Herr Northoff fragte nach, ob man Informationen zum Stand der Flüchtlingsproblematik bekommen kann.

Herr Böddeker informierte, dass der Landkreis vorgestern zum ersten Mal wieder 20 neue anerkannte Flüchtlinge (Syrier) mit Bleiberecht zugewiesen bekommen hat. Nächste Woche werden weitere 20 Flüchtlinge kommen. Ob in der darauffolgenden Woche welche kommen, ist noch nicht klar. Im Moment ist die Entwicklung so, dass man mit dieser Größenordnung rechnen kann. Wie es im Sommer aussehen wird, weis bisher keiner. Man bereitet sich entsprechend den Unterbringungsmöglichkeiten darauf vor. Gegenwärtig werden keine weiteren Wohnungen angemietet und Überbelegungen werden abgebaut. Man wird versuchen alles so zu steuern, dass keine Überkapazitäten entstehen. In Bezug auf die Kosten wurde informiert, dass es in der letzten Woche eine Beratung beim Innenminister gegeben hat. Es waren sich alle einig, dass es für 2015 eine Spitzabrechnung geben wird. Das heißt, wir bekommen das Geld zurück, was wir ausgegeben haben. Für 2016 wird es eine höhere Pauschale von 10.470 € geben. Diese Pauschale steht unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung. Wenn die Zahlen nicht so bleiben wie sie jetzt sind, so wird die Pauschale dann nicht ausreichen, weil die Folgekosten höher sind. Der Innenminister hat aber zugesichert, dann nachzusteuern. Spätestens im März des kommenden Jahres wird eine Regulierung bzw. eine entsprechende Korrektur erfolgen. 2015 erfolgte eine vollständige Kostenerstattung, außer den Investitionen. Es wurde bisher ja nicht groß investiert. Bisher wurde nur in die Notunterkunft investiert. Das wurde zum größeren Teil pauschal erstattet. Für den anderen Teil gibt es noch keine Klärung. In der Pauschale für das Jahr 2016 sind auch noch keine Investitionskosten enthalten. Im Moment besteht die Aufgabe darin, den Übergang in den Rechtskreis der KomBA zu schaffen. Die anerkannten Flüchtlinge sind nicht mehr in der Zuständigkeit des Landkreises, sondern sind im Rechtskreis SGB II. Der Landkreis ist, nach einvernehmlicher Klärung mit der KomBA, für die Unterbringung zuständig aber nicht zur Kostentragung. Das heißt, wir bringen die Menschen unter und diese können dann eine eigene Wohnung beziehen, wenn sie eine Wohnung finden, was sehr schwierig sein wird. Zu klären ist jetzt noch, wie die weitere Betreuung gesichert werden kann. Der Landkreis hat die Betreuung bis zur Anerkennung und danach müssten sie von der KomBA betreut werden. Die KomBA hat aber dafür keine Mittel.

Herr Northoff stellte fest, wenn der Landkreis die anerkannten Asylanten unterbringt, so wird er die ja auf beschränkten Wohnraum unterbringen. Kann es dann passieren, dass hinterher die KomBA den Umzug ablehnt, weil der ja nicht erforderlich sei. Er erklärte das an einem Fall mit einer Harz IV Empfängerin.

Herr Böddeker erklärte, dass das im Moment noch kein Thema ist. Sollte so etwas vorkommen, so muss man mit der KomBA reden.

Herr Böhm informierte, dass es aus dem Vergabeausschuss heraus zwei Probleme gibt. 1. Friedersdorf und Marke. Behält der Landkreis diese Objekte weiter?

2. Der Landkreis hat doch das alte Finanzamt in Köthen gekauft? Wann wird diese Einrichtung für die Asylanten fertig sein?

Herr Böddeker erklärte, dass die Verträge mit Friedersdorf und Marke im Januar 2017 endgültig auslaufen. Die Verträge werden nicht verlängert. Sollte aber Marke noch benötigt werden, so müsste eine neue Ausschreibung erfolgen. Das Objekt in Friedersdorf, so ist es vorgesehen, soll zu Wohnungen umgebaut werden, die dann ganz normal angemietet werden können. Auf dem Gelände des alten Finanzamtes in Köthen soll eine dauerhafte Unterbringung entstehen. Diese wird frühestens Ende des Jahres fertig sein, aber erst einmal ein kleiner Teil. Ob man es so macht oder es noch etwas hinzieht hängt davon ab, wie viel Plätze vorhanden sind und wie hoch ist der Bedarf. Im Moment haben wir noch nicht den Bedarf, aber im Sommer können schon andere Zahlen vorliegen.

Frau Kutz fragte in Bezug auf Friedersdorf und Marke, wo die noch dort lebenden Asylbewerber dann untergerbacht werden.

Herr Böddeker erklärte, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Die Asylbewerber werden zum Teil in Wohnungen untergebracht. Im Sommer werden dann nur noch geduldete oder abgelehnte Flüchtlinge, die zum Teil abgeschoben werden, untergebracht sein. Die anerkannten Flüchtlinge können dann wahlweise in einer der neuen Unterkunft oder in Wohnungen einziehen. Das wird dann aber rechtzeitig gesteuert.

Es gab keine weiteren Anfragen.