Beschluss: zurückgezogen

(Herr Dr. Försterling gekommen = 41+1 = 76,36)

Herr Wolpert übergab die Sitzungsleitung an Frau Hinze.

Herr Hövelmann bemerkte, dass auf Seite 2 der Vorlage der Betrag in Höhe von 490.719,35 € derzeitig als Zahlungsforderung gegenüber dem Landkreis vorliegt und die Zuschusssumme aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren wäre. Er fragte, ob der Betrag als Ausgabe im aktuell genehmigten Haushaltsplan eingestellt ist. Würde dann die Nichtausgabe dieses Betrages zu einer entsprechenden Minderausgabe bzw. Überschuss mit Haushaltsvollzug führen? Hat dies Auswirkungen auf die vom Landrat vorgenommene Kürzungsliste zur Erzielung der Kürzungen, die uns das Landesverwaltungsamt auferlegt hat?

Frau Dr. Engst erklärte, dass der Landkreis das Geld nicht an ABI-KW zahlen braucht, da es anderweitig verrechnet wurde. Es muss geprüft werden, ob in der Eröffnungsbilanz dieser Betrag noch als Rückstellung enthalten ist. Wenn ja, dann muss die Rückstellung aufgelöst werden. Hieraus entstehen keine Geldflüsse oder andere Vorteile für den Landkreis.

Herr Hövelmann formulierte noch einmal seine Frage. In der Beschlussvorlage, bei den finanziellen Auswirkungen, steht beim Haushaltsjahr 2016 ein Betrag von 490.719,35 €. Wenn dieses Geld im Haushalt 2016 eingestellt, jedoch nicht verausgabt wurde, führt es dann dazu, dass ein Überschuss in der Höhe erwirtschaftet wird? Hat das Auswirkungen auf die bereits bekannt gegebene Kürzungsliste?

Frau Dr. Engst erklärte, dass das Geld in dieser Weise nicht im Haushaltsplan eingestellt ist. Es bestehen keine Vorteile für den Landkreis durch Überschüsse.

Herr Hövelmann fragte weiterhin, welche Bedeutung die Zeile in der Beschlussvorlage hat, da im Sachkonto diese Summe eingestellt ist.

Herr Rößler erläuterte, dass es in der Sachdarstellung etwas missverständlich rübergekommen ist. Es handelt sich hierbei um eine Bilanzbereinigung. Basis für diese Zuschussvereinbarung war ein Gutachten von 2001 über die voraussichtliche Höhe der Rekultivierungs- und Nachsorgekosten. Es gab Einsparungen sowohl beim Bau (Abdeckung der Sanierung der Deponie) als auch bei Fördermittelzuwendungen, welche sich auf die Senkung des Zuschusses auswirkten. Das Ganze wurde bereits 2011 bereinigt. Bei den 490.719,35 € handelt es sich um Geld, was weder vom Landkreis vereinnahmt bzw. ausgezahlt wird. Es ist eine Bereinigung, die zurückgeht auf die Beendigung der Vereinbarung zwischen der damaligen Deponie Köthen GmbH, welche ihren Betrieb einstellte bzw. in die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke überging. Es wäre ein Trugschluss, wenn man meint, dass der Landkreis dieses Geld an die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke zahlen muss.

Herr Mormann stellte fest, dass es sich hierbei um Schulden des Landkreises gegenüber der Deponie Köthen GmbH handele. Diese hatte damals mehrfach den Landkreis angemahnt. Es ist die berechtigte Frage, ob es nun haushaltswirksam ist oder nicht, wenn diese Verbindlichkeit die ganzen Jahre offen war. Man kann nicht einfach 500.000 € haushaltstechnisch verschwinden lassen.

Frau Dr. Engst wiederholte, dass dieser Betrag nicht im Haushalt eingestellt ist. Somit hat es keine Auswirkungen auf die Kürzungen im Haushalt. Sollte in der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung für eventuell notwendige Zahlungen enthalten sein, müsste die Rückstellung aufgelöst werden. Dies wäre aber noch zu prüfen.

Herr Dr. Rauball empfand dies als deutliche Missachtung des Kreistages. Er hatte bereits im letzten Jahr nach dieser Stellungnahme gefragt. Die Stellungnahme des Landesrechnungshofes lag bereits im September letzten Jahres vor. Er kritisierte den Landrat, dass man so lange brauchte, um diese Vorlage mit den Fehlern, die früher gemacht worden sind, jetzt endlich so zu bereinigen, dass auch die ABI-KW hier eine vernünftige Bilanz bekommt. Die ABI-KW war damit belastet gewesen und durch das zögernde Verhalten wurde das nicht nur geduldet sondern gefördert. Er hält es für eine schlechte Betriebsführung.

Herr Northoff wollte wissen, ob dieser Betrag in der Eröffnungsbilanz enthalten ist. Dann hat es tatsächliche Auswirkungen. Ansonsten muss man sich die Frage stellen, ob die Vorlage überhaupt noch einen Sinn hat, weil sie rein rechtlich schon erledigt ist, da nichts mehr zu zahlen ist.

Herr Hövelmann stellte fest, dass die Vorlage nicht mit dem übereinstimmt, was seitens der Verwaltungsspitze erklärt worden ist. Er regte an, die Vorlage zurückzuziehen.

Herr Tappel bezog sich auf die Aussage von Herrn Dr. Rauball und merkte an, dass der Hintergrund dieser Beschlussvorlage die beihilferechtliche Prüfung der Zahlungsströme gegenüber dem Landkreis und der ABI-KW ist. Dabei wurde mit Einbindung des Fachamtes festgestellt, dass diese Forderung rein tatsächlich auf der Basis dieses Vertrages überlebt hat. Das heißt, mit der Ausgliederung des Gebühreneinzuges durch den Landkreis und Entgelteinzug durch die ABI-KW ist praktisch der Schuldner und der Gläubiger eine Person geworden. Somit muss diese Vereinbarung, die rechtlich schon Substanz hat und Zahlungsverpflichtungen nach außen hin erfüllte, aufgehoben werden. Aber der Vertrag existiert und muss, wenn die Zahlungsströme nicht fließen, aus der Welt geschafft werden. Dafür ist diese Beschlussvorlage gedacht.

Herr Köhler erklärte, dass es dann auch so formuliert sein muss. Aus der Beschlussvorlage muss es eindeutig erlesbar sein und das ist es im Augenblick nicht.

Frau Hinze stellte fest, dass Herr Hövelmann die Empfehlung ausgesprochen hatte, die Vorlage zurückzuziehen.

Herr Schulze merkte an, dass die Äußerungen von Herrn Tappel für Herrn Hövelmann nicht zielführend waren. Demzufolge zog er die Beschlussvorlage 0327/2015 zurück und die entsprechenden weiteren Erläuterungen werden noch einmal im Fachausschuss und Kreis- und Finanzausschuss dargelegt.

Herr Wolpert übernahm wieder die Sitzungsleitung.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.