Frau Mylius teilte Folgendes mit:

 

1.       Im SVBl. LSA vom 20.01.2016 wurde die zweite Änderung der Richtlinie (RL) über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des Produktiven Lernens an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Demnach können Zuwendungen für die Schulen gewährt werden, die die Aufgaben einer PL-Standortschule in einer Region übernehmen und den RdErl. des MK über die Besonderen Klassen „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ umsetzen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld befindet sich die PL-Standortschule im OT Raguhn. Für das Schuljahr 2015/2016 können Anträge auf Zuwendungen nach der v. g. RL noch bis zum 15.02.2016 gestellt werden. Die Sekundarschule im OT Raguhn wurde diesbezüglich bereits informiert.

 

2.       Die Gemeinde Osternienburger Land teilte per E-Mail vom 21.12.2015 mit, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 16.12.2015 die Schließung der Grundschule „Dr. Enno Sander“ Kleinpaschleben und die Fusion mit der Grundschule am Park Wulfen am Standort Wulfen mit Wirkung zum 01.08.2016 beschlossen hat.

Mit der Schulfusion erfolgt ab 01.08.2016 auch die Zusammenführung der Einzugs-bereiche der Grundschule „Dr. Enno Sander“ Kleinpaschleben und der Grundschule am Park Wulfen.

Die Beschlussfassung der Gemeinde Osternienburger Land wird in die 4. Fortschreibung des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen eingearbeitet.

 

3.       Die Stadt Sandersdorf-Brehna teilte mit Schreiben vom 7.12.2015 mit, dass die Grundschule Zscherndorf umbenannt wurde in Grundschule „An den Linden“ Zscherndorf. Ein entsprechender Beschluss wurde im Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna am 24.09.2015 gefasst.

Diese Beschlussfassung wird ebenfalls Bestandteil der 4. Fortschreibung des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen werden.

 

4.       Mit Schreiben vom 14.01.2016 übergab die Stadt Köthen (Anhalt) die Satzung für die Grundschulen in ihrer Zuständigkeit.

Die Prüfung der Satzung durch die Kommunalaufsicht des LK Anhalt-Bitterfeld ist erfolgt. Es wurden keine rechtlichen Bedenken erhoben.

 

Lt. Mitteilung der Stadt Köthen (Anhalt) gibt es bereits eine fernmündliche Zustimmung des LSchA in der Sache. Die schriftliche Bestätigung steht indes noch aus.

Tenor der Satzung ist, dass die Stadt Köthen (Anhalt) für die Grundschulen in Ihrer Zuständigkeit mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 keine Schulbezirke mehr festgelegt hat.

Vielmehr wurden mit der Satzung Kapazitäten für die einzelnen Grundschulen bestimmt.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Planungsträger wird diese Änderung ebenfalls in die 4. Fortschreibung des SEPl mit aufnehmen.

 

5.       Durch die Stadträtin der Stadt Südliches Anhalt, Frau Rinke, wurde gegen den Beschluss des Kreistages vom 03.12.2015, Beschluss-Nr.: 097/11-15, zur 3. Fortschreibung des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen Widerspruch eingelegt.

Mit Schreiben vom 15.01.2016 hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gegenüber der Widerspruchsführerin mitgeteilt, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben werden kann.

 

Frau Mylius machte ergänzend folgende Ausführungen:

Grundlage für die Erstellung der SEPl für den Grundschulbereich bildet die Zuarbeit des jeweiligen Schulträgers, da dieser für die Planung seiner Grundschulstandorte verantwortlich ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt hat mit Beschluss EGSA/092/2013 ein Konzept zur Umsetzung der VO zur SEPl beschlossen. Die Stadt hat dieses dem Landkreis mit Schreiben vom 07.10.2013 übersandt.

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt vom 21.08.2013, Beschluss-Nr. EGSA/092/2013, fusioniert die GS Edderitz ab dem Schuljahr 2017/2018 mit der GS Görzig am Standort der GS Görzig, OT Görzig.

Dieses beschlossene Konzept wurde bei der Erstellung des Schulentwicklungsplanes – Teil I: Allgemeinbildende Schulen des LK Anhalt-Bitterfeld – eingearbeitet.

Der SEPl (Planungszeitraum 2014/2015 bis 2018/2019) wurde am 13.02.2014 durch den Kreistag des LK Anhalt-Bitterfeld beschlossen und durch das LSchA bestätigt (Schreiben vom 20.03.2014).

Bevor ein Schulentwicklungsplan zur Beratung in die politischen Gremien des Landkreises eingebracht wird, erfolgt u. a. auch eine Anhörung der Grundschulträger. Hierdurch wird den GS-Trägern die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

 

Dies ist mit Schreiben der Stadt Südliches Anhalt vom 12.12.2013 (siehe SEPl S. 480 – 482) erfolgt. Mit diesem Schreiben teilte die Stadt Südliches Anhalt u. a. mit, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.09.2013 ein Konzept zur Umsetzung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) beschlossen hat.

 

Weiterhin wurde Folgendes ausgeführt:

Der Inhalt dieses Konzeptes ist Ihnen bekannt. Danach hat sich der Stadtrat nach langwierigen und kontroversen Diskussionen dafür ausgesprochen, die sechs Grund-schulstandorte der Stadt Südliches Anhalt so lange wie möglich zu erhalten, höchstens jedoch bis zum Schuljahr 2017/2018. Ab diesem Schuljahr ist die Reduzierung der Schulstandorte von sechs auf vier vorgesehen.“

 

Die 3. Fortschreibung des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen machte sich aufgrund der Änderung vom 12.12.2014 der SEPl-VO 2014 vom 15.05.2013 erforderlich.

Aufgrund dieser Änderung wurde die Mindestschülerzahl für Grundschulen ab dem Schuljahr 2017/2018 von 80 auf 60 abgesenkt. Dies musste in den entsprechenden Darstellungen des Planes abgebildet werden (Neuberechnungen).

 

Dabei wurde unter Bezugnahme auf den Beschluss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt – Beschluss-Nr.: EGSA/092/2013 – darauf verwiesen, dass die GS Edderitz mit der GS Görzig ab dem SJ 2017/2018 fusioniert.

Eine anderslautende Beschlussfassung der Stadt Südliches Anhalt lag dem Landkreis für die 3. Fortschreibung des SEPl für die allgemeinbildenden Schulen nicht vor.

 

6.       Mit Schreiben vom 26.11.2015 (PE: 01.12.2015) erhielt das Schulverwaltungs- und Kulturamt Antwort vom Landesschulamt bzgl. der Stundenzuweisung für die Öko-Schule Ronney.

Vorausgegangen war die Antragstellung des Fachamtes auf Stundenzuweisung für die in der Öko-Schule tätigen Lehrer von 28 Stunden (Antrag vom 31.03.2015). Genehmigt wurden durch das LSchA nur 23 Wochenstunden.

Die Lehrer der Öko-Schule baten den Landkreis infolgedessen darum, nochmals das LSchA zu bitten, die zugewiesenen Wochenstunden zu erhöhen. Nach Prüfung durch das LSchA wurde dem Landkreis u. a. Folgendes mitgeteilt:

 

„In diesem Schuljahr ist es unter Berücksichtigung der aktuellen Unterrichtsversorgung an den in Frage kommenden Schulen nicht möglich, weitere Lehrerwochenstunden zur Absicherung der Kommunalen Hilfe an der Ökoschule Ronney bereitzustellen.“ (Schreiben LSchA vom 26.11.2015 – PE: LK 01.12.2015)

 

7.       Mit GVBl. LSA 28/2015 vom 19.11.2015 wurde die VO zur Änderung der VO zur Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen bekanntgegeben.

 

Auszugsweise wies Frau Mylius auf folgende Änderungen:

 

„1.  § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

        „für Grundschulen

        a)     15,

        b)     bis zum SJ 2016/2017 13 an Standorten in dünnbesiedelten Regionen, ab dem                                      SJ 2017/2018 weiterhin 13 an den gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der VO zur SEPl                                      2014 bestätigten Grundschulen (betrifft für den LK Anhalt-Bitterfeld die Region                                         Zerbst),

        c)      20 in den Oberzentren Landeshauptstadt Magdeburg, Stadt Halle (Saale) und                      Stadt Dessau-Roßlau,“.

b)   Absatz 5 erhält folgende Fassung:

        „(5) Bei Überschreitung der festgelegten Aufnahmekapazität werden                                 Auswahlverfahren durch den Schulträger unter Beteiligung der Schule durchgeführt. Die Auswahl der Schüler(innen), die an der Schule aufgenommen werden, muss            dabei    unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes nach sachgerechten Kriterien       erfolgen. Sie kann auch in einem Losverfahren erfolgen.“

 

Herr Maaß hinterfragte, ob bei der Aufhebung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Köthen (Anhalt) für alle Schulen die Mindestschülerzahl 15 (Anfangsklassenbildung) gilt. Dies wurde durch Frau Mylius bejaht.

 

 

 

 

8.       Stand 17.11.2015

 

Entwicklung Schüler(innen) mit Migrationshintergrund und Sprachförderung LSA

September 2014              1.932            ²/3 ca. GS

Februar 2015                     2.235

Juli 2015                               3.067

September 2015              3.361

Dezember 2015 ca.         4.000

 

Lehrerwochenstunden für Sprachförderung werden entsprechend der konkreten Schülerzahlen zugewiesen.

 

Anteil der Schüler(innen) in Sprachklassen und –gruppen von der Gesamtschülerzahl pro LK in der Schulform:

 

LK Anhalt-Bitterfeld:              2,61 % GS

LK Anhalt-Bitterfeld:              2,11 % Sekundarschulen/Gemeinschaftsschule

 

Die Landesstatistik (Stand: 30.11.2015) wird per E-Mail an die Mitglieder des Bildungs- und Sportausschusses versandt.

 

9.       Sek Muldenstein hat dem LK mit Datum vom 18.12.2015 die Entwurfsfassung eines Ganztagsschulkonzeptes zugesandt. Das Prüfverfahren wurde seitens der Verwaltung eingeleitet.

 

10.   Anfrage bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung vor jedem Schulstandort auf 30 km/h.

(Sitzung des Bildungs- und Sportausschusses vom 18.11.2015)

 

Hierzu machte Frau Mylius folgende Ausführungen bzw. zitierte aus der Zuarbeit des zuständigen Fachamtes wie folgt:

 

„Eine wie vom Bildungs- und Sportausschuss angeregte Generalanordnung ist nicht möglich. Dies ist schon der Tatsache geschuldet, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Strecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten dürfen und Verkehrszeichen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, §§ 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 9 StVO. Dies macht grundsätzlich eine jeweils auf die gegebenen Örtlichkeiten und sonstigen Umstände abgestimmte Einzelfallprüfung der Straßen- und Verkehrsverhältnisse unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und nach der jeweiligen Gefahrenlage erforderlich.

 

An den Verfahren zur Entscheidung über die Notwendigkeit straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen sind weitere Institutionen, insbesondere die Polizeibehörde(n) und betroffenen Straßenbaulastträger, zu beteiligen.

 

Aufgrund der anzunehmenden Vielzahl entsprechender Schulstandorte wird sich die insoweit gewünschte gezielte Überprüfung nur mittel- bis langfristig realisieren lassen.

 

Zunächst wäre es zudem nötig, das Anliegen entsprechend zu konkretisieren und mitzuteilen, welche Bereiche nach Ihrer Auffassung / der Auffassung des Bildungs- und Sportausschusses (vorrangig) einer entsprechenden Überprüfung unterzogen werden sollten.

 

Letztlich ist darauf hinzuweisen, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Straßenverkehrsbehörde innerorts nur für Bereiche des überörtlichen und entsprechend klassifizierten Netzes der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig ist und bezüglich der an kommunalen Straßen gelegenen Schulen entsprechende Ersuchen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Städte und Gemeinden zu richten wären.“

 

Herr Schönemann wollte wissen, wer diese Auskunft gegeben hat. Frau Mylius teilte ihm mit, dass die Antwort vom Sachgebiet Fahrerlaubnis- und Straßenverkehrsbehörde des LK Anhalt- Bitterfeld erstellt wurde.

 

Im Anschluss an die Berichterstattung von Frau Mylius informierte Herr Mühlbauer die Ausschussmitglieder über die vorgesehenen Baumaßnahmen wie folgt:

 

Im vorigen Jahr wurden für die Sekundarschule Muldenstein, die Sekundarschule Roitzsch und für die Sekundarschule Zörbig Fördermittel zur Sanierung der Unterrichtsräume, Fenster, Außenfassade, Einbau einer Heizungsanlage etc. über das Förderprogramm ELER beantragt. Von der sogenannten Fördermittelzusage für die Sek Muldenstein und die Sek Roitzsch erfuhr Herr Mühlbauer aus einem Zeitungsartikel.

 

Die Sekundarschule in Zörbig erhält keine Förderung zur energetischen Sanierung. Herr Mühlbauer wird sich weiterhin für die Sanierung der Schule stark machen, zumal der bauliche Zustand sehr desolat ist.

 

Des Weiteren ist vorgesehen, über das Förderprogramm EFRE die Sekundarschule „Völkerfreundschaft“ in Köthen zu sanieren. Eine Richtlinie hierzu liegt indes noch nicht vor. Entsprechende Veranstaltungen sollen voraussichtlich im Februar stattfinden.

Hierzu haben auch schon Vorgespräche stattgefunden.

 

Herr König hinterfragte, ob es richtig sei, dass die Sekundarschule Zörbig aufgrund der Mindestschülerzahlen keine Fördermittel erhält.

Herr Mühlbauer bestätigte dies.

Ergänzend teilte Frau Mylius mit, dass lt. Richtlinie die Schülerzahlentwicklung gemäß der
5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose berechnet werden muss. Den Demografiecheck führt das Land (MK) aus und die Bestandsfähigkeit wird für 15 Jahre ab Fertigstellung eingeschätzt.