Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 3

 

Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse gemäß der beigefügten Anlage.

 


Herr Wolpert verwies auf den vorliegenden Änderungsantrag der Faktion CDU/FDP. Da es keine Anfragen zum Änderungsantrag gab schlug er vor, über die Vorlage einschließlich des Änderungsantrages abzustimmen.

Herr Köhler hatte folgenden Änderungsantrag:

Hiermit beantrage ich die Beibehaltung der Regelungen zum Umgang mit Medienvertretern. Die neue Regelung ist aus der Vorlage zu entfernen.

Änderungsbefehl § 3 Absatz 2 ist zu streichen und die Regelung in der Geschäftsordnung vom 03.07.2014 § 3 Absatz 1 ist beizubehalten.

Er stellte weiterhin fest, sollte der Änderungsantrag abgelehnt werden, dann hat er noch einen anderen Änderungsantrag, der dann gültig wird.

Herr Wolpert stellte fest, dass der Änderungsantrag von Herrn Köhler nichts anderes bedeutet, als die vorgeschlagene Änderung der Verwaltung abzulehnen und das steht jeden frei.

Zum zweiten Änderungsantrag informierte er, dass die Sprecher gehalten werden vom Rednerpult aus zu sprechen, damit die Kamera den Redner ins Visier erfassen kann.

Er verwies aber darauf, dass es jedem Kreistagsmitglied frei steht, von wo er sprechen möchte.

Herr Wolpert schlug folgende Verfahrensweise vor:

Es wird zuerst über den Änderungsantrag der Verwaltung zu den Medienvertretern abgestimmt, dann entscheidet es sich, ob über den 2. Antrag von Herrn Köhler abgestimmt werden muss.

 

Abstimmung hinsichtlich der Änderung zu den Medienvertretern:

Die Änderung zu den Medienvertretern wurde mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen bestätigt.

 

Antrag von Herrn Köhler:

Änderung der Geschäftsordnung § 9 Absatz 4.

Die Regelung: in der Kreistagssitzung benutzen die Redner beim Sprechen die Tischmikrofone bzw. die Rednerpulte.

Dieses ist zu ändern: in der Kreistagssitzung benutzen die Redner beim Sprechen das Rednerpult.

Herr Köhler wollte während des Abstimmungsverfahrens seinen Änderungsantrag begründen.

Dies wurde ihm verwehrt.

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme abgelehnt.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.