Frau Mylius teilte Herrn König zu seiner Anfrage bzgl. einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit mit, dass die Zuständigkeit nicht im Bildungs- und Sportausschuss liegt, sondern im Jugendhilfeausschuss.

Sollte Herr König  jedoch weiterhin eine Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit anstreben, müsste sich Herr König an den Vorsitzenden des zuständigen Fachausschusses – hier: Jugendhilfeausschuss -  wenden.

 

Zunächst teilte Herr Roi mit, dass die Abstimmung zur BV/0321/2015 - Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen im Planungszeitraum 2016/2017 bis 2020/2021 – hier: Beantragung neuer Bildungsgänge - nicht korrekt ist, da er nicht mit abgestimmt hat. Herr Roi verwies darauf, dass er sich bei der Abstimmung zur v. g. Beschlussvorlage enthalten hat.

 

Des Weiteren wollte Herr Roi wissen, wie viele Schüler(innen) lt. Schülerprognose in der Sekundarschule Zörbig zu wenig sind.

Frau Mylius informierte, dass lt. der STARK-III RL eine Mindestschülerzahl von 240 Schüler(innen) vorgegeben ist. In Ausnahmefällen kann eine Schülerzahl von 180 anerkannt werden, diese unterschreitet die Sekundarschule Zörbig.

 

Herr Wesenberg hinterfragte, ob die Sekundarschule Zörbig deutlich unter die 180 Schüler(innen) kommt. Frau Mylius beantwortete dies mit ja - langfristig schon. Nachgefragt verwies Frau Mylius darauf, dass die letzten beiden Jahre der Zweckbindungsfrist die voraussichtliche Schülerzahl bei 171 bzw. bei 162 liegt.

 

Herr Wesenberg fragte an, ob es für den Jugendbauernhof in Deetz eine Finanzierungs-möglichkeit gibt.

Des Weiteren teilte Herr Wesenberg mit, dass der Jugendbauernhof in Deetz den Status Landschulheim hat und nicht Träger der freien Jugendhilfe ist.

Frau Dr. Engst teilte mit, dass das Land hierfür zuständig sei und die Zuständigkeit vom Landkreis sehr begrenzt ist. Frau Dr. Engst ist auch nicht bekannt, dass der Jugendbauernhof in Deetz einen Antrag auf Fördermittel beim Landkreis gestellt hat.

 

Herr Schönemann erkundigte sich, ob die Verwaltung zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Bobbe, bezugnehmend zur Schulpflicht, eine Aussage machen könnte.

Frau Dr. Engst erklärte, dass sie im Prinzip schulpflichtig sind, wenn sie das Clearingverfahren durchlaufen haben und einen entsprechenden ausländerrechtlichen Status anerkannt bekommen. Dies ist hinsichtlich der UMA in Bobbe noch nicht der Fall. Das v. g. Verfahren dauert ca. 3 Monate und erst danach besteht die Schulpflicht, so Frau Dr. Engst. Eine Beschulung ist geplant.

 

Herr Schönemann hinterfragte weiter, in welche Schulform und wo die unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlinge aus Bobbe beschult werden?

Frau Dr. Engst informierte, das der größte Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge über 15 Jahre alt ist. Daran wird geprüft, in welcher Schule sie beschult werden können. Jedoch ist angedacht, relativ kurzfristig einen Deutschunterricht vor Ort anzubieten.

Bei weiteren Fragen diesbzgl. bat Frau Dr. Engst die Mitglieder des Ausschusses, sich an Herrn Grimm (Amtsleiter Jugendamt) zu wenden.

 

Herr Roi sprach an, dass in der vorigen Woche in der MZ mitgeteilt wurde, wie viele Asylbewerber sich derzeit im LK Anhalt-Bitterfeld befinden würden.

Hierzu hatte Herr Roi folgende Fragen:

-     Wie viele von den Asylbewerbern, die noch keinen Asylantrag gestellt haben,         schulpflichtig     sind?

-     Wie viele Asylbewerber hat der Landkreis insgesamt und wie viele sind davon         schulpflichtig?

 

Frau Dr. Engst teilte mit, dass man hier genau unterscheiden muss zwischen unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern, die sog. UMA´s, und den mit den Familien in den Landkreis kommenden Kindern, die direkt über die Ausländerbehörde (Anmeldung, Unterbringung etc.) registriert werden. Eine Schulpflicht besteht auch für diese Kinder.

Die unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen laufen generell nur über das Jugendamt.

Zahlen kann Frau Dr. Engst nicht nennen – hier verwies Frau Dr. Engst auf Herrn Böddeker.