Sitzung: 19.04.2016 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Beschluss: zurückgezogen
Vorlage: BV/0351/2016
Herr Herder verliest die Beschlussvorlage.
Herr Lehmann möchte wissen, welche Verantwortung dem
Landkreis obliegt und ob es
finanzielle
Verantwortlichkeiten gibt.
Herr Rößler antwortete auf die Anfrage warum die
Zweckvereinbarung abgeschlossen werden sollte und sie als Beschlussantrag in
den Kreistag eingebracht werden sollte. Das Gebiet betraf den Landkreis
Wittenberg und auch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, es war offen, wer das
Verfahren zu führen hat. Das
Landesverwaltungsamt hatte sich bis dato noch nicht positioniert. Inzwischen
hat es dies getan und Herr Rößler informierte,
dass dieser Punkt zu streichen ist. Mit dem Erlass des Landesverwaltungsamtes
vom 21.03.2016 ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis
Wittenberg nicht mehr erforderlich, weil das Landesverwaltungsamt als die
zuständige obere Wasserbehörde entschieden hat, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld
das landkreisübergreifende wasserrechtliche Verfahren führt. Die
Zweckvereinbarung ist somit gegenstandslos geworden.
Herr Herder fragte nach finanziellen Auswirkungen.
Her Rößler sagte es hat keine finanziellen Auswirkungen.
Herr Scheringer fragte nach dem zuständigen
Wasserversorger, wer ist die TWM GmbH.
Herr
Rößler antwortete – TWM
GmbH = Trinkwasserversorgung Magdeburg.