(Frau Reinbothe gekommen; Herr Bresch gegangen=38+1=70,91%)

Herr Gatter bezog sich auf die Straßenbaumaßnahme in der Dessauer Str. in Bitterfeld. Hier wurde eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Es gibt hier jetzt eine Ampelregelung Friedensstraße – Ecke Gelbes Wasser. Im Schriftverkehr mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen wurde zugesagt, dass in der 2. Bauphase die Ampelregelung für Fußgänger mit berücksichtigt wird. Dies ist aber nicht geschehen und es kommt nach wie vor zu einem Gefahrenpunkt. Er bat den Landrat, seinen Einfluss darauf zu nehmen, dass hier die Verkehrssicherheit für die Fußgänger gewährleistet wird. Die Bemerkung der zuständigen Behörde zum Hinweis, dass es zu Unfällen mit Kindern, Erwachsenen und speziell älteren Bürger kommen könnte, war, das würde man in Kauf nehmen, Das ist schon ein tolles Ding.

Herr Schulze hofft, dass diese Äußerung nicht aus seiner Behörde gekommen ist. Man wird sich aber der Sache noch einmal annehmen.

Herr Rudolf bezog sich auf die Kinderbetreuung im Landkreis. Es gibt zurzeit große Verunsicherungen und Verärgerungen bei den Eltern und in den Kita-Einrichtungen, weil im Raum steht, dass die Eltern Mehrbelastungen zu erwarten haben. Es sollen jetzt die Kosten für die Essenausgabe und Reinigungsarbeiten extra bezahlt werden, was aber bisher mit den Pauschalbetrag abgegolten war. Er erhielt vom Jugendamt die Information, dass im Moment die Verhandlungen mit den freien Trägern stattfinden.

Was ist da dran? Wie hoch werden die Mehrbelastungen eventuell für die Eltern sein?

Wieso ist der Landkreis ABI einer der wenigen Landkreise, der dieses Verfahren durchführen möchte, nämlich die Kosten für die Reinigungsarbeiten und Essenausgabe den Eltern gesondert in Rechnung zu stellen? Er kann daher die Empörung der Eltern verstehen.

Herr Schulze erklärte, dass es keine landesweite einheitliche Richtlinie gibt. Es gibt derzeit die Auseinandersetzung mit den freien Trägern und es ist noch ein offenes Verfahren. Er sicherte eine Prüfung und Antwort zu.

Herr Wolpert stellte fest, da Herr Northoff und Frau Kutz sich spontan zu Wort gemeldet haben, vermutet er, dass man eine Generaldebatte zu diesem Thema führen möchte, wozu dieser Tagesordnungspunkt aber nicht taugt. Er bat deshalb darum, die Anfragen und Anregungen so zu stellen, dass man sie unter diesem Tagesordnungspunkt noch subsumieren kann.

Herr Northoff informierte, dass es vor gut einem Jahr ein Schreiben vom Sozialministerium gab, in dem mittgeteilt wurde, dass die Kosten der Essenausgabe gesonderte Kosten seien. Die Verwaltung dazu: 1. der Bearbeiter ist nicht auf den Posten und 2. es sei kein Erlass und deshalb nicht zu beachten.

Frau Kutz erklärte, dass man keine Generaldebatte führen möchte, aber man hat sich ebenfalls mit dieser Thematik beschäftigt. Bereits in der 4. Sitzung des Kreistages am 27.11.2014 wurden mehrere Fragen hinsichtlich der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für den Bereich der Kindertagesstätten gestellt. Die entsprechenden Antworten hat man auch dazu erhalten.

Folgende Fragen von wurden gestellt:

1. Sind die Verhandlungen mit den 35 Trägern von Kindertageseinrichtungen jetzt abgeschlossen oder laufen sie noch?

2. Wie werden die Kommunen bei der Vertragsgestaltung mit freien Trägern beteiligt?

3. Hat das Jugendamt inzwischen kreisinterne Standards zum Abschluss der Vereinbarungen festgelegt, die neben der jeweiligen Einzelfallprüfung auch die externe bzw. interne Vergleichbarkeit der Kalkulationen der Träger berücksichtigen?

4. Stimmt es, dass durch die Vereinbarungen manche Träger so unter Druck geraten, dass gewohnte Standards wie z.B. waschen der Bettwäsche und Handtücher den Eltern übertragen werden und nicht mehr durch die Kitas angeboten werden können?

5. Wie haben sich die Elternbeiträge seit der Neugestaltung des KiFöG im Landkreis gestaltet?

Eine entsprechende Übersicht sollte hierzu einmal vorgelegt werden.

Herr Schulze verwies in diesem Zusammenhang auf den Jugendhilfeausschuss und hier sollte dieses Thema beraten werden.

Frau Kutz forderte eine schriftliche Beantwortung der Fragen.

Herr Wesenberg bezog sich auf den letzten Teil der Ausführungen von Frau Kutz und verwies auf eine Bekanntmachung der Volksstimme zu diesem Thema für den gesamten nördlichen Bereich des Landkreises. Hier wurden für 21 Kommunen die entsprechenden Zahlen veröffentlicht. Für diesen Teil kann man das im Internet aufrufen.

Herr Wolpert stellte fest, dass das aber die Frage bezüglich unseres Landkreises nur zur Hälfte beantwortet.

Herr Schulze stellte fest, dass nicht der Landkreis an dieser Entwicklung Schuld ist, sondern das Land. Wir müssen es aber nun ausbaden und auch irgendwie hinkriegen. Eine Schuldzuweisung für den Landkreis ist daher fehl am Platz.

Herr Roi bezog sich auf die Ausschreibungen zu den Gemeinschaftsunterkünften Köthen und Roitzsch.

Wie ist der aktuelle Sachstand bei der geplanten Gemeinschaftsunterkunft in Roitzsch?

Es betrifft den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ursprünglich im Beschluss stand.

Ist der Bedarf für beide Einrichtungen noch da? In Köthen wird ja gebaut, in Roitzsch noch nicht.

Ist die Frist, für denjenigen der den Zuschlag bekommen hat, schon abgelaufen? Wenn das der Fall ist, kassiert der Landkreis schon Gelder oder nicht?

Wie ist der aktuelle Stand beim BIG Hotel?

Herr Böddeker erklärte, dass der Bedarf sehr schwer einzuschätzen ist. Man weiß noch nicht, was in diesem Jahr kommen wird. Neue Verträge werden erst einmal nicht abgeschlossen. Die Augustenstraße ist vertraglich gebunden und hier gibt es ein laufendes Bauordnungsverfahren. Man geht davon aus, dass dieses Objekt im Juli in Betrieb geht. Wahrscheinlich aber dann als Übergangswohnheim. Sandersdorf-Brehna ist in der Tat noch eine offene Frage. Es gibt in der nächsten Woche mit dem Investor nochmals einen Termin. Man wird sehen, was da noch zu machen ist. Soweit Vertragsstrafen fällig geworden sind, so sind diese dann natürlich auch im Nachhinein zu nehmen. Bisher wurde noch nichts genommen und man möchte das Gespräch mit dem Investor abwarten.

In Bezug auf das BIG Hotel informierte er, dass das auch noch eine offene Angelegenheit ist. Wie ja bekannt ist, hat die Stadt Bitterfeld-Wolfen das gemeindliche Einvernehmen für eine Nutzungsänderung versagt. Zurzeit prüft das Bauordnungsamt des Landkreises, ob das Einvernehmen durch den Landkreis ersetzt werden kann oder nicht. Entsprechend wird dann die Baugenehmigung erteilt oder versagt.

 

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.