung ist 2014 von 309 €/EW 2015 auf 268 €/EW gesunken ► für diesen Haushalt wird ein Ergebnisüberschuss von 2 Mio. € geplant ► diesen Überschuss kann man sich beim laufenden Zahlungsverkehr zwar nicht leisten, weil dort ein Minus von 4,8 Mio. € erwirtschaftet wird

-    positiv ist die Sicherung der Schulstandorte, zumindest mittelfristig ► das ist im Haushalt hinterlegt

-    Investitionen ► hier fehlen auch die Mittel, um das durchführen zu können, was man gerne möchte ► 2016 stehen ca 2 Mio. € weniger zur Verfügung als im letzten Jahr ► Konzentration der Mittel für die Bereiche Straßenbau, Schulen und Jugendwohnheim ► das ist richtig so ► positiv ist die Straßenbaumaßnahme in der Ortslage Mühro

Im Konsolidierungskonzept wurden überschaubare Maßnahmen festgelegt und diese sollten entsprechenden umgesetzt werden.

Die Fraktion wird dem vorliegenden Haushalt 2016 zustimmen.

 

Herr Roi, Fraktion AfD

-    stimmte der Aussage von Herrn Mormann zur Sicherung der Schulstandorte zu

-    Änderungsantrag Fraktion SPD-Grüne zum TGZ ► Defizit 2013 von 354 T€ und im letzten Jahr 78 T€ ►doch eine signifikante Veränderung ► TGZ sollte nicht nur nach reinen nackten Zahlen, Defizit oder Nichtdefizit, bewertet werden ► man muss auch berücksichtigen, was das TGZ für unsere Region an Mehrwert geschaffen hat ► er stimmt der Prüfung zu

-    Kreisumlage ► seit Jahren hat der Bund Rekordsteuereinnahmen, diese kommen dummerweise nicht mehr bei denen die sie erwirtschaften, nämlich die Bürger, an ► Prozentsatz der Kreisumlage steigt nicht, aber die nackten Zahlen schon ► für Bitterfeld-Wolfen allein um 400 T€ und insgesamt für die Kommunen um 800 T€ ► das ist ein Punkt, wo man nicht mehr mitmachen kann ► Kommunen wissen nicht mehr, wie sie ihre Haushalte beschließen sollen ► Haushalt der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist nicht einmal ansatzweise genehmigungsfähig ► Fraktion AfD wird dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen

Konsolidierungskonzept

-    es sind eigentlich keine richtigen Konsolidierungsmaßnahmen ► mit technischen Neuerungen ergeben sich nun einmal Möglichkeiten, dass man z.B. Heizkosten einspart ► solche Maßnahmen gehören von Anfang an in den Haushalt

-    Aussage von Herrn Northoff zu 30 Mio. € für Flüchtlinge ► im Haushalt Seite 97 gab es eine Landeszuweisung von 25,8 Mio. € ► jetzt eine Änderung – Minus 15 und an anderer Stelle hat man wieder ein Plus von 15,9 ► es sieht so aus, dass die Zahlen verrutscht werden sollen, damit niemand nachvollziehen kann, wo eigentlich die Zahlen und Gelder hinfließen ► unterm Strich sind es aber immer noch 26 Mio. € ► eine der größten Positionen im Haushalt ► 25,8 Mio. € setzen sich zusammen aus 3000 zu erwartenden Flüchtlingen, die betreut werden wollen ► z.Zt. sind im Landkreis 1800 Flüchtlinge und die Zahl soll sich  bis Ende des Jahres auf 2200 bis 2500 erhöhen ► im nächsten Jahr werden es mindestens 3000 Neuzugänge sein und man rechnet daher mit 5000-6000 Flüchtlingen ► die zweite Zahl ist die Kopfpauschale von 8600 € die die Landesregierung beschlossen und den Kommunen auch zugesagt hatte ► Papier des Landkreistages zeigt auf, dass diese 8.600 € bei weitem nicht ausreichen, es müssen mindestens 10.600 € sein ► wenn man nun die Zahl von 3000 Flüchtlingen nimmt und rechnet das mal 10.600 €, dann kommt man auf eine Summe von 31.800 Mio. € und das sind 6,8 Mio. € mehr als wie im Haushalt stehen ► er machte noch eine Berechnung mit 4000 Flüchtlingen ► er verwies weiterhin darauf, dass die Kosten z.B. für Betten, Kühlschränke u.ä. um 120% gestiegen sind und weiter steigen werden ► es ist nicht verantwortungsvoll solch eine Zahl im Haushalt stehen zu lassen, wenn es gleichzeitig in diesem Jahr eine Unterdeckung bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen von 7,1 Mio. € und im nächsten Jahr eine Überdeckung von 1,0 Mio. € gibt.

Wenn man nun von 4000 x 10.600 € Kostenpauschale des Landkreistages ausgeht, so sind das 42,0 Mio. €. Das sind 16,6 Mio. € mehr als wie im Haushalt stehen. Wo wird denn dieses Geld nun herkommen? Der Landkreis wird es aber tatsächlich ausgeben, aber es steht nicht auf der Einnahmeseite.

Dem vorliegenden Haushalt kann man nach den jetzigen Zahlen nicht zustimmen. Das sind Dimensionen, die nicht mehr vermittelt werden können.

 

Er empfiehlt, auf Grund dieser Problematik, dem vorliegenden Haushalt nicht zuzustimmen.

 

Herr Wolpert stellte fest, dass das kein Geschäftsordnungsantrag ist, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Ein Änderungsantrag in Bezug auf die Höhe der Kosten liegt auch nicht vor. Es war nur eine Feststellung, dass die Fraktion nicht zustimmen wird.

Herr Roi erklärte, sollte der Haushalt zur Abstimmung kommen, wird die Fraktion nicht zustimmen.

Er beantragte, dass der Haushalt heute nicht verabschiedet und zurückverwiesen wird.

Herr Wolpert stellte fest, dass das ein Geschäftsordnungsantrag und darüber abzustimmen ist. Er verwies darauf, dass die Fraktionen sich zum Geschäftsordnungsantrag äußern können. Die Fraktionen haben davon keinen Gebrauch gemacht.

 

Der Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, wurde mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Herr Herder erklärte, dass die bisherigen Redner sich nur auf die Risiken des Haushaltes bezogen haben. Das Risiko wurde dann im Wesentlichen auf die Flüchtlingsproblematik reduzierte. Er ging auf folgende Schwerpunkte ein:

-      Flüchtlingsproblematik ► im Haushalt kein Risiko geplant, sondern Aufwandsneutral eingestellt ► sollte es nicht so kommen, müssen die Zahlen geändert werden und es muss ein Defizit daraus gemacht werden

-      Haushalt beinhaltet nicht nur Risiken, sondern auch Reserven ► Seite 7 Konsoli-dierungskonzept ► hier weist der Jahresabschluss 2014 einen Überschuss von 10,7 Mio. € auf, der nicht geplant war ► Haushaltsergebnisse waren in den vergangenen Jahren immer besser

-      Reserven bei Personalkosten ► im Haushalt sind die Kosten für jede Planstelle, die vorgesehen ist, zu planen ► es gibt unbesetzte Planstellen ► Krankenstand über 6 Wochen hinaus

Konsolidierungskonzept

-      Effekte der neuen Konsolidierungsmaßnahmen bewegen sich in der Größenordnung der witterungsabhängig schwankenden Betriebskosten an unseren Einrichtungen

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE

-           genehmigungsfähig wäre der Haushalt, wenn ein Überschuss von 2 Mio. € erwirtschaftet  würde ► hält den Haushalt für genehmigungsfähig, wenn nur 1,2 Mio. € erwirtschaftet werden ► die ergeben sich daraus, dass die Kreisumlage genau um den absolut Betrag abgesenkt werden soll, den man bei gleichem Hebesatz 2016 mehr einnehmen würden ► das sind die 800 T € ► alle Kommunen profitieren nicht davon, dass sie die selbe Kreisumlage wie im vergangenen Jahr zahlen müssen ► drei Kommunen müssen mehr zahlen: Bitterfeld Wolfen = 165 T€; Köthen = 54 T€ und Zerbst = 40 T€  - alle anderen Kommunen zahlen weniger als im Vorjahr 

-           er geht davon aus, dass der Jahresabschluss 2015 auch besser ausfallen wird, als im

            Plan ausgewiesen     

Abschließend plädierte er dafür, die Kreisumlage absolut gleich zu halten wie im Vorjahr und nicht mit dem Prozentsatz. Er verwies auf die bereits geführte Diskussion vor ein paar Jahren.

 

Herr Köhler

-      Situation im Haushalt ist, wie jedes Jahr, katastrophal ► selbst als Flüchtlingsproblematik noch kein Gegenstand der Diskussion waren

-      Armutsbericht

-      Situation der Arbeitslosen hat sich nicht verbessert

-      Einschränkungen im Schülerverkehr ► Kinder sitzen zu lange in den Schulbussen

-      Einkommen der Arbeitnehmer ist nicht wesentlich gestiegen, zumindest nicht zur Steuererhöhungen

-      Flüchtlingsproblematik ► Überblick zu den Gesundheitskosten und Bargeldgeschenken für die Flüchtlinge ist erforderlich ► Zahlen von nichtregistrierten Flüchtlingen nicht bekannt, ebenso kein Überblick über die Gesamtzahl von Flüchtlingen ► Königsteiner Schlüssel ist eigentlich nur auf dem Papier ► Geld muss vom Bund und Land erarbeitetet werden, wenn wir das als Geschenk für die Betreuung der Flüchtlinge bekommen würden ► wird aber von der arbeitenden Bevölkerung erpresst ► Verwaltungskräfte sind zwar fleißig, können aber nicht wesentlich dazu beitragen, den Profit, das Bruttosozialprodukt des Landes, zu verbessern ► Verwaltung muss aufgestockt werden, um die Probleme zu erfassen ► Kapital kann nun einmal nur aus dem produktiven Bereich vermehrt werden ► Betreuung der Flüchtlinge und die Aufgaben der Polizei kommen noch hinzu ► es ist schwierig überhaupt eine Konzeption zu erarbeiten, was mit den Flüchtlingen passieren soll ► finanziell ist alles sehr spekulativ, da sich die Zahlen nicht nur verdoppeln werden.

Abschließend stellte er fest, dass er keine Grundlage für eine Haushaltszusammenfassung bzw. Festlegungen von irgendwelchen Zielen erkennen kann.

 

Herr Lingk sprach zu folgenden Schwerpunkten:

-     genehmigungsfähiger Haushalt ► Darstellung der Situation im Vorbericht

-     Kassenkreditabbau ► Antwort Landesverwaltung liegt vor ► genau aufgeführt für was die Kreisumlage genutzt werden soll ► nicht nur Ergebnishaushalt mit dem erzielten Überschuss sondern auch die Zahlungsströme, die sich hinter dem Ergebnishaushalt verbergen, sind zu sichern

-     Investitionen, zwar restrektiv, sollten über Kreisumlage finanziert werden ► das ist aber rechtswidrig ► Investition sind über Abschreibungen als Bemessungsgrundlage für die  Kreisumlage schon drin

-     Kredittilgung sollte dann über die Kreisumlage ins Gespräch gebracht werden

-     demzufolge wurde versucht, so nah wie möglich zu einer Entschuldung zu kommen ► gab nähere Erläuterung zur Entschuldungsproblematik ► das war der Ausgangspunkt für diese Herangehensweise

-     was jetzt passiert, durch den Änderungsantrag ist die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes hochgradig gefährdet ► Überschuss im Ergebnishaushalt sagt nichts über die Leistungsfähigkeit eines Landkreises aus ► wichtig ist die Zahlungsfähigkeit und die muss hergestellt werden

-     Flüchtlingsproblematik ► es werden in dem Haushalt keine Forderungen eingestellt, sondern nur das tatsächliche Ergebnis von 8.600 € ► wenn nun mehr Flüchtlinge kommen, dann muss der Haushaltsplan angepasst werden ► gegenwärtig ist ein Überschuss von 1.033.000 € zur Deckung der indirekten Kosten ► durch diese Problematik den Haushalt nicht zu beschließen, wäre fatal ► es finden dann aber auch die Maßnahmen nicht statt, die bereits gesichert sind ► man kann doch wegen einer Unsicherheit, die nicht beeinflussbar ist, auf die Genehmigung eines Haushaltes verzichten ► investive Maßnahmen fallen dann auch aus, z.B. Mühro fällt dann ganz weg, da es eine neue Maßnahme ist

-     unbesetzte Planstellen ► wurden bereits seit mehreren Jahren nicht berücksichtigt ► Tariferhöhungen wurden nicht gegengerechnet

-     10 Mio. Reserve ► war zum damaligen Zeitpunkt so ausgewiesen, ist aber definitiv noch kein Rechenergebnis ► es gibt noch keine Jahresabschlüsse von 2013 und 2014 ► die gesamten Abschlussbuchungen fehlen noch

 

Herr Roi bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Herder und Herrn Lingk in Bezug auf die

Flüchtlingsproblematik. In diesem Jahr gibt es eine Unterdeckung von 7.183 Mio. €. Das heißt, man weiß doch, dass man die Gelder nicht bekommt. Es kommt ihm so vor “Wir alle steigen in ein Auto, stehen oben auf einem Berg und unten ist der Abgrund und wir wissen die Bremse funktioniert nicht, wir steigen aber alle ein, ach die Bremse geht schon“. Jetzt zu sagen, das ist alles haushaltsneutral, wir sehen es doch aktuell, dass es nicht haushaltsneutral ist. Es gibt ja auch das Interview aus 2014 mit dem stellv. Landrat des Landkreises, Herrn Böddeker, der sagte „wir werden allein gelassen, wir bleiben auf 2 Mio. € Kosten sitzen“ und in diesem Jahr sind das wahrscheinlich 7,1 Mio. €. Man kann doch jetzt nicht sagen, es wird alles übernommen. Das ist doch eine Farce.

Herr Gatter äußerte sich zum TGZ. Herr Mormann meinte, wir sollten für das TGZ sprechen,

aber er meinte eigentlich gegen das TGZ mit seinen Antrag. Im Stadtrat hatte man sich gestern

auch über diese Fragestellung, die etwas nebulös war da man noch nicht den genauen Inhalt

des Antrages kannte, verständigt. Es gibt jetzt Intensionen, weitere Firmen in das Objekt mit rein

zu nehmen. Das genaue Ergebnis ist aber noch nicht bekannt. Aber, man sollte einen

Chemiestandort, wie Bitterfeld-Wolfen, nicht einer solchen Einrichtungen berauben. Man sollte sicher im Aufsichtsrat und allen beteiligten Gesellschaftern darüber nachdenken, wie die

Einrichtung besser zu gestalten ist. Aber die Einrichtung einfach von Bitterfeld-Wolfen wegzunehmen hält er nicht für zielführend. Besonders der Standort Bitterfeld-Wolfen, der ein vakanter Industriestandort ist, sollte weiterwachsen. Gelsenwasser war ja daran interessiert, dort einzusteigen.

Herr Hövelmann verwies darauf, dass der eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion

SPD-Grüne einen Prüfauftrag und kein vorweg genommenes Ergebnis enthält. Wenn eine

Prüfung zu dem Ergebnis führt, wie es so eben vorgetragen wurde, dann kann das auch ein

Ergebnis sein. Wir müssen aber feststellen, dass in der Vergangenheit die Anstrengungen nicht

ausgereicht haben, um wirtschaftlicher an der Stelle zu arbeiten. Mit der Prüfung den Landrat zu

beauftragen, Varianten zu prüfen und uns dann zu berichten und etwas vorzuschlagen, ist eine

sehr vernünftige Vorgehensweise. Man nimmt damit keinerlei Ergebnisse vorweg.

Herr Northoff stellte fest, dass der letzte Punkt sehr wichtig ist. Für ihn kommt eine

Verabschiedung des Antrages nur mit der Prämisse in Frage, dass das Prüfungsergebnis offen ist. Es kann durchaus dazu führen, dass das TGZ darin bleibt. Man mag sich natürlich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, bedarf es überhaupt so eines Antrages. Es ist selbstverständlich Aufgabe der Verwaltung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafter immer zu prüfen, ob eine Gesellschaft noch ihren Zweck erfüllt. Wenn wir das jetzt zusätzlich aussprechen, schadet dies auch nicht. Es darf aber nicht der Eindruck im Raum stehen bleiben, dass mit diesem Beschluss quasi die Liquidation des TGZ vorgezeichnet ist. Der Antrag kann nur bedeuten, die Veraltung und der Aufsichtsrat tun ihre Pflicht und überprüfen, ob der Zweck der Gesellschaft noch optimal erfüllt werden kann.

Herr Grabner bezog sich ebenfalls auf den Antrag der Fraktion SPD-Die Grüne. Er plädierte dafür, diesen Antrag nicht zu folgen. Wenn der Landrat beauftragt wird, Rückzugszenarien zu eruieren und gleichzeitig die daraus resultierenden Konsolidierungseffekte im Konsolidierungs-plan eingestellt werden sollen, bedeutet das für ihn, der erste Schritt zum Austritt des Landkreises aus dem TGZ. Was das für das TGZ bedeutet, wissen alle, nämlich das Aus für das TGZ. Momentan beträgt der Betrauungszuschuss  ca. 290T€, wovon 210 T€ durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen und 80 T€ durch den Landkreis zu tragen sind. Sicherlich kostet Wirtschaftsförderung Geld. Man sollte sich aber nicht die Chance nehmen lassen, hier Start-up-Unternehmen optimale Bedingungen zu bieten um Fuß zu fassen um sich auch insbesondere in der Chemieregion Bitterfeld-Wolfen zu etablieren und wenn sie dann die Start-up-Phase überstanden haben auch in der freien Wirtschaft die Voraussetzungen haben zu überstehen. Es ist heute mehrfach genannt wurden, dass auch mit dem Einstieg des ChemieParks, in Person vom Geschäftsführer, Herrn Heine, hier die Intension wach geworden ist, einen zweiten Geschäftsführer, der kostenneutral ist, in das TGZ einzusetzen, um neue Effekte zu erzielen. Man sollte diese Chance auch wahrnehmen und wenigstens 1- 2 Jahr schauen, inwieweit die Entwicklung des TGZ positiv voran schreitet. Er verwies weiterhin darauf, dass ein neues Marketingkonzept gegenwärtig erarbeitet wird, um auch neue Firmen anzusiedeln. Darüber hinaus ist momentan das TGZ dabei, das Objekt UHU-alt zu sanieren, um auch hier weitere Flächen ansiedlungswilligen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Solange nicht daraus die neuen Chancen bestätigt oder nicht bestätigt werden können, bat er darum, vom vorliegenden Antrag Abstand zu nehmen.

Herr Mormann bezog sich auf die Aussage von Herrn Grabner. Er hatte mehrfach gesagt, dass ein weiterer Geschäftsführer nebenamtlich durch den Investor dort eingesetzt wird. Er hätte nun gern gewusst, wo das gesagt wurde. Im Kreis- und Finanzausschuss wurde definitiv gesagt, dass es keine Absichten gibt, dort einzusteigen. Wenn er aber über andere Informationen verfügt, die über den Kreis- und Finanzausschuss hinausgehen, dann möchte er wissen, wann und wo dies verbindlich erklärt wurde.

Herr Grabner erwiderte, dass sich seine Aussage nur darauf bezog, dass hier mehrfach genannt wurde, dass mit dem ChemiePark ein weiteres Aufsichtsratsmandat durch den Herrn Heine wahrgenommen wird. Die Aussage bezog sich aber nicht darauf, dass sicherlich Intensionen bestehen sicherlich, einen weiteren Geschäftsführer zu einzusetzen.

Herr Mormann stellte dazu fest, dass Herr Grabner seine Aussage soeben widerrufen hat, dass dort ein weiterer Geschäftsführer eingestellt wird.

Herr Wolpert erklärte, dass Herr Grabner nun zum dritten Mal spricht. Er wird aber danach das Zwiegespräch unterbinden.

Herr Grabner verdeutlichte, dass er eine Aussage nicht widerrufen kann, die er gar nicht getroffen hat. Er hat die Aussage getroffen, dass mit dem ChemiePark ein weiteres Aufsichtsratsmandat besetzt wurde und nicht, dass explizit ein weiterer Geschäftsführer eingesetzt wurde.

Herr Schulze stellte fest, dass die Diskussion um das TGZ die Gemüter erhitzt. Der Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne, so wie er jetzt in der geänderten Fassung gestellt wurde und als Prüfauftrag als Anlage zum Konsolidierungskonzept beigefügt ist, versetzt doch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld in die Lage, sein Engagement im TGZ zu überprüfen und festzulegen, wie man dort weiter verfahren will. Es bedarf besonderer Anstrengungen von Seiten des TGZ gegenüber seinen Gesellschaftern, die Kosten in den Griff zu bekommen und zu minimieren, vertreten durch die Geschäftsführung und dem Geschäftsführer. Das ist seine Aufgabe und das ist sein Job, und den hat er zu erfüllen. Man sollte sich deswegen ganz genau anschauen, wie die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten verläuft. Er hat vom Angebot der Geschäftsführung des ChemieParks, die Geschäftsführung des TGZ zu unterstützen und die Kosten mitzutragen, erst nach dem Kreis- und Finanzausschuss erfahren, so dass im Kreis- und Finanzausschuss nichts dazu gesagt werden konnte. Des Weiteren erklärte er, dass er den Prüfauftrag aufgreifen möchte. Die erforderlichen Gespräche sollten dann aber in den zuständigen Gremien, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, vertiefend durchgeführt werden. Das TGZ muss aber beweisen, dass es auch zukunftsfähig ist und nicht wir, denn wir sind die Gesellschafter.

Herr Kröber erklärte, dass er den Änderungsantrag als nicht gerade konstruktiv hält. Er bezog sich weiterhin auf den Beteiligungsbericht und stelle fest, dass das TGZ Probleme hat, aber man müsste sich auch einmal die anderen Gesellschaften anschauen. Er weiß nicht, warum sich die Fraktion SPD-Grüne am TGZ so fest beißt. Man sollte sich auch bei den anderen Gesellschaften  die Zuschüsse die dort fließen, den Deckungsgrad und die Liquidität ans chauen. Es sollte daher überlegt werden, ob man diesen Prüfauftrag für alle Unternehmen nimmt. Das wäre dann konstruktiv und nicht nur für ein Unternehmen, was man sich rausgepickt hat.

Herr Herder stellte zum Änderungsantrag fest, dass formal niemand etwas dagegen hat, wenn etwas überprüft werden soll, um irgendwelche Konsolidierungseffekte zu finden. Das Problem ist aber, dass dieser Prüfauftrag Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes sein soll. Das kann man separat ja machen. Wenn es aber im Konsolidierungskonzept steht, wird man in Zukunft daran gemessen, was daraus gemacht wurde. Ein konkreter Konsolidierungseffekt ist ja nicht ausgewiesen und damit gehört so etwas nicht in das Konsolidierungskonzept. Entweder man schreibt dahinter, was man jedes Jahr einspart oder man muss formal erst einmal prüfen, ob überhaupt Konsolidierungseffekte entstehen können. Herr Mormann hatte in seinem ersten Redebeitrag sogar so formuliert, solch ein Prüfauftrag müsste gleichermaßen für alle Beteiligungen gelten.

Des Weiteren äußerte er sich zum Finanzausgleichsgesetz. Seit 2008 wird vom Land über eine halbe Milliarde weniger Finanzausgleichsmasse an die Kommunen ausgeschüttet. Der Grund sind nicht nur die willkürlichen Kürzungen, weil Herr Bullerjahn immer eine schwarze Null haben möchte, sondern, dass mit dem Finanzausgleichsgesetz ab 2008 abgekoppelt wurde, dass die Finanzausgleichsmasse mit den allgemeinen Steuereinnahmen des Landes steigt. Das war vorher immer so. Wenn das Land mehr Steuereinnahmen hatte, wurde automatisch die Finanzausgleichsmasse proportional bzw. mit einem gewissen Faktor erhöht. Alle reden davon, dass Bund und Land immer mehr Steuereinnahmen haben, aber die Kommunen profitieren einfach nicht mehr davon, weil die Landtagsabgeordneten nicht dafür gesorgt haben, dass in den Finanzausgleichgesetzen, die mindestens aller zwei Jahre novelliert werden, die Ankoppelung an den Steuereinnahmen wieder eingeführt wird. Er richtete folgenden Appell an alle Landtagsabgeordnete, die gleichzeitig auch Mitglied des Kreistages sind: „Wenn Sie dem Landkreis bei der Finanzausstattung helfen wollen, müssen Sie dort am Finanzausgleichsgesetz  mal ein bisschen mehr fordern“.

Herr Wolpert stellte fest, dass Herr Northoff nunmehr zum dritten Mal reden möchte. Da aber die beiden Tagesordnungspunkte zusammenhängend beraten werden, wird mit dem Rederecht anders umgegangen. Es hätte ja dann jeder die Möglichkeit gehabt, zweimal zum Haushalt und zweimal zum Konsolidierungskonzept zu sprechen.

Herr Northoff erklärte, dass die Formulierung im Änderungsantrag nicht dem entspricht, was im Vorfeld abgesprochen wurde. Es wurde besprochen, dass der Prüfungsauftrag beschlossen werden sollte und als Anlage und nicht als Bestanteil zum Konsolidierungskonzept beigelegt wird. Der bisherige Antrag beinhaltet aber immer noch die Formulierung, dass der Prüfauftrag Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes sein wird. Wenn dem so ist, dann wird natürlich die Kommunalaufsicht darauf zurückgreifen und uns fragen, was daraus geworden ist. Wenn über den Antrag abgestimmt werden sollte, dann sollte er durch den Antragsteller entsprechen modifiziert werden.

Herr Wolpert erklärte, dass vorgeschlagen wurde, den Änderungsantrag als Anlage dem Konsolidierungskonzept beizufügen. Das ist ein Änderungsposten, welcher im Zusammenhang mit dem Konsolidierungskonzept, wenn er beschlossen wird, dann tatsächlich auch zu einer Prüfung kommt und das Ergebnis im Kreistag diskutiert werden kann. Da der Änderungsantrag selbst keinen echten Änderungsinhalt hat, ist es schwierig ihn in das Konsolidierungskonzept mit aufzunehmen. Deshalb hatte er auch diesen Vorschlag gemacht.

Herr Seydewitz fragte nach, wie der Kreis- und Finanzausschuss zu den Vorlagen 0285/2015 und 0286/2015 abgestimmt hat.

Herr Wolpert erklärte, dass der Ausschuss zugestimmt hat.

Herr Roi stellte fest, da er selbst an der Sitzung teilgenommen hatte, sich nicht an eine Abstimmung erinnern kann.

Herr Wolpert stellte fest, dass es eine umfangreiche Vorberatung gegeben hat, aber es gab keine Abstimmung.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion SPD-Grüne wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.