Aus dem Ortsteil Roitzsch sind vier Einwohner anwesend. Die Sprecherin, Frau Viktoria Göricke (Roitzsch, August-Bebel-Straße 20, 06809 Sandersdorf-Brehna), wendet sich mit den folgenden Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Roitzsch sowie zum zugehörigen Vergabeverfahren an die Ausschussmitglieder und die Verwaltung:

1.            Wer war der zweite Bieter – für welches Objekt?

2.            Welche Unterlagen haben gefehlt?

3.            Warum wurde der Beschluss nicht veröffentlicht?

4.            In welchem Stadium erfolgt üblicherweise die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Angebotes?

5.            Ist die geplante Unterbringung rechtskonform?

6.            Kennen Sie alle Örtlichkeiten?

7.            Inwiefern wurde der Aspekt der Integration bei der Vergabe berücksichtigt?

8.            Wie soll die genaue Ausgestaltung erfolgen – wie sollen die Örtlichkeiten/ die Halle genutzt werden?

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Wolkenhaar, macht deutlich, dass der Vergabeausschuss inhaltlich nicht an einer Vergabe mitwirkt. Hierbei handelt es sich um einen beschließenden Ausschuss, der im Fall der Gemeinschaftsunterkunft über die Auftragserteilung abgestimmt hat. Er erläutert, dass aus Sicht des Ausschusses eine rechtmäßige Vergabe erfolgte. Die Ausschreibung wurde inhaltlich aber anhand von Regularien, welche durch das Land für die Unterbringung von Flüchtlingen aufgestellt wurden, erstellt. Folglich wurden die Ausschreibungsbedingungen nicht willkürlich von Kreistagsmitgliedern festgelegt.

Ferner wird ausgeführt, dass es sich bei den Beratungen des Vergabeausschusses um nichtöffentliche Sitzungen handelt. Die Beschlüsse werden im nichtöffentlichen Sitzungsteil getroffen. Im Anschluss daran wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt und die in nichtöffent-licher Sitzung gefassten Beschlüssen verkündet und damit veröffentlicht.

Abschließend weist er darauf hin, dass die Fragen zur Kenntnis genommen sind, eine Beantwortung allerdings schriftlich durch die Verwaltung erfolgen wird. Gleichzeitig betont Herr Wolkenhaar aber auch, dass manche Punkte nichtöffentlich sein könnten und folglich darüber keine Informationen preisgegeben werden würden.

Ergänzend zur Sitzung informiert die Vergabestelle an dieser Stelle, dass eine entsprechende Zuarbeit initiiert wurde. Eine Eingangsbestätigung an Frau Göricke wurde durch den Landrat unterzeichnet und versendet.