Herr Pfarrer Hädicke von der Jakobsgemeinde Köthen sprach in der Einwohnerfrage an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Wie kann das Jugendamt beziehungsweise der Landkreis die Träger insbesondere Träger von Kindertagesstätten, insbesondere die freien Träger der Stadt Köthen insoweit unterstützen, dass sie in diesem Rechnungsjahr zu ihrem Geld kommen?

Frau Petzhold erläutert hierzu sehr ausführlich die Rechtsgrundlage des KiföG in Verbindung mit dem SGB VIII. Frau Reinbothe bittet Frau Petzhold um Klärung dieses Sachverhaltes.