Beschluss: zurückgezogen

Herr Herder verliest die Beschlussvorlage.

Herr Lehmann möchte wissen, welche Verantwortung dem Landkreis obliegt und ob es

finanzielle Verantwortlichkeiten gibt.

Herr Rößler antwortete auf die Anfrage warum die Zweckvereinbarung abgeschlossen werden sollte und sie als Beschlussantrag in den Kreistag eingebracht werden sollte. Das Gebiet betraf den Landkreis Wittenberg und auch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, es war offen, wer das Verfahren zu führen hat. Das Landesverwaltungsamt hatte sich bis dato noch nicht positioniert. Inzwischen hat es dies getan und Herr Rößler informierte, dass dieser Punkt zu streichen ist. Mit dem Erlass des Landesverwaltungsamtes vom 21.03.2016 ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Wittenberg nicht mehr erforderlich, weil das Landesverwaltungsamt als die zuständige obere Wasserbehörde entschieden hat, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld das landkreisübergreifende wasserrechtliche Verfahren führt. Die Zweckvereinbarung ist somit gegenstandslos geworden.

Herr Herder fragte nach finanziellen Auswirkungen.

Her Rößler sagte es hat keine finanziellen Auswirkungen.

Herr Scheringer fragte nach dem zuständigen Wasserversorger, wer ist die TWM GmbH.

Herr Rößler antwortete – TWM GmbH = Trinkwasserversorgung Magdeburg.