(Herr Hemmerling, Herr Schönemann, Frau Dr. Bergholz, Herr Grabner gekommen = 39+1 = 72,73%)

Herr Wolpert stellte fest, dass ein schriftlicher Änderungsantrag von Herrn Köhler vorlag. Er bezog sich auf den Tagesordnungspunkt h) im § 6 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse. In der Einladung steht nur „Informationen der Verwaltung“, laut Geschäftsordnung müsste weiterhin stehen „Informationen zu den Anfragen aus der letzten Sitzung“.

Laut Herrn Wolpert schadet es der Tagesordnung nicht, da der Inhalt nicht beschränkt ist, auch wenn er nicht aufgezählt worden ist. Er sicherte zu, dass es in der nächsten Tagesordnung der Vollständigkeit halber berücksichtigt wird.

Er stellte den Antrag von Herrn Köhler über die vollständige Aufnahme des Tagesordnungspunktes zur Abstimmung.

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 1 Gegenstimme bei mehreren Enthaltungen angenommen.

Des Weiteren beantragte Herr Dr. Rauball, den Tagesordnungspunkt 12.1. im öffentlichen Teil zu behandeln. Er konnte aus der Beschlussvorlage 0328/2015 nicht entnehmen, warum eine Beratung im nichtöffentlichen Teil erfolgen soll.

Herr Tappel stellte fest, dass die Vorlage im Vorfeld geprüft wurde und hier Interessen Privater betroffen sind. Im Landesrechnungshofbericht werden einzelne Namen genannt und auch Unternehmensinteressen sind betroffen. Aus diesem Grund sollte hier eine nichtöffentliche Diskussion stattfinden.

Herr Müller bemerkte, dass die Vorlage im Rechnungsprüfungsausschuss nichtöffentlich behandelt wurde und es stellt sich die Frage, inwieweit die Beschlussvorlage noch gültig wäre, wenn sie nun öffentlich behandelt werden würde.

Herr Köhler war auch der Meinung, die Beschlussvorlage öffentlich zu behandeln, da es schon seit 2003 zurückliegt und es um Steuergelder geht.

Herr Roi verstand den Einwand von Herrn Müller als Frage und hätte gerne eine Antwort. Im Kreis- und Finanzausschuss wurde die Vorlage auch im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Herr Wolpert ist der Auffassung, dass, wenn eine Vorlage in den Ausschüssen vorab nichtöffentlich behandelt wird und während der Kreistagssitzung im öffentlichen Teil, dies dann nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses führt. Er schloss sich jedoch der Meinung an, dass die Nichtöffentlichkeit gewahrt werden sollte, weil hier schützenzwerte Privatinteressen vorliegen, die in der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres benannt werden können.

Herr Tappel erläuterte den Unterschied zum anderen Beschlussantrag, der in der Öffentlichkeit ist. Hier hat man beim Landesrechnungshof den TEK-Vertrag mit in der Ausschreibung als Ergebnis des TEK-Vertrages. Daher sind vergaberechtliche Bestimmungen mit betroffen, da es Gegenstand einer Ausschreibung war. Die TEK ist keine Gesellschaft, an der der Landkreis unmittelbar beteiligt ist. Bei der Deponiegesellschaft ist es anders.

Herr Wolpert bat darum, elektronische Geräte, welche den Sitzungsablauf stören, leiser zu stellen. Des Weiteren gab er nochmals den Hinweis an den Zuschauerbereich, dass während der Sitzung weder Ton- noch Bildaufnahmen gemacht werden dürfen. Dies obliegt nur den Medienvertretern und diese müssen sich vorher ausweisen.

Sollte man sich nicht daran halten, wird er die Personen des Saales verweisen.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

Herr Wolpert stellte den Änderungsantrag von Herrn Dr. Rauball, den TOP 12.1. im öffentlichen Teil zu beraten, zur Abstimmung.

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich mit 1 Gegenstimme bei 3 Enthaltungen bestätigt.