Sitzung: 27.01.2016 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Mylius teilte Herrn König zu seiner Anfrage bzgl. einer
Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit mit, dass die Zuständigkeit
nicht im Bildungs- und Sportausschuss liegt, sondern im Jugendhilfeausschuss.
Sollte Herr König jedoch weiterhin eine
Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit anstreben, müsste sich Herr
König an den Vorsitzenden des zuständigen Fachausschusses – hier:
Jugendhilfeausschuss - wenden.
Zunächst teilte Herr Roi mit, dass die
Abstimmung zur BV/0321/2015 - Schulentwicklungsplan für die
Berufsbildenden Schulen im Planungszeitraum 2016/2017 bis 2020/2021 – hier:
Beantragung neuer Bildungsgänge - nicht
korrekt ist, da er nicht mit abgestimmt hat. Herr Roi verwies darauf,
dass er sich bei der Abstimmung zur v. g. Beschlussvorlage enthalten hat.
Des Weiteren wollte Herr Roi wissen,
wie viele Schüler(innen) lt. Schülerprognose in der Sekundarschule Zörbig zu
wenig sind.
Frau Mylius informierte, dass lt. der STARK-III RL eine Mindestschülerzahl von 240
Schüler(innen) vorgegeben ist. In Ausnahmefällen kann eine Schülerzahl von 180
anerkannt werden, diese unterschreitet die Sekundarschule Zörbig.
Herr Wesenberg hinterfragte, ob die Sekundarschule Zörbig
deutlich unter die 180 Schüler(innen) kommt. Frau Mylius beantwortete
dies mit ja - langfristig schon. Nachgefragt verwies Frau Mylius darauf,
dass die letzten beiden Jahre der Zweckbindungsfrist die voraussichtliche
Schülerzahl bei 171 bzw. bei 162 liegt.
Herr Wesenberg fragte an, ob es für den Jugendbauernhof in
Deetz eine Finanzierungs-möglichkeit gibt.
Des Weiteren teilte Herr Wesenberg
mit, dass der Jugendbauernhof in Deetz den Status Landschulheim hat und nicht
Träger der freien Jugendhilfe ist.
Frau Dr. Engst teilte mit, dass das Land hierfür zuständig
sei und die Zuständigkeit vom Landkreis sehr begrenzt ist. Frau Dr. Engst
ist auch nicht bekannt, dass der Jugendbauernhof in Deetz einen Antrag auf
Fördermittel beim Landkreis gestellt hat.
Herr Schönemann erkundigte sich, ob die Verwaltung zur
Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bobbe, bezugnehmend
zur Schulpflicht, eine Aussage machen könnte.
Frau Dr. Engst erklärte, dass sie im Prinzip schulpflichtig
sind, wenn sie das Clearingverfahren durchlaufen haben und einen entsprechenden
ausländerrechtlichen Status anerkannt bekommen. Dies ist hinsichtlich der UMA
in Bobbe noch nicht der Fall. Das v. g. Verfahren dauert ca. 3 Monate und erst
danach besteht die Schulpflicht, so Frau Dr. Engst. Eine Beschulung ist
geplant.
Herr Schönemann hinterfragte weiter, in welche Schulform und
wo die unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlinge aus Bobbe beschult werden?
Frau Dr. Engst informierte, das der größte Teil der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge über 15 Jahre alt ist. Daran wird
geprüft, in welcher Schule sie beschult werden können. Jedoch ist angedacht,
relativ kurzfristig einen Deutschunterricht vor Ort anzubieten.
Bei weiteren Fragen diesbzgl. bat Frau Dr.
Engst die Mitglieder des Ausschusses, sich an Herrn Grimm
(Amtsleiter Jugendamt) zu wenden.
Herr Roi sprach an, dass in der vorigen Woche in der MZ mitgeteilt wurde, wie
viele Asylbewerber sich derzeit im LK Anhalt-Bitterfeld befinden würden.
Hierzu hatte Herr Roi folgende Fragen:
- Wie
viele von den Asylbewerbern, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, schulpflichtig sind?
- Wie
viele Asylbewerber hat der Landkreis insgesamt und wie viele sind davon schulpflichtig?
Frau Dr. Engst
teilte mit, dass man hier genau unterscheiden muss zwischen unbegleiteten
minderjährigen Asylbewerbern, die sog. UMA´s, und den mit den Familien in den
Landkreis kommenden Kindern, die direkt über die Ausländerbehörde (Anmeldung,
Unterbringung etc.) registriert werden. Eine Schulpflicht besteht auch für
diese Kinder.
Die unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen laufen generell nur über
das Jugendamt.
Zahlen kann Frau Dr. Engst nicht nennen – hier verwies Frau
Dr. Engst auf Herrn Böddeker.