Sitzung: 23.03.2016 Kultur- und Tourismusausschuss
Vorlage: BV/0346/2016
Frau Rothe informierte zu der Nachfrage von Herrn
Mormann, weshalb dieses Thema auf der Tagesordnung mehrerer Ausschusssitzungen
stehen würde, dass dies aus der Prüfung der Anträge und der Erstellung der
Beschlussvorlagen für den Kultur- und Tourismusausschuss resultiert. Eine
Prüfung aller Anträge ist in diesem engen Zeitrahmen nicht zu schaffen, daher
die Staffelung in mehreren Sitzungen. Frau Treffkorn wies ergänzend auf
die Rechtsgrundlage hin - § 44 der Landeshaushaltsordnung – worin festgehalten
ist, was alles beim vorzeitigen Maßnahmebeginn abgeprüft werden muss.
Frau Dr. Engst empfahl, dass der
Ausschuss die Verwaltung ermächtigt, die Genehmigung vom Verbot des vorzeitigen
Maßnahmebeginns nach Prüfung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen zu gewähren
und den Kultur- und Tourismusausschuss darüber zu informieren.
Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu und
baten die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen.
Die Beschlussvorlage BV/0346/2016
wurde wie folgt zur Abstimmung gestellt:
Der Kultur- und
Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt,
den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die nachstehend aufgeführten Antragsteller
und deren Projektvorhaben zu den jeweils benannten Terminen gemäß der tabellarischen
Übersichten zu gewähren.
mit Wirkung vom
01. Mai 2016
Aktenzeichen |
Verein/ Institution |
beim Landkreis beantragte finanzielle
Zuwendung in € |
Prozentualer Anteil |
Anlage |
36/16 |
Ev. Pfarrbereich Krina/Chöre |
270,00 |
30,00 |
1 |
37/16 |
Ev. Pfarrbereich Sandersdorf/Chöre |
700,00 |
24,56 |
2 |
40/16 |
Kulturaktion Zerbst e. V. |
800,00 |
66,66 |
3 |
mit Wirkung vom 01. Juli 2016
Aktenzeichen |
Verein/ Institution |
beim Landkreis beantragte finanzielle
Zuwendung in € |
Prozentualer Anteil |
Anlage |
23/16 |
Heimatverein Gröbzig e. V. |
1.400,00 |
70,00 |
4 |
mit Wirkung vom 11. August 2016
Aktenzeichen |
Verein/ Institution |
beim Landkreis beantragte finanzielle
Zuwendung in € |
Prozentualer Anteil |
Anlage |
45/16 |
Gemeinschaftsschule Anhalt e. V. |
1.000,00 |
55,56 |
5 |
Die Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.